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   VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21.MZ   

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VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21.MZ (https://dejure.org/2021,4771)
VG Mainz, Entscheidung vom 03.03.2021 - 1 L 78/21.MZ (https://dejure.org/2021,4771)
VG Mainz, Entscheidung vom 03. März 2021 - 1 L 78/21.MZ (https://dejure.org/2021,4771)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Präsenzpflicht in Grundschulen ist rechtens

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schulöffnung: Präsenzpflicht für Grundschüler rechtens

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Präsenzpflicht in Grundschulen ist rechtens - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Präsenzpflicht in Grundschulen ist rechtens - VG Mainz zur Rechtmäßigkeit des wieder eingesetzten Präsenzunterrichts an Schulen

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21
    Wird eine Gefahrenlage in Gestalt einer übertragbaren Krankheit - wie hier - in einem pandemischen Ausmaß festgestellt, ist die zuständige Behörde zum Einschreiten auf Grundlage des IfSG verpflichtet; es handelt sich insoweit um eine gebundene Entscheidung (vgl. allgemein dazu BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 23; VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, juris, Rn. 44).

    Hinsichtlich Art und Umfang der Bekämpfungsmaßnahmen ist den Behörden grundsätzlich Ermessen hinsichtlich der zu ergreifenden (umfassenden) Schutzmaßnahmen eingeräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 24; VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, juris, Rn. 44).

    Im Bereich des Infektionsschutzes als besonderem Gefahrenabwehrrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 32) darf der Verordnungsgeber im Hinblick auf Massenerscheinungen, die sich - wie das gegenwärtige weltweite Infektionsgeschehen - auf eine Vielzahl von Lebensbereichen auswirken, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2020 - 2 B 11333/20

    Keine Befreiung vom schulischen Präsenzunterricht wegen der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21
    Die allgemeine Schulpflicht, die letztlich eine Pflicht zum Schulbesuch (sog. Präsenzpflicht) als pädagogisches Leitbild beinhaltet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 20. November 2020 - 2 B 11333/20 -, juris, Rn. 7), findet ihre gesetzliche Grundlage in § 7, § 56 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Schulgesetzes (SchulG).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 20. November 2020 (- 2 B 11333/20 -, juris, Rn. 8-12) zu einer Befreiung von der Präsenzpflicht zur Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung vom 30. Oktober 2020 (12. CoBeLVO) Folgendes ausgeführt:.

    Darüber hinaus erweist sich der Eingriff in die Grundrechte der Antragsteller voraussichtlich als verhältnismäßig, weil für Schülerinnen und Schüler mit risikoerhöhenden Grunderkrankungen die Befreiung von der Präsenzpflicht im Einzelfall - bei Vorlage eines qualifizierten Attests, das auch bei bekannten Grunderkrankungen erforderlich ist (vgl. Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz, 7. überarbeitete Fassung, gültig ab 22. Februar 2021, S. 16; siehe dazu auch OVG RP, Beschluss vom 20. November 2020 - 2 B 11333/20 -, juris, Rn. 18) - möglich ist.

  • VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20

    Corona-Pandemie; COVID-19; Homeschooling; Infektionsschutzmaßnahme; Pandemie;

    Auszug aus VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21
    Die Schulbesuchspflicht als "ein Kernstück" des Bildungsauftrags des Staates aus Art. 7 Abs. 1 GG, Art. 27 Abs. 3 Satz 1 LV durfte das Land daher in seine Gesamtabwägung einstellen (vgl. hierzu auch VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 35 m.w.N.).

    Andererseits hat die Schule im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Befreiung vom Präsenzunterricht eingedenk der, wie oben dargelegt, als solche auch in der derzeitigen pandemischen Situation rechtlich nicht zu beanstandenden gesetzgeberischen Grundentscheidung für den Präsenzunterricht nur in besonders begründeten Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. entspr. VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 23) und eine allgemeine Ansteckungsgefahr ohnehin nicht völlig ausgeschlossen, sondern als zum allgemeinen Lebensrisiko gehörend lediglich minimiert werden kann (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 26; vgl. auch entspr. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. August 2020 - 12 B 53/20 -, juris Rn. 34).

    Erscheint den Antragstellern ein Zusammenleben trotz der vom Antragsgegner getroffenen Maßnahmen zu risikoreich, müssen diese eine etwaige Separierung voneinander als selbst gewählte gesteigerte Vorsichtsmaßnahme hinnehmen (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris, Rn. 37); dies erscheint nicht von vornherein unzumutbar.

  • VG Schleswig, 18.08.2020 - 12 B 53/20

    Präsenzunterricht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21
    Die Fürsorgepflicht gebietet dabei nicht nur Schutz vor sicheren, sondern schon vor ernstlich möglichen Beeinträchtigungen der Gesundheit (vgl. entspr. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. August 2020 - 12 B 53/20 -, juris Rn. 17).

    Andererseits hat die Schule im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Befreiung vom Präsenzunterricht eingedenk der, wie oben dargelegt, als solche auch in der derzeitigen pandemischen Situation rechtlich nicht zu beanstandenden gesetzgeberischen Grundentscheidung für den Präsenzunterricht nur in besonders begründeten Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. entspr. VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 23) und eine allgemeine Ansteckungsgefahr ohnehin nicht völlig ausgeschlossen, sondern als zum allgemeinen Lebensrisiko gehörend lediglich minimiert werden kann (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 26; vgl. auch entspr. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. August 2020 - 12 B 53/20 -, juris Rn. 34).

    zumutbares Maß zu reduzieren (vgl. entspr. VG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 18. August 2020 - 12 B 53/20 -, juris Rn. 20, und vom 21. Oktober 2020 - 12 B 64/20 -, juris Rn. 16).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 6 B 11353/20

    Baumesse in Bad Dürkheim bleibt verboten - Parlamentsvorbehalt durch

    Auszug aus VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21
    Zudem sind einzelne Schutzmaßnahmen als Bestandteil einer Summe von Einzelmaßnahmen nicht allein anhand des infektionsschutzrechtlichen Gefahrengrades der betroffenen Tätigkeit oder Situation zu beurteilen, sondern auch alle sonstigen relevanten Belange zu berücksichtigen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. November 2020 - 6 B 11353/20.OVG -, BeckRS 2020, 30986 Rn. 10 m.w.N.).

    Insoweit kann auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht eingefordert werden (OVG RP, Beschluss vom 5. November 2020 - 6 B 11353/20.OVG -, juris Rn. 8 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 6 B 11642/20

    Personenbegrenzung in großflächigen Lebensmittelmärkten zur Corona-Bekämpfung

    Auszug aus VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21
    Hiervon ist bei den in § 28a Abs. 1 IfSG vom Gesetzgeber benannten Regelbeispielen etwaiger Schutzmaßnahmen grundsätzlich auszugehen (vgl. zum Ganzen: OVG RP, Beschlüsse vom 14. Januar 2021 - 6 B 11642/20.OVG -, juris, Rn. 10, sowie vom 30. November 2020 - 6 B 11424/20.OVG -, S. 6 BA).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Beschluss vom 14. Januar 2021 - 6 B 11642/20.OVG - (juris, Rn. 22 ff.) den hier anwendbaren Prüfungsmaßstab wie folgt konkretisiert:.

  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21
    Die Verfassung gebietet keinen vollkommenen Schutz vor jeglicher Gesundheitsgefahr (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6 f.); dies gilt in Zusammenhang mit der Covid Pandemie umso mehr, als ein "gewisses Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus derzeit für die Gesamtbevölkerung zum allgemeinen Lebensrisiko gehört" (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, NJW 2020, 2327 [2328 Rn. 9]; VGH BW, Beschluss vom 18. September 2020 - 1 S 2831 -, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 3 Ars 14/20 -, BeckRS 2020, 31214 Rn. 17).

    Durch seine Grundentscheidung für den Präsenzunterricht - der und solange er durch ein umfassendes und effektives Hygienekonzept begleitet wird - trägt das Land dem ebenfalls verfassungsmäßigen Grundsatz Rechnung, dass nur durch die unter bestimmten Bedingungen zugelassene soziale Interaktion auch anderen grundrechtlich geschützten Freiheiten Rechnung getragen werden kann (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6 f.).

  • VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich

    Auszug aus VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21
    Wird eine Gefahrenlage in Gestalt einer übertragbaren Krankheit - wie hier - in einem pandemischen Ausmaß festgestellt, ist die zuständige Behörde zum Einschreiten auf Grundlage des IfSG verpflichtet; es handelt sich insoweit um eine gebundene Entscheidung (vgl. allgemein dazu BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 23; VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, juris, Rn. 44).

    Hinsichtlich Art und Umfang der Bekämpfungsmaßnahmen ist den Behörden grundsätzlich Ermessen hinsichtlich der zu ergreifenden (umfassenden) Schutzmaßnahmen eingeräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 24; VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, juris, Rn. 44).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 13 MN 552/20

    800 Quadratmeter; Bestimmtheitsgrundsatz; Corona; Einkaufszentrum; Einzelhandel;

    Auszug aus VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21
    Ferner kann auch die Überprüfbarkeit der Einhaltung von Ge- und Verboten bei der sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung durch eine Schutzmaßnahme berücksichtigt werden (NdsOVG, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 13 MN 552/20 -, juris Rn. 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2020 - 1 S 3156/20

    Verbot der Beherbergung von Gästen während der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21
    vom 15. Oktober 2020 - 1 S 3156/20 -, juris Rn. 44; OVG NRW, Beschluss vom 8. September 2020 - 13 B 902/20.NE -, juris Rn. 29) und damit den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit genügt (offenlassend: VG Mainz, Beschlüsse vom 20. November 2020 - 1 L 859/20.MZ - und 30. November 2020 - 1 L 770/20.MZ sowie 1 L 771/20.MZ -), bedarf in Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1VwGO - vorbehaltlich einer offensichtlichen Unstimmigkeit - keiner Klärung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2020 - 6 B 10497/20

    Normenkontrollantrag gegen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 411/20

    Corona; Gastronomie; Normenkontrolleilantrag; Schließung

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

  • VerfGH Bayern, 21.10.2020 - 26-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Regelungen zur Erfassung von Kontaktdaten in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2020 - 13 B 902/20

    Coronakrise: Eilantrag eines Erotik-Massage-Studios erfolgreich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20

    Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - VGH B 2/04

    Schule darf Eltern Volljähriger über wichtige Vorkommnisse unterrichten

  • BGH, 27.06.1963 - III ZR 5/62

    Anwendung der Beweiserleichterung bei mehreren Schadensursachen

  • BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 65.07

    Gleichordnung des staatlichen Erziehungsauftrags in der Schule und des

  • BGH, 17.11.2020 - 3 ARs 14/20

    Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages: Vorführung eines

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • VG Schleswig, 21.10.2020 - 12 B 64/20

    Corona-Krise; Befreiung eines Lehrers vom Präsenzunterricht

  • BVerwG, 16.04.2014 - 6 C 11.13

    Ethikunterricht; Religionsunterricht; staatlicher Bildungs- und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2020 - 6 B 11424/20

    Maskenpflicht in Trier Innenstadt nicht unverhältnismäßig

  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvR 483/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem neuartigen

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

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