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   VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 10/20 MD   

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VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 10/20 MD (https://dejure.org/2021,52290)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27.09.2021 - 9 A 10/20 MD (https://dejure.org/2021,52290)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27. September 2021 - 9 A 10/20 MD (https://dejure.org/2021,52290)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 20 A 499/16

    Zulassung der Verfüllung der Polder 4 und 5 als die durch die Abgrabung von Kies

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 10/20
    Zu besorgen ist eine schädliche Gewässerveränderung dementsprechend dann, wenn ihre Möglichkeit nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellungen beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen ist (vgl. OVG Münster, U. v. 05.12.2018 - 20 A 499/16 -, juris, m. w. N.).

    Die Voraussetzung des "Ausschlusses" nachteiliger Veränderungen verlangt eine verlässlich abgesicherte Grundlage für die Annahme, dass keine Möglichkeit des Eintritts einer nachteiligen Veränderung besteht oder sich eine solche Möglichkeit nicht realisiert, was mangels normativer Bestimmungen einzelfallbezogen zu beurteilen ist (vgl. OVG Münster, U. v. 05.12.2018, a. a. O.).

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77

    Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen;

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 10/20
    Mit § 48 WHG, wonach eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser nur dann erteilt werden darf, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist, hat der Gesetzgeber zusammen mit den weiteren dem Schutz des Grundwassers dienenden Vorschriften vor dem Hintergrund der überaus großen Bedeutung desselben für den Wasserhaushalt insgesamt und seiner damit einhergehenden besonders ausgeprägten Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit eine materielle Schwelle zum Ausdruck gebracht, denen alle potentiell grundwasserschädlichen Vorhaben genügen müssen (so bereits BVerwG, U. v. 12.09.1980 - IV C 89.77 -, juris).

    Für die Beurteilung, ob von der Einleitung des auf dem klägerischen Grundstück anfallenden häuslichen Abwassers in das Grundwasser eine schädliche Veränderung desselben zu besorgen ist, ist entgegen der Auffassung des Beklagten lediglich auf die von der konkreten Gewässerbenutzung ausgehenden Folgen abzustellen (vgl. zu einer konkreten Betrachtungsweise bereits BVerwG, U. v. 12.09.1980 - IV C 89/77 -, juris; Czychowski/Reinhardt, a. a. O., § 12, Rn. 20 f. m. w. N.).

  • BVerwG, 18.09.1987 - 4 C 36.84

    Befugnis der Wasserbehörde zur Festsetzung von Grenzwerten für die zulässige

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 10/20
    Die Regelungen in der Baugenehmigung sind mithin auf den insoweit auszufüllen Rechtsrahmen, nämlich die Sicherstellung der Abwasserbeseitigung, beschränkt, ohne dass sie sich zu dem hier geltend gemachten Begehren verhält; die behördlichen Entscheidungen betreffen mithin unterschiedliche Regelungsgegenstände (vgl. BVerwG, U. v. 18.09.1987 - 4 C 36/84 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2006 - 2 L 222/04

    Unzulässiges Wohngebäude im Außenbereich

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 10/20
    Ein Aufenthalt in den übrigen Monaten ist den Klägern jedoch aus Rechtsgründen nicht untersagt; unzulässig ist lediglich das Dauerwohnen (vgl. OVG LSA, B. v. 14.02.2006 - 2 L 222/04 -, juris).
  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 17.867

    Erlaubnis zum Einleiten gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 10/20
    Diesen in tatsächlicher Hinsicht zutreffenden Ausführungen folgt das Gericht auch in rechtlicher Hinsicht, zumal amtlichen Auskünften und Gutachten solcher Behörden die kraft Gesetzes als Fachbehörde eingerichtet sind (vergleiche § 111 WG LSA) eine besondere Bedeutung für die Beurteilung wasserwirtschaftlicher Belange zukommt (vgl. BayVGH, B. v. 05.03.2018 - 8 ZB 17.867 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - 20 A 2660/12

    Sachliche Berichtigung von festgesetzten abwasserrechtlichen Überwachungswerten

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 10/20
    Sind danach geltende Anforderungen nicht erfüllt, kommt die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nicht in Betracht und ist für die Ausübung von Ermessen kein Raum (vgl. OVG Münster, B. v. 30.09.2015 - 20 A 2660/12 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 8 B 400/15

    Windpark in Swisttal-Odendorf vorläufig gestoppt

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 10/20
    Das Gericht weist insofern darauf hin, dass der Beklagte nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils an die Rechtsauffassung des Gerichts hinsichtlich der oben beurteilten Versagungsgründe gebunden ist (vgl. OVG Münster, B. v. 18.12.2015 - 8 B 400/15 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2011 - 4 L 229/10

    Maßstab einer Abwassergrundgebühr

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 10/20
    Denn selbst in einem solchen Fall ist für eine - wie hier erfolgte - Präzisierung des Antrages in der mündlichen Verhandlung dann Raum, wenn hinreichende Umstände eine solche Konkretisierung rechtfertigen (vgl. OVG LSA, B. v. 21.06.2011 - 4 L 229/10 -).
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