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VG Magdeburg, 28.05.2018 - 4 A 418/17 MD |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Hessen, 26.03.2018 - 7 A 109/18
Auszug aus VG Magdeburg, 28.05.2018 - 4 A 418/17
Hierbei spielen persönliche Umstände wie Alter, Lebenserfahrung, Kenntnisse der Lebensumstände in Afghanistan, Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen und ethnischen Gruppen sowie körperliche und psychische Konstitution eine Rolle (ähnlich Hess. VGH, Beschluss vom 26.03.2018 - 7 A 109/18.Z.A -, juris). - VGH Bayern, 12.04.2018 - 13a ZB 18.30135
Antrag auf Zulassung einer Berufung- Abschiebungsverbot
Auszug aus VG Magdeburg, 28.05.2018 - 4 A 418/17
Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass jedenfalls alleinstehende, arbeitsfähige, männliche afghanische Staatsangehörige ohne Ausbildung, die nicht auf die Hilfe von Verwandten oder Bekannten zurückgreifen können, grundsätzlich die Möglichkeit haben, als Tagelöhner mit Aushilfsjobs ein Existenzminimum zu erwirtschaften (vgl. zuletzt: Nds. OVG, Beschluss vom 25.05.2018 - 9 LA 64/18 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 12.04.2018 - 13a ZB 18.30135 - Urteil vom 12.02.2015 - 13a B 14.30309 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.04.2018 - A 11 S 1729/17 -, juris). - OVG Niedersachsen, 25.05.2018 - 9 LA 64/18
Nationales Abschiebungsverbot; Afghanistan; unmenschliche oder erniedrigende …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.05.2018 - 4 A 418/17
Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass jedenfalls alleinstehende, arbeitsfähige, männliche afghanische Staatsangehörige ohne Ausbildung, die nicht auf die Hilfe von Verwandten oder Bekannten zurückgreifen können, grundsätzlich die Möglichkeit haben, als Tagelöhner mit Aushilfsjobs ein Existenzminimum zu erwirtschaften (vgl. zuletzt: Nds. OVG, Beschluss vom 25.05.2018 - 9 LA 64/18 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 12.04.2018 - 13a ZB 18.30135 - Urteil vom 12.02.2015 - 13a B 14.30309 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.04.2018 - A 11 S 1729/17 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - A 11 S 1729/17
Afghanistan: keine willkürlicher Gewalt in der Provinz Maydan Wardak im April …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.05.2018 - 4 A 418/17
Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass jedenfalls alleinstehende, arbeitsfähige, männliche afghanische Staatsangehörige ohne Ausbildung, die nicht auf die Hilfe von Verwandten oder Bekannten zurückgreifen können, grundsätzlich die Möglichkeit haben, als Tagelöhner mit Aushilfsjobs ein Existenzminimum zu erwirtschaften (vgl. zuletzt: Nds. OVG, Beschluss vom 25.05.2018 - 9 LA 64/18 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 12.04.2018 - 13a ZB 18.30135 - Urteil vom 12.02.2015 - 13a B 14.30309 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.04.2018 - A 11 S 1729/17 -, juris). - VGH Bayern, 12.02.2015 - 13a B 14.30309
Für alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige ist, auch …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.05.2018 - 4 A 418/17
Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass jedenfalls alleinstehende, arbeitsfähige, männliche afghanische Staatsangehörige ohne Ausbildung, die nicht auf die Hilfe von Verwandten oder Bekannten zurückgreifen können, grundsätzlich die Möglichkeit haben, als Tagelöhner mit Aushilfsjobs ein Existenzminimum zu erwirtschaften (vgl. zuletzt: Nds. OVG, Beschluss vom 25.05.2018 - 9 LA 64/18 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 12.04.2018 - 13a ZB 18.30135 - Urteil vom 12.02.2015 - 13a B 14.30309 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.04.2018 - A 11 S 1729/17 -, juris). - VG Magdeburg, 17.04.2018 - 4 A 522/17
Keine Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung wegen des Hinweises "in …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.05.2018 - 4 A 418/17
Ferner kann dahinstehen, ob - wovon das Gericht allerdings seit dem Urteil der Kammer vom 17.04.2018 (4 A 522/17 MD) ausgeht - die Rechtsbehelfsbelehrung korrekt war. - VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11
Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen bei Gefahr unmenschlicher …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.05.2018 - 4 A 418/17
Ein verfolgungssicherer Ort bietet erwerbsfähigen Personen eine wirtschaftliche Lebensgrundlage etwa dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem angemessenen Lebensunterhalt Erforderliche erlangen können (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.03.2012 - A 11 S 3070/11 - juris).