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VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 513/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1 Abs 8a VermG, § 1 Abs 1 AusglLeistG
Rückübertragungsrecht: Anspruch auf Rückübertragung oder Entschädigung des Erbbaurechts - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Funktionsnachfolger, kein Rechtsnachfolger, rechtmäßige Enteignung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VG Magdeburg, 06.09.1994 - 5 A 2037/94
Auszug aus VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 513/17
Mit Verweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 06.09.1994 (5 A 2037/94) habe die sowjetische Militärverwaltung ihr Einverständnis mit der durch den Präsidenten der Provinz Sachsen am 22.08.1945 verfügten Enteignung der Vermögenswerte des D... mit dem SMAD-Befehl Nr. 015 vom 19.09.1945 bestätigt.Zur Enteignung des D... es aufgrund besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage bereits: VG Magdeburg, Urteil v. 06.09.1994, 5 A 2037/94.
- BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00
Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut; …
Auszug aus VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 513/17
Da sich im vorliegenden Fall somit aus Verlautbarungen und Handlungen der Besatzungsmacht ein das Ende der Besatzungszeit überdauernder Auftrag der Besatzungsmacht zur Durchführung von Enteignungen ergebe, die von ihr selbst eingeleitet und sowohl gegenständlich wie sachlich vorgeformt gewesen seien, stehe der Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht entgegen, dass die Enteignung im vorliegenden Fall erst mit der Eintragung vom 06.07.1951 im Grundbuch vollzogen worden sei (so auch schon BVerwG, Urteil v. 02.08.2001, 7 C 26.00). - BVerwG, 16.04.1993 - 7 B 3.93
Rückübertrageung eines landwirtschaftlichen Gutes auf der Grundlage des Gesetzes …
Auszug aus VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 513/17
Der besatzungsrechtliche Charakter der Enteignungsmaßnahme wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Überführung der streitbefangenen Vermögensgegenstände in Volkseigentum erst nach dem 07.10.1949 und der Gründung der DDR in das Grundbuch 1951 eingetragen wurde (vgl. dazu nur: BVerwG, Beschluss v. 16.04.1993, 7 B 3.93; juris). - VG Magdeburg, 26.04.1994 - 7 A 25/93
Auszug aus VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 513/17
Mit Verweis auf die Ausführungen in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 26.04.1994 (7 A 25/93) und vom 02.06.1994 (7 A 35/93) unterfalle das gesamte Vermögen des früheren D... des Sequestrierung und Konfiszierung aufgrund der SMAD-Befehle 124/126. - BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 513/17
Dabei wird die besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche Grundlage der Enteignung nicht dadurch ausgeschlossen, dass deutsche Stellen daran mitgewirkt haben, noch steht ihr entgegen, dass die in Frage stehende Enteignung nicht zugunsten der Besatzungsmacht selbst erfolgt ist (vgl. nur BVerfG, Urteil v. 23.04.1991, 1 BvR 1170/90; juris).
- VG Magdeburg, 21.11.2018 - 8 A 98/18
Rückgabe von Vermögenswerten; Verwaltung einer Familienstiftung
Somit könnte allenfalls eine Funktionsnachfolge bestehen, welche von der Berechtigtenstellung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG nicht erfasst ist (BVerwG, Beschluss v. 23.02.1994, 7 B 4.94; VG Magdeburg, Urteil v. 31.05.2018, 8 A 513/17; alle juris; vgl. zu Stiftungen: VG Gera, Urteil v. 29.03.2001, 5 K 1919/97.GE; juris; VG Magdeburg, Urteil v. 15.06.2004, 7 A 515/01; n.v.: auch: VG Cottbus, Urteil v. 27.08.2008, 1 K 770/03; juris).