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   VG Mainz, 03.12.2020 - 1 K 979/19.MZ   

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https://dejure.org/2020,44109
VG Mainz, 03.12.2020 - 1 K 979/19.MZ (https://dejure.org/2020,44109)
VG Mainz, Entscheidung vom 03.12.2020 - 1 K 979/19.MZ (https://dejure.org/2020,44109)
VG Mainz, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 1 K 979/19.MZ (https://dejure.org/2020,44109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 3 Abs 1 GG, Art 72 Abs 1 GG, Art 74 Abs 1 Nr 12 GG, § 1 Abs 1 Nr 2 Brand/KatSchG RP, § 1 Abs 2 Brand/KatSchG RP
    Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz im Rahmen einer Notfallrettung durch den Rettungsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 KR 59/08

    Feuerwehr hilft bei Krankentransport - wer zahlt?

    Auszug aus VG Mainz, 03.12.2020 - 1 K 979/19
    Der Notfalltransport umfasst die notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort und ihre Beförderung (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 RettDG), was insbesondere den Transportweg vom Auffindeort (z.B. Wohnung) bis in den Rettungswagen einschließt (vgl. Keiper, Zuständigkeitsprobleme im Feuerwehreinsatz, LKRZ 2013, 365 [368]; siehe auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juni 2010 - L 10 KR 59/08 -, juris, Rn. 29).

    Beim Kostenersatz für solche Unterstützungsleistungen handelt es sich um Betriebskosten für die Durchführung des Rettungsdienstes im Sinne des § 12 Abs. 1 RettDG (vgl. Eisinger/Gräff, in: PdK RhPf K-16, Stand: Februar 2019, § 36 LBKG, Ziffer 1.12; siehe zur Einordnung als "Fahrkosten" im Sinne des § 60 SGB V: VGH BW, Urteil vom 17. Mai 2010 - 1 S 2441/09 -, juris, Rn. 17 ff.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juni 2010 - L 10 KR 59/08 -, juris, Rn. 26 ff.; zu Ansprüchen des Rettungsdienstes gegenüber privaten Selbstzahlern: VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 13. März 2018 - 5 K 802/17.NW -, BeckRS 2018, 10497, Rn. 18).

    Zwar sind die Rettungsdienste - wie die Klägerin - und letztlich die (gesetzliche) Krankenversicherung - wie die Beigeladene - nicht für jeden Rettungseinsatz der Feuerwehr insgesamt kostenpflichtig, sobald dieser eine Rettungsfahrt mit einer anschließenden Behandlung in einer Klinik oder einer anderen Behandlungseinrichtung zur Folge hat (vgl. Eisinger/Gräff, in: PdK RhPf K-16, Stand: Februar 2019, § 36 LBKG, Ziffer 1.12 unter Verweis auf LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juni 2010 - L 10 KR 59/08 -, juris).

    Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die von der Klägerin zitierten Entscheidungen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 3L 44/15 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 8. April 2014 - 3 A 179/13 -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juni 2010 - L 10 KR 59/08 -, juris) aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage in den entsprechenden Bundesländern nicht ohne weiteres auf Rheinland-Pfalz übertragbar sind.

    Zu diesen Fahrkosten zählen alle reinen Beförderungskosten, gleichgültig ob der Transport zu Lande, zu Wasser oder in der Luft erfolgt und welches Beförderungsmittel genutzt wird (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juni 2010 - L 10 KR 59/08 -, juris, Rn. 28 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2010 - 1 S 2441/09

    Kosten für die Hilfeleistung der Feuerwehr bei Transport eines stark

    Auszug aus VG Mainz, 03.12.2020 - 1 K 979/19
    Beim Kostenersatz für solche Unterstützungsleistungen handelt es sich um Betriebskosten für die Durchführung des Rettungsdienstes im Sinne des § 12 Abs. 1 RettDG (vgl. Eisinger/Gräff, in: PdK RhPf K-16, Stand: Februar 2019, § 36 LBKG, Ziffer 1.12; siehe zur Einordnung als "Fahrkosten" im Sinne des § 60 SGB V: VGH BW, Urteil vom 17. Mai 2010 - 1 S 2441/09 -, juris, Rn. 17 ff.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juni 2010 - L 10 KR 59/08 -, juris, Rn. 26 ff.; zu Ansprüchen des Rettungsdienstes gegenüber privaten Selbstzahlern: VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 13. März 2018 - 5 K 802/17.NW -, BeckRS 2018, 10497, Rn. 18).

    Insbesondere ist etwa in Sachsen-Anhalt (§ 22 Abs. 1 Satz 2 des Brandschutzgesetzes LSA) und Schleswig-Holstein (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 des Brandschutzgesetzes SH a.F.) die Rettung von Personen aus Lebensgefahr bzw. lebensbedrohlichen Lagen ausdrücklich unentgeltlich ausgestaltet, sodass die Gerichte auch dies als zentrales Abgrenzungskriterium herangezogen haben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 3 L 44/15 -, juris, Rn. 8; VG Schleswig, Urteil vom 8. April 2014 - 3 A 179/13 -, juris, Rn. 35 ff.; siehe zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VGH BW, Urteil vom 17. Mai 2010 - 1 S 2441/09 -, juris).

    Insbesondere dem Einsatz einer Drehleiter als bloßer Annex zur Transportleistung steht auch § 60 Abs. 3 SGB V nicht entgegen (vgl. VGH BW, Urteil vom 17. Mai 2010 - 1 S 2441/09 -, juris, Rn. 25).

  • VG Schleswig, 08.04.2014 - 3 A 179/13

    Feuerwehrgebühren - Befreiung aus lebensbedrohlicher Lage

    Auszug aus VG Mainz, 03.12.2020 - 1 K 979/19
    Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die von der Klägerin zitierten Entscheidungen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 3L 44/15 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 8. April 2014 - 3 A 179/13 -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juni 2010 - L 10 KR 59/08 -, juris) aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage in den entsprechenden Bundesländern nicht ohne weiteres auf Rheinland-Pfalz übertragbar sind.

    Insbesondere ist etwa in Sachsen-Anhalt (§ 22 Abs. 1 Satz 2 des Brandschutzgesetzes LSA) und Schleswig-Holstein (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 des Brandschutzgesetzes SH a.F.) die Rettung von Personen aus Lebensgefahr bzw. lebensbedrohlichen Lagen ausdrücklich unentgeltlich ausgestaltet, sodass die Gerichte auch dies als zentrales Abgrenzungskriterium herangezogen haben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 3 L 44/15 -, juris, Rn. 8; VG Schleswig, Urteil vom 8. April 2014 - 3 A 179/13 -, juris, Rn. 35 ff.; siehe zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VGH BW, Urteil vom 17. Mai 2010 - 1 S 2441/09 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15

    Zur Unentgeltlichkeit eines Feuerwehreinsatzes im Rettungsfall

    Auszug aus VG Mainz, 03.12.2020 - 1 K 979/19
    Insbesondere ist etwa in Sachsen-Anhalt (§ 22 Abs. 1 Satz 2 des Brandschutzgesetzes LSA) und Schleswig-Holstein (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 des Brandschutzgesetzes SH a.F.) die Rettung von Personen aus Lebensgefahr bzw. lebensbedrohlichen Lagen ausdrücklich unentgeltlich ausgestaltet, sodass die Gerichte auch dies als zentrales Abgrenzungskriterium herangezogen haben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 3 L 44/15 -, juris, Rn. 8; VG Schleswig, Urteil vom 8. April 2014 - 3 A 179/13 -, juris, Rn. 35 ff.; siehe zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VGH BW, Urteil vom 17. Mai 2010 - 1 S 2441/09 -, juris).

    Nach alledem ergibt sich aus dem Gesamtgefüge, dass der Einsatz vorliegend zumindest schwerpunktmäßig einen Annex zum Krankentransport darstellt und die für den Feuerwehreinsatz nach Maßgabe des § 36 Abs. 1 Nr. 9 LBKG zu leistenden Erstattungen im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beigeladenen als "Fahrkosten" im Sinne des § 60 SGB V einzuordnen sind (vgl. zu dieser Verbindung auch: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 3 L 44/15 -, juris, Rn. 11).

  • VG Mainz, 12.03.2020 - 1 K 169/19

    Ausübung des Entschließungsermessens bei Anforderungen von Feuerwehrkosten

    Auszug aus VG Mainz, 03.12.2020 - 1 K 979/19
    Ob der Bescheid bei formaler Betrachtung mit einer Begründung versehen ist, die den Anforderungen des § 39 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 LVwVfG (noch) genügt, kann letztlich dahinstehen (vgl. dazu VG Mainz, Urteil vom 12. März 2020 - 1 K 169/19.MZ -, juris, Rn. 21 ff.).

    Insbesondere war kein Ermessensausfall anzunehmen, da es sich bereits aus der Begründung des (Ausgangs-)Bescheids hinreichend ergibt, dass die Beklagte nicht alle angefallenen Kosten geltend gemacht hatte und gleichzeitig - auf der Basis der Stellungnahme der Klägerin im Rahmen der Anhörung - zu der Person des richtigen Kostenschuldners Ermessenserwägungen angestellt hatte (vgl. dazu auch VG Mainz, Urteil vom 12. März 2020 - 1 K 169/19.MZ -, juris, Rn. 28).

  • VG Neustadt, 13.03.2018 - 5 K 802/17

    Verwaltungsrechtsweg für Aufwendungsersatzansprüche einer juristischen Person des

    Auszug aus VG Mainz, 03.12.2020 - 1 K 979/19
    Die Träger des Rettungsdienstes sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 RettDG die Gebietskörperschaften Land, Landkreise und kreisfreie Städte, die sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Sanitätsorganisationen und sonstigen Einrichtungen bedienen können (vgl. § 5 Abs. 1 RettDG; dazu auch: VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 13. März 2018 - 5 K 802/17.NW -, BeckRS 2018, 10497, Rn. 25; Keiper, Zuständigkeitsprobleme im Feuerwehreinsatz, LKRZ 2013, 365 [368]).

    Beim Kostenersatz für solche Unterstützungsleistungen handelt es sich um Betriebskosten für die Durchführung des Rettungsdienstes im Sinne des § 12 Abs. 1 RettDG (vgl. Eisinger/Gräff, in: PdK RhPf K-16, Stand: Februar 2019, § 36 LBKG, Ziffer 1.12; siehe zur Einordnung als "Fahrkosten" im Sinne des § 60 SGB V: VGH BW, Urteil vom 17. Mai 2010 - 1 S 2441/09 -, juris, Rn. 17 ff.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juni 2010 - L 10 KR 59/08 -, juris, Rn. 26 ff.; zu Ansprüchen des Rettungsdienstes gegenüber privaten Selbstzahlern: VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 13. März 2018 - 5 K 802/17.NW -, BeckRS 2018, 10497, Rn. 18).

  • VG Neustadt, 28.08.2007 - 5 K 5/07

    Aufgaben der Feuerwehr im Bereich der Gefahrenabwehr auf der Grundlage des

    Auszug aus VG Mainz, 03.12.2020 - 1 K 979/19
    Allerdings geht der Gesetzgeber nicht von einer allumfassenden originären Zuständigkeit der Feuerwehren aus; vielmehr regelt er ausdrücklich die subsidiäre Zuständigkeit (vgl. VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 28. August 2007 - 5 K 5/07 -, juris, Rn. 22; Keiper, Zuständigkeitsprobleme im Feuerwehreinsatz, LKRZ 2013, 365 [367]; Eisinger/Gräff, in: PdK RhPf K-16, Stand: Februar 2019, § 1 LBKG, Ziffer 2.2).

    27 Unter einer "anderen Gefahr" im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 LBKG ist allgemein eine Gefahr zu verstehen, die infolge von Not- oder Unglücksfällen droht und zu der die Feuerwehr aufgrund ihrer technischen und personellen Ausstattung besonders berufen ist (vgl. VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 28. August 2007 - 5 K 5/07 -, juris, Rn. 22 m.w.N.; Eisinger/Gräff, in: PdK RhPf K-16, Stand: Februar 2019, § 1 LBKG, Ziffer 4.7.1.).

  • StGH Hessen, 09.08.2017 - P.St. 2609

    Verfassungsverstoß der Ablehnung der Zulassung einer Berufung durch

    Auszug aus VG Mainz, 03.12.2020 - 1 K 979/19
    Es handelt sich insoweit auch nicht um eine lediglich einfache Rechtsfrage, deren Beantwortung sich ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (vgl. HessStGH, Beschluss vom 9. August 2017 - P.St. 2609 -, BeckRS 2017, 120866, Rn. 46); vielmehr ist ihre obergerichtliche Klärung zur Weiterentwicklung des Rechts geboten (vgl. dazu im Überblick: Happ, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Auflage 2019, § 124, Rn. 38).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2018 - 6 A 11120/17

    Abgrenzung von Abrechnungseinheiten für Ausbaubeiträge

    Auszug aus VG Mainz, 03.12.2020 - 1 K 979/19
    Die - bisher nicht erfolgte - obergerichtliche Klärung der Rechtsfrage der Abgrenzung von für den Rettungsdienst kostenpflichtigen Unterstützungsleistungen der Feuerwehr (§ 36 Abs. 1 Nr. 9 LBKG) und sonstigen - für den Rettungsdienst unentgeltlichen - Einsätzen der Feuerwehr in originärer Zuständigkeit (vgl. § 1 Abs. 1 LBKG) liegt im allgemeinen Interesse und geht über diesen Einzelfall hinaus (vgl. dazu OVG RP, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 6 A 11120/17.OVG -, KommJur 2018, 271 [274] m.w.N.).
  • VG Koblenz, 08.09.1998 - 2 K 4232/97

    Kostenfestsetzungsbescheid auf Grund technischer Hilfe im Rahmen eines

    Auszug aus VG Mainz, 03.12.2020 - 1 K 979/19
    28 Insbesondere ist eine (originäre) Zuständigkeit der Feuerwehr gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 LBKG demnach grundsätzlich bei Vorliegen einer "technischen Gefahr" begründet, also solcher Situationen, in denen eine andere Behörde trotz Heranziehung von Dritten und Inanspruchnahme von Amtshilfe vor allem technisch überfordert ist, die konkrete Gefahr abzuwehren (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 8. September 1998 - 2 K 4232/97.KO -, S. 8 UA; Keiper, Zuständigkeitsprobleme im Feuerwehreinsatz, LKRZ 2013, 365 [365]).
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