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   VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19   

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VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19 (https://dejure.org/2020,7309)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 28.01.2020 - 15 A 5/19 (https://dejure.org/2020,7309)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 15 A 5/19 (https://dejure.org/2020,7309)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (25)

  • VG Ansbach, 16.02.2016 - AN 13a D 15.00582

    Kürzung des Ruhegehaltes wegen Nichtbefolgen der Anordnung einer amtsärztlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19
    Eine Nichtbefolgung dieser Pflichten führe faktisch dazu, eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis zu vereiteln, so dass diese Vorschrift ergänzt werde (VG Ansbach, U. v. 16.02.2016 - AN 13a D 15.00582 -, juris, Rdnr. 127).

    Dies muss nach dem oben Gesagten erst Recht für Ruhestandsbeamte gelten, die sich einer solchen Untersuchungsanordnung im Rahmen eines Reaktivierungsverfahrens widersetzen (VG Ansbach, U. v. 16.02.2016 - AN 13a D 15.00582 -, juris, Rdnr. 128 m. w. N.).

  • VG Ansbach, 21.03.2019 - AN 13b D 18.00616

    Disziplinarverfahren wegen des Erwerbs eines Polizeibeamten von Betäubungsmitteln

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19
    Die Klägerin hat den Beklagten mithin in die Lage versetzt, seine Verteidigung darauf einzustellen und seine Verfahrensrechte auszuüben (vgl. VG Ansbach, U. v. 21.03.2019 - AN 13b d 18.00616 -, juris, Rdnr. 240 ff.).

    Es bestehen keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich der Kläger bei einem Erlass einer förmlichen Ausdehnungsverfügung anders verteidigt und so den Umfang der Disziplinarklage der Klägerin, mithin das Ergebnis des gerichtlichen Disziplinarverfahrens, beeinflusst hätte (vgl. VG Ansbach, U. v. 21.03.2019 - a. a. O., Rdnr. 244).

  • BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09

    Disziplinarrechtliche Zurückstufung in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsstufe

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19
    Der Begriff des wesentlichen Mangels im Sinne von § 55 BDG (gleichlautend mit den länderrechtlichen Vorschriften; vgl. § 52 DG LSA) erfasst Verletzungen von Verfahrensregeln, die in behördlichen Disziplinarverfahren von Bedeutung sind (BVerwG; Urt. v. 29.07.2010, 2 A 4.09 mit Verweis auf Urteil vom 20.10.2005, 2 C 12.04; beide juris).

    Hierunter fallen Verstöße gegen verfahrensrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, die den äußeren Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens bis zur abschließenden behördlichen Entscheidung, also bis zur Erhebung der Disziplinarklage oder bis zu dem Erlass einer Disziplinarverfügung betreffen und sich auf das behördliche Ergebnis, d. h. die Entscheidung für die Erhebung der Disziplinarklage ausgewirkt haben können (BVerwG, Urt. v. 29.07.2010, 2 A 4.09 mit Verweis auf Beschluss vom 18.11.2008, 2 B 63/08; vgl. auch zuletzt: BVerwG, Urt. v. 28.02.2013, 2 C 3.12; VG Magdeburg, Urt. v. 06.11.2013, 8 A 9/12 MD; VG Magdeburg, Urteil v. 15.04.2014, 8 A 2/13; VG Magdeburg, Urteil v. 04.11.2009, 8 A 19/08; alle juris).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19
    Der Begriff des wesentlichen Mangels im Sinne von § 55 BDG (gleichlautend mit den länderrechtlichen Vorschriften; vgl. § 52 DG LSA) erfasst Verletzungen von Verfahrensregeln, die in behördlichen Disziplinarverfahren von Bedeutung sind (BVerwG; Urt. v. 29.07.2010, 2 A 4.09 mit Verweis auf Urteil vom 20.10.2005, 2 C 12.04; beide juris).

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist regelmäßig dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen, das für die weitere dienstliche Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn, aber auch der Allgemeinheit endgültig zerstört hat (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 20.10.2005, 2 C 12.04; Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10; beide juris).

  • VG Magdeburg, 04.11.2009 - 8 A 19/08
    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19
    Hierunter fallen Verstöße gegen verfahrensrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, die den äußeren Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens bis zur abschließenden behördlichen Entscheidung, also bis zur Erhebung der Disziplinarklage oder bis zu dem Erlass einer Disziplinarverfügung betreffen und sich auf das behördliche Ergebnis, d. h. die Entscheidung für die Erhebung der Disziplinarklage ausgewirkt haben können (BVerwG, Urt. v. 29.07.2010, 2 A 4.09 mit Verweis auf Beschluss vom 18.11.2008, 2 B 63/08; vgl. auch zuletzt: BVerwG, Urt. v. 28.02.2013, 2 C 3.12; VG Magdeburg, Urt. v. 06.11.2013, 8 A 9/12 MD; VG Magdeburg, Urteil v. 15.04.2014, 8 A 2/13; VG Magdeburg, Urteil v. 04.11.2009, 8 A 19/08; alle juris).

    Von einer willkürlichen Ausdehnung und Bestimmung des Gegenstandes des Disziplinarverfahrens kann nicht ausgegangen werden (vgl. dazu: VG Magdeburg, Urteil v. 04.11.2009, 8 A 19/08; juris).

  • VG Magdeburg, 17.10.2013 - 8 A 6/13

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage) - Begehung der außerdienstlichen Straftat der

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19
    Entlastende (mildernde) Umstände müssen schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. nur: VG Magdeburg, Urt. v. 27.10.2011, 8 A 2/11 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 27.01.2011, 2 A 5.09; jüngst BVerwG, Urt. v. 29.03.2012, 2 A 11/10, OVG Lüneburg, Urt. v. 14.11.2012, 19 LD 4/11; zuletzt ausführlich; VG Magdeburg, Urt. v. 17.10.2013, 8 A 6/13; Urteil v. 15.11.2016, 15 A 10/16; alle juris).

    Dabei ist das Disziplinargericht auf die Mitarbeit des Beamten zur Aufklärung der in seiner Sphäre liegenden höchstpersönlichen Angelegenheiten angewiesen, um überhaupt die Möglichkeit einer disziplinarrechtlichen Milderung im Sinne der Disziplinarrechtsprechung prüfen zu können (vgl. nur VG Magdeburg, Urt. v. 17.10.2013, 8 A 6/13, Urt. v. 28.02.2013, 8 A 13/12; beide juris).

  • VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 9/12

    Dr. Wiegand gegen Stadt Halle - Klage abgewiesen

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19
    Hierunter fallen Verstöße gegen verfahrensrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, die den äußeren Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens bis zur abschließenden behördlichen Entscheidung, also bis zur Erhebung der Disziplinarklage oder bis zu dem Erlass einer Disziplinarverfügung betreffen und sich auf das behördliche Ergebnis, d. h. die Entscheidung für die Erhebung der Disziplinarklage ausgewirkt haben können (BVerwG, Urt. v. 29.07.2010, 2 A 4.09 mit Verweis auf Beschluss vom 18.11.2008, 2 B 63/08; vgl. auch zuletzt: BVerwG, Urt. v. 28.02.2013, 2 C 3.12; VG Magdeburg, Urt. v. 06.11.2013, 8 A 9/12 MD; VG Magdeburg, Urteil v. 15.04.2014, 8 A 2/13; VG Magdeburg, Urteil v. 04.11.2009, 8 A 19/08; alle juris).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 2 B 113.12

    Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens; Einleitung des behördlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19
    Maßgebend ist nicht der Zweck der verletzten Bestimmung des Disziplinarverfahrensrechts, sondern die Bedeutung des konkreten Verstoßes für den Fortgang des behördlichen Disziplinarverfahrens (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.2013 - 2 B 113.12; U. v. 24.06.2010 - 2 C 15.09; alle juris).
  • VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 24/18

    Ruhegehaltsaberkennung bei Fahrten eines Polizeibeamten ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19
    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehalts ist regelmäßig dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen, das für die weitere dienstliche Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn, aber auch der Allgemeinheit endgültig zerstört hat (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 05.11.2019, 15 A 24/18; juris).
  • VG Magdeburg, 15.04.2014 - 8 A 2/13

    Disziplinarmaß bei außerdienstlicher Untreuehandlung eines Rechtspflegers

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19
    Hierunter fallen Verstöße gegen verfahrensrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, die den äußeren Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens bis zur abschließenden behördlichen Entscheidung, also bis zur Erhebung der Disziplinarklage oder bis zu dem Erlass einer Disziplinarverfügung betreffen und sich auf das behördliche Ergebnis, d. h. die Entscheidung für die Erhebung der Disziplinarklage ausgewirkt haben können (BVerwG, Urt. v. 29.07.2010, 2 A 4.09 mit Verweis auf Beschluss vom 18.11.2008, 2 B 63/08; vgl. auch zuletzt: BVerwG, Urt. v. 28.02.2013, 2 C 3.12; VG Magdeburg, Urt. v. 06.11.2013, 8 A 9/12 MD; VG Magdeburg, Urteil v. 15.04.2014, 8 A 2/13; VG Magdeburg, Urteil v. 04.11.2009, 8 A 19/08; alle juris).
  • VG Magdeburg, 27.10.2011 - 8 A 2/11

    Disziplinarverfahren gegen einen Polizeibeamten bei außerdienstlichen strafbaren

  • VG Magdeburg, 28.02.2013 - 8 A 13/12

    Disziplinargerichtliches Verfahren: Prozessuale Mitwirkungspflicht des Beamten

  • VG Wiesbaden, 05.06.2013 - 28 K 296/12

    Disziplinarmaßnahme bei kinderpornographischen Dateien im Besitz eines Beamten

  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17

    Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht;

  • VGH Bayern, 25.10.2017 - 16a D 15.1110

    Teilweise erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund rezidivierender

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2012 - 19 LD 4/11

    Ausscheiden der Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer zu Gunsten

  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

  • VG München, 29.08.2019 - M 5 E 19.2937

    Anordnung einer stationären Behandlung zur Alkoholentwöhnung bei Beamtem

  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 10/16

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage gerichtet auf Aberkennung des Ruhegehalts

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Bestätigt wird dieser Gedanke durch den Umstand, dass auch die gerichtliche Praxis wiederholt entsprechende disziplinarrechtliche Ahndungen zum Gegenstand hatte (vgl. etwa VG Ansbach, Urteil vom 16. Februar 2016 - AN 13a D 15.00582 -, juris Rn. 104 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. April 2019 - 38 K 280/19.BDG -, juris Rn. 43 ff.; VG Magdeburg, Urteil vom 5. November 2019 - 15 A 13/19 -, juris Rn. 18 ff.; Urteil vom 28. Januar 2020 - 15 A 5/19 -, juris Rn. 23 ff.).
  • VG Magdeburg, 08.03.2021 - 15 A 14/19

    Berücksichtigung der Konfliktsituationen des Beamten im Disziplinarverfahren â€"

    1.) Das behördliche Disziplinarverfahren leidet an keinem wesentlichen Mangel im Sinne des § 52 DG LSA (vgl. zu den Voraussetzungen nur: VG Magdeburg, Urteil v. 28.01.2020, 15 A 5/19; juris).

    So genügt nach der Rechtsprechung der Kammer auch eine Ausdehnung der Ermittlungen erst im Ermittlungsbericht, wenn dieser von dem Dienstvorgesetzten ausdrücklich durch seine Unterschrift gebilligt und dem Beamten übersandt wird (VG Magdeburg, Urteil v. 28.01.2020, 15 A 5/19; juris).

  • VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19

    Entfernung eines Polizeivollzugsbeamten aus dem Dienst bei Vorliegen eines

    Ein wesentlicher Mangel der Klageschrift nach § 55 BDG liegt nicht vor (vgl. zum wesentl. Mangel nur: VG Magdeburg Urteil v 28.01.2020, 15 A 5/19 m.w. Nachw.; juris).
  • VG Magdeburg, 14.08.2023 - 15 B 29/23

    Unwirksame Entlassung eines Probebeamten wegen charakterlicher Nichteignung -

    Die von einem Bundespolizeibeamten in einem WhatsApp-Chat abgegebenen Äußerungen, gegen eine gefühlte Bedrohung durch den Islam würde er auch mit Waffengewalt vorgehen, linke Straftäter seien anders zu beurteilen als rechte Straftäter, Wasserwerfer seien als "Zeckenkärcher", "Zeckendusche" oder "islamische Dusche" interessant und "linke Arschlöcher" würden von der SPD gesponsert werden, hat der Beamte gegen seine beamtenrechtliche Neutralitäts- und Mäßigungspflicht nach § 60 Abs. 1 Satz 1 und § 60 Abs. 2 BBG sowie gegen seine Wohlverhaltenspflicht gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG verstoßen und hierdurch ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen begangen (VG Magdeburg, Urteile vom 28.01.2020 - 15 A 4/19 -, Rn. 31, und 15 A 5/19: beide juris).
  • VG Magdeburg, 22.06.2022 - 15 A 11/20

    Disziplinarklage; unzureichende Disziplinarklageschrift -

    Mit anderen Worten: Lässt man die "Heilung" anstelle der Einreichung einer mangelfreien Disziplinarklageschrift durch einen bloßen korrigierenden Schriftsatz zu, muss jedenfalls dieser - wie die Disziplinarklageschrift - von dem zur Erhebung der Disziplinarklage zuständigen Dienstvorgesetzten (hier Polizeipräsident bzw. sein Vertreter) unterzeichnet werden; ob für diese notwendige inhaltliche Deckung und gezeichnete Verantwortung und Zurechenbarkeit zu dem Dienstvorgesetzten auch oder zumindest Aktennotizen, Vermerke oder Anweisungen genügen, wie dies bei der Einleitungsverfügung nach § 17 Abs. 1 DG LSA (vgl. dazu: VG Magdeburg, Urteil v. 08.03.2021, 15 A 14/19; juris) oder Ausdehnung nach § 19 DG LSA (vgl. dazu: VG Magdeburg, Urteil v. 28.01.2020, 15 A 5/19; juris) anerkannt ist, muss hier nicht entschieden werden, weil nicht einmal diese vorliegen.
  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 15 A 17/19

    Disziplinarisch zu ahndendes Dienstvergehen eines Ehrenbeamten der Feuerwehr;

    Entgegen der Ansicht des Beklagten liegt kein wesentlicher Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der Disziplinarklage i. S. v. § 52 Abs. 1 DG LSA vor (vgl. zum wesentl. Mangel nur: VG Magdeburg, Urteil v 28.01.2020, 15 A 5/19 m. w. Nachw.; juris).
  • OVG Sachsen, 09.06.2023 - 12 A 822/20

    Disziplinarklage; Aberkennung Ruhegehalt; Verweigerung ärztliche Untersuchung;

    Die Disziplinarkammer habe schon keine Einzelfallprüfung vorgenommen, sondern ganze Passagen aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 28. Januar 2020 - 15 A 5/19 - übernommen, dem ein wesentlich anderer Sachverhalt (Beamter ohne festen Wohnsitz) zugrunde gelegen habe.
  • VG Regensburg, 25.10.2021 - RN 1 E 21.2094

    (Keine) isolierte Anfechtung einer Untersuchungsanordnung zur Feststellung der

    Allerdings ist auch hier davon auszugehen, dass in der Praxis die Nichtbefolgung einer Untersuchungsanordnung im Rahmen eines Reaktivierungsverfahrens - für sich genommen - nur höchst selten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und den Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme zur Folge hat (so VG Magdeburg, U.v. 28.1.2020 - 15 A 5/19 - juris zu einer Disziplinarklage mit dem Ziel der Aberkennung des Ruhegehaltes wegen einer Verweigerung der angeordneten ärztlichen Untersuchung).
  • VG Magdeburg, 30.11.2022 - 15 A 9/22

    Verletzung der Wohlverhaltenspflicht seitens eines Polizeivollzugsbeamten durch

    Die von einem Bundespolizeibeamten in einem WhatsApp-Chat abgegebenen Äußerungen gegen eine gefühlte Bedrohung durch den Islam würde er auch mit Waffengewalt vorgehen, linke Straftäter seien anders zu beurteilen als rechte Straftäter, Wasserwerfer seien als "Zeckenkärcher", "Zeckendusche" oder "islamische Dusche" interessant und "linke Arschlöcher" würden von der SPD gesponsert werden, hat der Beamte gegen seine beamtenrechtliche Neutralitäts- und Mäßigungspflicht nach § 60 Abs. 1 Satz 1 und § 60 Abs. 2 BBG sowie gegen seine Wohlverhaltenspflicht gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG verstoßen und hierdurch ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen begangen (VG Magdeburg, Urteile vom 28.01.2020 - 15 A 4/19 -, Rn. 31, und 15 A 5/19: beide juris).
  • VG Magdeburg, 04.07.2023 - 15 A 22/21

    Disziplinarmaß bei der Mitwirkung am Zustandekommen einer rechtswidrigen

    Eine solche Billigung folgt insbesondere daraus, dass in der teilweisen Einstellungsverfügung das Verfahren im Übrigen (auch hinsichtlich der unterlassenen Prüfung der Nachweise zur Führung der Dienstsiegel) fortgeführt werden soll (vgl. VG Magdeburg, Urteil v. 28.01.2020, 15 A 5/19; Urteil v. 08.03.2021, 15 A 14/19; alle juris).
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