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   VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18   

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VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18 (https://dejure.org/2018,31584)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 29.06.2018 - 5 B 187/18 (https://dejure.org/2018,31584)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 5 B 187/18 (https://dejure.org/2018,31584)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18
    Dieser Anspruch ist dann verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- oder Beurteilungsspielräumen beruht (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).

    Es entspricht dem bei der Auswahlentscheidung zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11

    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18
    Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuellsten dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 -, zitiert nach juris).

    Bei der auf dieser Grundlage erfolgenden vergleichenden Einschätzung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber handelt es sich um einen Akt wertender Erkenntnis, bei welchem dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung darauf beschränkt ist, ob der Dienstherr den gesetzlichen Rahmen und die anzuwendenden Rechtsbegriffe zutreffend gewürdigt hat, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist und ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt hat (OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 -, a. a. O. [m. w. N.]).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18
    Dieser Anspruch ist dann verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- oder Beurteilungsspielräumen beruht (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).

    Ein unterlegener Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18
    Der sich danach ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren zu halbieren (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 M 33/14 - juris).
  • VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12

    Berücksichtigung von Befähigungsbeurteilungen bei Beförderungsentscheidungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18
    Enthält die dienstliche Beurteilung - wie hier - eine jeweils selbstständige Leistungs- und Befähigungsbeurteilung, so muss der Dienstherr zum Zwecke der Beförderungsauswahl ein Konzept entwickeln, nach dem die Leistungsbeurteilung und die Befähigungsbeurteilung so zueinander ins Verhältnis gesetzt werden, dass beide Teile der zugrunde gelegten dienstlichen Beurteilungen in messbarer Weise in seine Auswahlerwägungen einfließen (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2012 - 5 B 246/12 - MD m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18
    Soweit der Dienstherr auf einzelne unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte abstellt, muss er deren besondere Bedeutung für die geplante Beförderung begründen, wobei die Gewichtung der einzelnen Gesichtspunkte für die Auswahl zwischen im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern seiner - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren - Beurteilung obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.112010 - 2 C 16/09 -, BVerwGE 138, 102 [m. w. N.]; Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 -, a. a. O.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18
    Soweit der Dienstherr auf einzelne unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte abstellt, muss er deren besondere Bedeutung für die geplante Beförderung begründen, wobei die Gewichtung der einzelnen Gesichtspunkte für die Auswahl zwischen im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern seiner - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren - Beurteilung obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.112010 - 2 C 16/09 -, BVerwGE 138, 102 [m. w. N.]; Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 -, a. a. O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18
    Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuellsten dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18
    Dieser Anspruch ist dann verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- oder Beurteilungsspielräumen beruht (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18
    Der Fehler bei der Auswahlentscheidung kann sowohl in der Qualifikationsbeurteilung des Beamten als auch in derjenigen des erfolgreichen Bewerbers oder im Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern liegen (BVerfG, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, ZBR 2008, 164 [m. w. N.]).
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