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   VG Magdeburg, 30.01.2012 - 9 B 311/11   

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VG Magdeburg, 30.01.2012 - 9 B 311/11 (https://dejure.org/2012,2169)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30.01.2012 - 9 B 311/11 (https://dejure.org/2012,2169)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 9 B 311/11 (https://dejure.org/2012,2169)
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  • VG Magdeburg, 06.12.2006 - 9 B 307/06
    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2012 - 9 B 311/11
    Dabei stellt das Ersuchen um Vornahme von Vollstreckungshandlungen durch andere Behörden - gegen die sich hier der Antragsteller wohl wendet - keinen Verwaltungsakt dar, sondern einen zwischenbehördlichen Akt der Rechtshilfe, der weder unmittelbare Rechtswirkung nach außen hat noch an den Vollstreckungsschuldner zu richten ist BVerwG, Urteil v. 18.11.1960, VII C 184.57; m w.N.,; juris; Kruse, in: Tipke-Kruse, AO-Kommentar, § 322 Rz. 32 ff.; a. A. : VG Magdeburg, Beschluss v. 06.12.2006, 9 B 307/06; BFH, Urteil v. 17.10.1989, VII 77/88; juris).

    Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollsteckung, wie etwa deren Unverhältnismäßigkeit oder Ermessensfehler (vgl. dazu: VG Magdeburg, Beschluss v. 06.12.2007, 9 B 307/06; juris), trägt der Antragsteller nicht vor und sind auch nicht erkennbar.

    Unter Berücksichtigung der Empfehlungen in Ziffer 1.6.1 und 1.5 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit bemisst das Gericht das Interesse des Antragstellers an der Verfolgung seines Begehrens mit 1/8 des Betrages, dessen Vollstreckung droht (VG Magdeburg, Beschluss v. 06.12.2006, 9 B 307/06; juris; mit Verweis auf OVG LSA Beschluss v. 05.05.2003, 1 M 123/03; n. v.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 235/08

    Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2012 - 9 B 311/11
    Das OVG LSA führt in seinem Beschluss vom 23.12.2008 (2 M 235/08; juris) zu den vergleichbaren Anforderungen nach § 58 VwVG LSA insoweit aus:.

    Mit Einwendungen gegen das Vorliegen der in §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVG LSA, 254 Abs. 1 AO aufgeführten allgemeinen Voraussetzungen der Vollstreckung kann der Antragsteller mithin in diesem Verfahren nicht durchdringen (OVG LSA, Beschluss v. 23.12.2008, 2 M 235/08 mit Verweis auf: Nds. OVG, Beschl. v. 25.01.2006 - 9 ME 4216/05; beide juris; ähnlich zur dortigen Rechtslage: VG München, Beschluss v. 06.08.2008, M 6a E 08.3022; juris).

  • BVerwG, 18.11.1960 - VII C 184.57
    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2012 - 9 B 311/11
    Dabei stellt das Ersuchen um Vornahme von Vollstreckungshandlungen durch andere Behörden - gegen die sich hier der Antragsteller wohl wendet - keinen Verwaltungsakt dar, sondern einen zwischenbehördlichen Akt der Rechtshilfe, der weder unmittelbare Rechtswirkung nach außen hat noch an den Vollstreckungsschuldner zu richten ist BVerwG, Urteil v. 18.11.1960, VII C 184.57; m w.N.,; juris; Kruse, in: Tipke-Kruse, AO-Kommentar, § 322 Rz. 32 ff.; a. A. : VG Magdeburg, Beschluss v. 06.12.2006, 9 B 307/06; BFH, Urteil v. 17.10.1989, VII 77/88; juris).
  • VG München, 06.08.2008 - M 6a E 08.3022

    Rundfunkgebühren; Vollstreckung; Übermittlung von Gebührenbescheiden mit

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2012 - 9 B 311/11
    Mit Einwendungen gegen das Vorliegen der in §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVG LSA, 254 Abs. 1 AO aufgeführten allgemeinen Voraussetzungen der Vollstreckung kann der Antragsteller mithin in diesem Verfahren nicht durchdringen (OVG LSA, Beschluss v. 23.12.2008, 2 M 235/08 mit Verweis auf: Nds. OVG, Beschl. v. 25.01.2006 - 9 ME 4216/05; beide juris; ähnlich zur dortigen Rechtslage: VG München, Beschluss v. 06.08.2008, M 6a E 08.3022; juris).
  • BFH, 12.07.1983 - VII R 31/82

    Leistungsgebot in einem Steuerbescheid - Gesamtrechtsnachfolger - Erbe -

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2012 - 9 B 311/11
    "Die Anträge sind zwar wie die Sach- oder Forderungspfändung Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (insoweit zutr. BFH, Urt. v. 12.07.1983, VII R 31/82 - BStBl. 83, 653), sie sind aber nicht auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet (§ 35 VwVfG).
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