Rechtsprechung
   VG Mainz, 04.02.2020 - 1 L 1132/19.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12310
VG Mainz, 04.02.2020 - 1 L 1132/19.MZ (https://dejure.org/2020,12310)
VG Mainz, Entscheidung vom 04.02.2020 - 1 L 1132/19.MZ (https://dejure.org/2020,12310)
VG Mainz, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - 1 L 1132/19.MZ (https://dejure.org/2020,12310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,12310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • VG Bremen, 06.08.2018 - 5 V 1456/18

    Veräußerungsanordnung - 14 Hunde der Rasse Puli und 1 Hund der Rasse Komondor -

    Auszug aus VG Mainz, 04.02.2020 - 1 L 1132/19
    Es kommt im Übrigen nicht darauf an, ob sich der Antragsteller selbst als Halter einschätzt oder nicht (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 6. August 2018 - 5 V 1456/18 -, juris, Rn. 30).

    Zwar lagen die Voraussetzungen für eine Einziehung der Schafe grundsätzlich vor: Indem der Antragsteller trotz des Haltungs- und Betreuungsverbots und der damit verbundenen Abgabepflicht vom 6. Dezember 2017 weiterhin Schafe hielt, hat er gegen Normen des Tierschutzgesetzes verstoßen (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 6. August 2018 - 5 V 1456/18 -, juris, Rn. 30).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Mainz, 04.02.2020 - 1 L 1132/19
    (1) Es kommt bei der Verwaltungsvollstreckung (im gestreckten Verfahren) allein auf die Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit, nicht aber auf die Rechtmäßigkeit der zu Grunde liegenden Verfügung an (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 -, NVwZ 1999, 290 = juris, Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5/08 -, NVwZ 2009, 122 = juris, Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2014 - 1 S 2422/13

    Höchstdauer der polizeilichen Beschlagnahme eines Hundes; Fristbeginn; Einziehung

    Auszug aus VG Mainz, 04.02.2020 - 1 L 1132/19
    Allerdings macht die Kammer von ihrem Ermessen nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO (vgl. VGH BW, Beschluss vom 11. März 2014 - 1 S 2422/13 -, juris, Rn. 11; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 80 Rn. 176) dahingehend Gebrauch, dass von einer Anordnung der Vollzugsfolgenbeseitigung abgesehen wird.
  • VG Mainz, 10.07.2020 - 1 L 441/20

    Weiteres Vorgehen gegen tierschutzwidrige Haltung von Schweinen und Tieren

    Vielmehr trifft die Tierschutzbehörde insofern eine eigenständige Maßnahme (vgl. VG Mainz, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 1 L 1132/19.MZ - juris, Rn. 44).
  • VG Neustadt, 18.11.2022 - 2 K 1013/21
    Denn die Anordnung zur Abgabe der Tiere ist die an den Tierhalter gerichtete Aufforderung, den Besitz an den Tieren persönlich aufzugeben, um hierdurch seine Stellung als Tierhalter zu beenden (VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 13. Oktober 2011 - 2 K 582/11.NW -, juris, Rn. 20 ; VGH BW, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 -, juris, Rn. 6; im Ergebnis auch VG Mainz, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 1 L 1132/19.MZ -, juris, Rn. 38 und Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Auflage 2016, TierSchG § 16a Rn. 53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht