Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,41051
VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22 MD (https://dejure.org/2022,41051)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 29.09.2022 - 9 A 100/22 MD (https://dejure.org/2022,41051)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 29. September 2022 - 9 A 100/22 MD (https://dejure.org/2022,41051)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,41051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
    Auch von Verfassungs ist eine reine Wortinterpretation nicht vorgegeben; der Wortlaut zieht nur dann eine starre Auslegungsgrenze, wenn er klar und eindeutig ist (vgl. BVerfG, B. v. 31.10.2016 - 1 BvR 871/13 -, juris).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
    Soweit das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt jedoch ausführt, die Auslegung von § 56 Abs. 1 Satz 2 WG LSA habe (allein) nach grundsteuerrechtlichen Maßstäben zu erfolgen, so wird dies dem zweistufigen Finanzierungssystem des Aufwandes für die Gewässerunterhaltung nicht hinreichend gerecht (vgl. dazu BVerwG, U. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07-, juris).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
    Es ist dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mithilfe der anerkannten Auslegungsmethoden zu beantworten (vgl. BVerfG, B. v. 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerwG, U. v. 01.12.2005 - 10 C 4/04 - sowie v. 27.06.012, a. a. O., alle juris).
  • BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04

    Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
    Letzteres ist höchstrichterlich für das Beitragsschuldverhältnis zwischen Unterhaltungsverband und Gemeinde als vorteilsgerecht anerkannt, weil die Anzahl der Einwohner eine hinreichende Verknüpfung von Nutzungsintensität der Grundstücke und dem Nutzen an einer funktionieren Vorflut aufweist (vgl. BVerwG, B. v. 27.06.2005 - 10 B 72/04 -, juris).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
    Zudem kommt der Bestandkraft eines im Bereich des Grundsteuerrechts ergangenen Bescheides nur eine relative Richtigkeitsgewähr zu (vgl. BVerwG, U. v. 06.06.1975 - IV C 15/73 -, juris), war einer Bindungswirkung für das Umlagerecht ebenfalls entgegenstehen dürfte.
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
    Es ist dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mithilfe der anerkannten Auslegungsmethoden zu beantworten (vgl. BVerfG, B. v. 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerwG, U. v. 01.12.2005 - 10 C 4/04 - sowie v. 27.06.012, a. a. O., alle juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05

    Zur Einstufung eines mit einem Alten- und Pflegeheim bebauten Grundstücks als

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
    Vielmehr ist er so auszulegen, wie es Sinn und Zweck der Rechtsnormen, in deren Kontext er Verwendung findet, erfordern (vgl. OVG LSA, U. v. 06.05.2003 - 1 L 498/02 - sowie v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 -, beide juris, zum Begriff "Wohn-).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 O 88/18

    Gerichtsgebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Schluss der mündlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
    Denn das Gericht bewegt sich vor dem Hintergrund der den Erschwernisbeitrag bestimmenden Faktoren bei einer solchen Auslegung im Rahmen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung, zumal - worauf der Senat zu Recht hinweist - die Gesetzgebungsmaterialien keine Hinweise für eine bestimmte Auslegung enthalten (vgl. OVG LSA, B. v. 20.08.2018 - 1 O 88/18 -, juris, zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
    Die Grenze liegt dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher oder die gesetzliche Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte auch mit Blick auf die Verwaltungsvereinfachung fehlt (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 - 8 N 3.93 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 498/02

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Beiträgen für den Anschluss an eine zentrale

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
    Vielmehr ist er so auszulegen, wie es Sinn und Zweck der Rechtsnormen, in deren Kontext er Verwendung findet, erfordern (vgl. OVG LSA, U. v. 06.05.2003 - 1 L 498/02 - sowie v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 -, beide juris, zum Begriff "Wohn-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht