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   VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10   

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https://dejure.org/2011,29383
VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10 (https://dejure.org/2011,29383)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30.11.2011 - 3 A 61/10 (https://dejure.org/2011,29383)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30. November 2011 - 3 A 61/10 (https://dejure.org/2011,29383)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08

    Abschlussbetriebsplan; verantwortliche Person; Unternehmer; gesetzlicher

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10
    Gegen den Bescheid hat die Klägerseite am 11.3.2008 Klage erhoben, über die durch Urteil vom 30.11.2011 - 3 A 50/08 MD - entschieden wurde.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Dies hätte auch deshalb vom Beklagten berücksichtigt werden müssen, weil der Hauptbetriebsplan bereits am 31.8.2008 abgelaufen war (vgl. Urt. der Kammer vom 30.11.2011 - 3 A 50/08 MD -) und ein Betrieb bereits geraume Zeit und zum Zeitpunkt des Ergehens der Änderungsbescheide seit mehr als 2 Jahren nicht mehr i.S.v. § 52 Abs. 1 Satz 1 BBergG geführt wurde.

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11
    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10
    Der Kläger hat außerdem am 11.4.2011 um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gegen die mit Sofortvollzugsanordnung versehene Ziff. 4 b der Entscheidung vom 3.2.2010 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 4.4.2011 nachgesucht (3 B 155/11 MD).

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11
    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10
    In seiner Klage 3 A 320/11 MD sowie seinem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes 3 B 321/11 MD wendet sich der Kläger gegen die mit Sofortvollzugsanordnung versehene Verfügung des Beklagten vom 31.8.2011, mit dem ihm eine Teil-Kostenerstattung der Ersatzvornahmearbeiten auferlegt worden ist.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

  • VG Magdeburg, 09.04.2008 - 3 B 53/08
    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10
    Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben durch Beschluss vom 9.4.2008 - 3 B 53/08 MD -.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

  • BVerwG, 28.07.2010 - 7 B 16.10

    Lavasandtagebau; Verfüllung; Geltung des Bodenschutzrechts; Vorsorgewerte;

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10
    Die Betroffenheit des Bodens kann danach nicht mehr ernsthaft in Abrede gestellt werden, zumal das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 28.7.2010 (NuR 2010, 713) klargestellt hat, dass sich der Schutzbereich des Bodens nicht nur auf die Verfüllung mit "Boden" i.S.d. § 2 Abs. 2 BBodSchG und die durchwurzelte und durchwurzelbare Bodenschicht beschränkt.
  • BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 40.07
    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10
    Demgemäß kommt ein Insolvenzverwalter, der selbst den Bergbaubetrieb nicht fortführt, nicht als verantwortliche Person i.S.d. § 58 BBergG in Betracht, wenn gegen ihn Anordnungen auf der Grundlage etwa des § 71 BBergG erlassen worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2007, NVwZ 2008, 583).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10
    Als Besitzer der zur Insolvenzmasse gehörenden Tongruben ist der Kläger damit Inhaber der tatsächlichen Gewalt i.S.v. § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG und somit verantwortlicher Zustandsstörer, der für Maßnahmen nach § 10 Abs. 1 BBodSchG herangezogen werden kann, so lange er - wie hier - die entsprechenden Vermögenswerte nicht aus der Insolvenzmasse freigegeben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, BVerwGE 122, 75; Kley, Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Ordnungspflichten in der Insolvenz, DVBl. 2005, 727; Riese/Karsten, Bodenschutzrechtliche Ordnungspflichten im Insolvenzverfahren, NuR 2005, 234; Matthes/Henke, Die Kollision von umweltrechtlicher Gefahrenabwehr und Insolvenzrecht, SächsVBl. 2011, 73, 77).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2008 - 2 M 103/08

    Stilllegung der Tongrube Vehlitz

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10
    Der Beschluss ist rechtskräftig aufgrund des Beschlusses des OVG Sachsen-Anhalt vom 18.8.2008 - 2 M 103/08 -.
  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11

    Rechtswidriger Teil-Leistungsbescheid nach bergamtlicher Ersatzvornahme

    Am 3.3.2010 hat der Kläger gegen den Bescheid vom 3.2.2010 Klage erhoben, über die durch Urteil vom 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD - entschieden wurde.

    Wegen der Einzelheiten der Begründungen und der vorgenommenen Ermessenserwägungen wird auf die Änderungsbescheide (Bl. 58-70 und 79-84 der Gerichtsakte 3 A 61/10 MD) verwiesen.

    Der Kläger hat durch Schriftsätze vom 11.4.2011 und 9.9.2011 die geänderten Bescheide in seine Klage 3 A 61/10 MD einbezogen.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Damit lagen der Abschlagsrechnung, die mit Bescheid vom 31.8.2011 dem Kläger als Teilleistung in Rechnung gestellt wurde, Ersatzvornahme-Arbeiten zugrunde, deren Rechtmäßigkeit vom Gericht in den Urteilen vom 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD und 3 A 62/10 MD - nicht bestätigt wurde.

    Die Kammer hat hierzu im Urteil 3 A 61/10 MD, S. 13 ausgeführt, die Androhung der Ersatzvornahme sei teilweise rechtmäßig, soweit sie sich auf die Vornahme von Sicherungsanordnungen im Sinne der Ziff. 1. und 2. beziehe; dies gelte jedoch.

    Der Beklagte hat auch ursprünglich selbst die Problematik erkannt (vgl. Bl. 8 Abs. 4 der Beiakte A zum Verfahren 3 A 61/10 MD im Bericht an das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit) und seine Entscheidung erst nach umfänglicher, teils kontroverser interner und externer (anwaltlicher) Beratung sowie ministerieller Erörterung abgeändert.

    Für das vorliegende Verfahren sind daher weitere Ausführungen entbehrlich, und es wird auf die Entscheidungsgründe der Urteile vom 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD und 3 A 62/10 MD - Bezug genommen.

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11

    Erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen bergamtlich angedrohte

    Am 3.3.2010 hat der Antragsteller gegen den Bescheid vom 3.2.2010 Klage erhoben (3 A 61/10 MD).

    Wegen der Einzelheiten der Begründungen und der vorgenommenen Ermessenserwägungen sowie insbesondere die jeweils gesondert begründete Sofortvollzugsanordnung wird auf den Bescheid vom 3.2.2010 und die Änderungsbescheide (Bl. 58-70 und 79-84 der Gerichtsakte 3 A 61/10 MD) verwiesen.

    die aufschiebende Wirkung seiner Klage 3 A 61/10 MD gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 3.2.2010 in der Fassung der Bescheide vom 4.4.2011/8.8.2011 wiederherzustellen, soweit Ziff. 4. b) der mit der Entscheidung angeordneten Maßnahmen betroffen ist.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners Bezug genommen.

    Der Antragsgegner hat auch ursprünglich selbst die Problematik erkannt (vgl. Bl. 8 Abs. 4 der Beiakte A zum Verfahren 3 A 61/10 MD im Bericht an das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie Bl. 242 der Beiakte A zum Verfahren 3 A 61/10 MD) und seine Entscheidung erst nach umfänglicher, teils kontroverser interner und externer (anwaltlicher) Beratung sowie ministerieller Erörterung abgeändert.

    Die ergangenen Verfügungen des Antragsgegners waren daher im tenorierten Umfang des Urteils der Kammer vom 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD - aufzuheben, so dass für das vorliegende Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf die entsprechenden Ausführungen der Hauptsacheentscheidung analog § 117 Abs. 5 VwGO verwiesen wird.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12

    Duldungsanordnung zum Tonabbau zwecks Sicherung von Handlungs- und

    Gegen diesen Bescheid wandte sich der Antragsteller mit einer am 03.03.2010 beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingegangenen Klage (3 A 61/10 MD).

    Der Antragsteller bezog diesen Änderungsbescheid in das Klageverfahren 3 A 61/10 MD ein und stellte unter dem 11.04.2011 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Bezug auf Ziff. 4 b des geänderter Bescheides vom 04.04.2011 (Az.: 3 B 155/11 MD).

    Auch diesen Bescheid bezog der Antragsteller in seine Klage zu 3 A 61/10 MD ein.

    Mit Beschluss vom 30.11.2011 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die aufschiebende Wirkung der Klage zum Az.: 3 A 61/10 MD insoweit wiederhergestellt als Ziff. 4 b des Bescheides vom 04.04.2011 angefochten wurde.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 30.11.2011 - 3 B 155/11 MD - abzuändern und den Antrag des Beschwerdegegners/Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 3 A 61/10 MD gegen den Bescheid des Beschwerdeführers vom 03.02.2010 in der Fassung des ergänzendes Bescheid vom 04.04.2011, soweit Ziff. 4 b der mit dem Bescheid angeordneten Maßnahmen betroffen ist, abzulehnen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - 2 M 22/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kosten der Ersatzvornahme bei rein fiskalischem

    Gegen die Bescheide vom 03.02.2010 und vom 25.02.2010 wandte sich der Antragsteller mit am 03.03.2010 beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingegangenen Klagen (3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD).

    Im Laufe des Verfahrens bezog er in das Verfahren 3 A 61/10 MD die Änderungsbescheide vom 04.04.

    Mit Beschluss vom 30.11.2011 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die aufschiebende Wirkung der Klage zum Az.: 3 A 61/10 MD insoweit wiederhergestellt als Ziff. 4 b des Bescheides vom 04.04.2011 angefochten wurde (AZ.: 3 B 155/11 MD).

    Ferner hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 30.11.2011 (AZ.: 3 A 61/10 MD) den Bescheid des Beklagten vom 03.02.2010 in den Fassungen der Änderungsbescheide vom 04.04.

    1 und 2 seien auch unter Zugrundelegung des Urteils des Verwaltungsgerichts im Verfahren 3 A 61/10 MD rechtmäßig.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12

    Sicherung einer mit Abfällen verfüllten Tongrube - Anwendbarkeit des BBodSchG

    Mit Beschlüssen vom 11.11.2011 hat das Verwaltungsgericht die Vollziehung der Duldungsanordnung (3 B 155/11 MD) und der Kostenheranziehung (3 B 321/11 MD) ausgesetzt und mit Urteilen selben Datums (3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD und 3 A 320/11 MD) die angefochtenen Bescheide wie folgt teilweise oder vollständig aufgehoben: Den Bescheid vom 03.02.2010 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 04.04.2011 und 08.08.2011 hinsichtlich der Ziffern 4 und 7 und zusätzlich hinsichtlich der Ziff. 6, soweit sich die angedrohte Ersatzvornahme auf Ton im Sinne der Ziff. 4 bezieht (3 A 61/10 MD), den "Bescheid" vom 25.02.2010, soweit sich die festgesetzte Ersatzvornahme auf Ton im Sinne der Ziff. 4 des Bescheides des Beklagten vom 03.02.2010 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 04.04.2011 bezieht (3 A 62/10 MD), und den Kostenbescheid vom 31.08.2011 vollständig (3 A 320/11 MD).

    Gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts in den Verfahren 3 A 61/10 MD (Sicherungsanordnung) und 3 A 62/10 MD (Ankündigung der Ersatzvorname) haben sowohl der Kläger als auch der Beklagte die Zulassung der Berufung beantragt.

    das Urteil des Verwaltungsrechts Magdeburg vom 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD - zu ändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 278/12

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

    Der organische Anteil der Abfälle wurde nicht begrenzt (VG Magdeburg, U. v. 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD -, juris).

    Das Bergrecht regele keine Einwirkungen auf den Boden, die durch nachträgliche Verfüllungen eines Tontagebaubetriebes mit Problemboden entstanden seien (VG Magdeburg, U. v. 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD -).

    Die Anwendbarkeit des § 58 Abs. 1 BBergG sei auf das Bundesberggesetz beschränkt und erstrecke sich nicht auf das Bundesbodenschutzgesetz, das keine wortgleiche Regelung enthalte (VG Magdeburg, U. v. 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2012 - 2 M 149/12

    Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Ersatzvornahme; Insolvenzverfahren; Gefahr

    Gegen den Bescheid vom 03.02.2010 wandte sich der Antragsteller mit einer am 03.03.2010 beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingegangenen Klage (3 A 61/10 MD).

    Mit Beschluss vom 30.11.2011 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die aufschiebende Wirkung der Klage zum Az.: 3 A 61/10 MD insoweit wiederhergestellt als Ziff. 4 b des Bescheides vom 04.04.2011 angefochten wurde.

    Auch diesen Bescheid bezog der Antragsteller in seine Klage zu 3 A 61/10 MD ein.

  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 328/11

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

    Der organische Anteil der Abfälle wurde nicht begrenzt (VG Magdeburg, U. v. 30.11.2011 - 3 A 61/10 -, juris) .
  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 10.14

    Heranziehung zu den Kosten einer Ersatzvornahme im Zusammenhang mit der Sanierung

    Die demnach der Ersatzvornahme zugrunde liegenden Anordnungen im Bescheid vom 3. Februar 2010 - Grundverfügung in Ziffern 1 und 2 sowie Androhung der Ersatzvornahme in Ziffer 6 - waren bereits im Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nach rechtskräftiger Abweisung der hiergegen erhobenen Klage durch Urteil des Verwaltungsgerichts im Verfahren - VG 3 A 61/10 MD - und der Ablehnung des hiergegen gerichteten Antrags des Klägers auf Zulassung der Berufung bestandskräftig geworden.
  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 382/09

    Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei Schadensersatzansprüchen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge und die Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 53/08 MD, 3 B 126/08 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD Bezug genommen.
  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08

    Bergamtlich verfügte Teilrücknahme einer Sonderbetriebsplanzulassung

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