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   VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19   

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VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19 (https://dejure.org/2020,43785)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 (https://dejure.org/2020,43785)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30. November 2020 - 8 A 328/19 (https://dejure.org/2020,43785)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    In diesem Fall ist - anders als bei Verwaltungsvorschriften zur Gewährleistung einer gleichförmigen Ausübung des in der Rechtsfolge einer Norm der Behörde eingeräumten Ermessens - die letztverbindliche Auslegung objektiven Rechts gemäß Art. 19 Abs. 4 GG den Gerichten übertragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, juris, Rn. 14).

    Deswegen kann für einen Gleichbehandlungsanspruch oder für Vertrauensschutzgesichtspunkte von vornherein nicht an solche Verwaltungsvorschriften oder an eine darauf gegründete oder ihnen gleichkommende Verwaltungspraxis angeknüpft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.1984 - 5 C 28.81 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, juris, Rn. 14; BFH, Urteil vom 26.04.1995 - XI R 81/93 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 33; NdsLSG, Urteil vom 23.05.2018 - L 3 U 84/16 -, juris, Rn. 36).

    So kann der Gleichheitssatz nur eine Gleichbehandlung im Rahmen des Rechts gewähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, juris, Rn. 17).

  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 14.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Sie wendet unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.1997 (2 C 14.96) ein, für die Rechtfertigung einer Erschwerniszulage müsse ein Verdacht hinreichend konkret sein, dass ein Gegenstand gefährliche Stoffe enthalte.

    Für diese Fassung der Verordnung hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.1997 - 2 C 14.96 -, juris, Rn. 19 ff.; Urteil vom 27.02.1997 - 2 C 19.96 -, juris) in Zusammenschau mit dem Sinn und Zweck der Zulage entschieden, dass sich die mit der Zulage abzugeltende besondere Erschwernis nicht erst bei einer objektiven Gefährdung, die von dem zu beseitigen Gegenstand ausgeht, sondern bereits im Falle eines gerechtfertigten Verdachts, dass es sich bei dem Gegenstand um einen Sprengkörper handelt, realisiert.

    Deswegen ist nicht anzunehmen, dass sämtliche Maßnahmen, die der Klärung der Beschaffenheit eines Gegenstandes dienen, als zulagenberechtigende Tätigkeiten anzuerkennen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.1997 - 2 C 14.96 -, juris, Rn. 20).

  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Deswegen kann für einen Gleichbehandlungsanspruch oder für Vertrauensschutzgesichtspunkte von vornherein nicht an solche Verwaltungsvorschriften oder an eine darauf gegründete oder ihnen gleichkommende Verwaltungspraxis angeknüpft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.1984 - 5 C 28.81 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, juris, Rn. 14; BFH, Urteil vom 26.04.1995 - XI R 81/93 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 33; NdsLSG, Urteil vom 23.05.2018 - L 3 U 84/16 -, juris, Rn. 36).

    (2) Im Bereich der gebundenen Verwaltung können über die Gesetzesbindung hinausgehende Rechte des rechtmäßig belasteten oder nicht begünstigten Betroffenen ausnahmsweise allenfalls gegeben sein, wenn ein qualifizierter Gleichheitsverstoß in Gestalt einer gezielt benachteiligenden Willkürentscheidung durch eine in Bezug auf bestimmte Gruppen von Betroffenen lang andauernde, in ihren Auswirkungen schwerwiegende und offensichtlich gesetzes- und gleichheitswidrige Verwaltungspraxis vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.1979 - 1 BvL 25/77 -, juris, Rn. 59; BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 6 A 1.08 -, juris, Rn. 48 ff.; Urteil vom 19.01.2005 - 6 C 9.04 -, juris, Rn. 38) oder wenn die Anwendung einer gesetzlich bestimmten Möglichkeit einer Abweichung von der Herstellung des gesetzmäßigen Zustands aus Billigkeitsgründen in Anpassungs- und Übergangsfällen geboten ist, weil das Vertrauen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 19.10.1971 - 3/70 -, juris, Rn. 35 f.; BFH, Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 29 ff.).

  • BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 28.81
    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Deswegen kann für einen Gleichbehandlungsanspruch oder für Vertrauensschutzgesichtspunkte von vornherein nicht an solche Verwaltungsvorschriften oder an eine darauf gegründete oder ihnen gleichkommende Verwaltungspraxis angeknüpft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.1984 - 5 C 28.81 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, juris, Rn. 14; BFH, Urteil vom 26.04.1995 - XI R 81/93 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 33; NdsLSG, Urteil vom 23.05.2018 - L 3 U 84/16 -, juris, Rn. 36).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89

    Anerkennung des Vertriebenen-Statusses - Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    (1) Rechtsauslegende Verwaltungsvorschriften oder eine allgemeine Verwaltungspraxis in auslegender Anwendung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale führen grundsätzlich jeweils weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Vertrauensgrundsatz zu Lasten oder zu Gunsten der Betroffenen zu einer rechtlichen Bindung der Verwaltungsbehörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1989 - 9 C 26.89 -, juris, Rn. 20).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Deswegen kann für einen Gleichbehandlungsanspruch oder für Vertrauensschutzgesichtspunkte von vornherein nicht an solche Verwaltungsvorschriften oder an eine darauf gegründete oder ihnen gleichkommende Verwaltungspraxis angeknüpft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.1984 - 5 C 28.81 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, juris, Rn. 14; BFH, Urteil vom 26.04.1995 - XI R 81/93 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 33; NdsLSG, Urteil vom 23.05.2018 - L 3 U 84/16 -, juris, Rn. 36).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 A 1.08

    Abgeordnete, Transparenzregeln, Verhaltensregeln, Tätigkeiten neben dem Mandat,

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    (2) Im Bereich der gebundenen Verwaltung können über die Gesetzesbindung hinausgehende Rechte des rechtmäßig belasteten oder nicht begünstigten Betroffenen ausnahmsweise allenfalls gegeben sein, wenn ein qualifizierter Gleichheitsverstoß in Gestalt einer gezielt benachteiligenden Willkürentscheidung durch eine in Bezug auf bestimmte Gruppen von Betroffenen lang andauernde, in ihren Auswirkungen schwerwiegende und offensichtlich gesetzes- und gleichheitswidrige Verwaltungspraxis vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.1979 - 1 BvL 25/77 -, juris, Rn. 59; BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 6 A 1.08 -, juris, Rn. 48 ff.; Urteil vom 19.01.2005 - 6 C 9.04 -, juris, Rn. 38) oder wenn die Anwendung einer gesetzlich bestimmten Möglichkeit einer Abweichung von der Herstellung des gesetzmäßigen Zustands aus Billigkeitsgründen in Anpassungs- und Übergangsfällen geboten ist, weil das Vertrauen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 19.10.1971 - 3/70 -, juris, Rn. 35 f.; BFH, Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 26.81

    Neuregelung des Besoldungsrechts - Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgesetzgebers

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Ein solcher Anspruch auf eine sogenannte "Gleichheit im Unrecht" als Wiederholung von Fehlern in der Rechtsanwendung ist nicht anzuerkennen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.08.1982 - 2 B 26.81 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    (2) Im Bereich der gebundenen Verwaltung können über die Gesetzesbindung hinausgehende Rechte des rechtmäßig belasteten oder nicht begünstigten Betroffenen ausnahmsweise allenfalls gegeben sein, wenn ein qualifizierter Gleichheitsverstoß in Gestalt einer gezielt benachteiligenden Willkürentscheidung durch eine in Bezug auf bestimmte Gruppen von Betroffenen lang andauernde, in ihren Auswirkungen schwerwiegende und offensichtlich gesetzes- und gleichheitswidrige Verwaltungspraxis vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.1979 - 1 BvL 25/77 -, juris, Rn. 59; BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 6 A 1.08 -, juris, Rn. 48 ff.; Urteil vom 19.01.2005 - 6 C 9.04 -, juris, Rn. 38) oder wenn die Anwendung einer gesetzlich bestimmten Möglichkeit einer Abweichung von der Herstellung des gesetzmäßigen Zustands aus Billigkeitsgründen in Anpassungs- und Übergangsfällen geboten ist, weil das Vertrauen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 19.10.1971 - 3/70 -, juris, Rn. 35 f.; BFH, Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 29 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1996 - 1 A 694/92

    Sprengstoffentschärfer; Röntgeneinrichtung; Sicherheitszentrale des

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19
    Handelt es sich danach nicht um eine Funktionszulage und genügt als Einsatztätigkeit eine Suche nicht aus, erfüllen routinemäßige Maßnahmen der Verdachtserforschung nicht die Voraussetzungen des § 11 EZulV (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.03.1996 - 1 A 694/92 -, juris, Rn. 9; VG Hannover, Urteil vom 25.10.2010 - 13 A 1891/10 -, juris, Rn. 29).
  • VG Hannover, 25.10.2010 - 13 A 1891/10

    Bombenentschärfer; Erschwerniszulage; Gleichbehandlung; Zulage

  • BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 9.04

    Wehrpflicht; allgemeine Wehrpflicht; Wehrgerechtigkeit.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 3 U 84/16

    Erstattung von Parkkosten während der Durchführung einer Heilbehandlung; Keine

  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 19.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.1998 - A 3 K 279/96
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

  • BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61

    Durchsetzbarkeit eines Widerspruchs bezüglich einer behördlichen

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1634

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

  • VG Greifswald, 24.03.2023 - 6 A 1199/19

    Erschwerniszulage für Kampfmittelabwehrfeldwebel der Bundeswehr anlässlich

    Bei den Übrigen geltend gemachten Einsätzen fehlt es nach Ansicht der Kammer dagegen an einem gerechtfertigten, da hinreichend konkreten und im Einzelfall auf objektivierten Anhaltspunkten beruhenden Verdacht, dass die von dem Kläger geprüften Fahrzeuge unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen enthielten (vgl. auch VG Magdeburg, Urteil vom 30. November 2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 46ff.; bestätigt durch OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8f.; VG Hannover, Urteil vom 12. April 2022 - 13 A 3855/19 -, n.v).

    Denn entgegen dem Vorbringen des Klägers ist die Differenzierung zwischen abstraktem und hinreichend konkretem Verdacht im Nachgang zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach dem Willen des Verordnungsgebers mit der Änderung des § 11 EZulV durch Art. 1 Nr. 8 der Verordnung zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Besoldungsänderungsverordnung 1998 - BesÄndV 98) vom 17. Juni 1998 (BGBl. I. S. 1378) nicht "entkoppelt" wurden (so auch VG Magdeburg, Urteil vom 30. November 2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 47; bestätigt durch OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8f.).

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