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   VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 569/16.MZ   

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https://dejure.org/2017,10808
VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 569/16.MZ (https://dejure.org/2017,10808)
VG Mainz, Entscheidung vom 05.04.2017 - 3 K 569/16.MZ (https://dejure.org/2017,10808)
VG Mainz, Entscheidung vom 05. April 2017 - 3 K 569/16.MZ (https://dejure.org/2017,10808)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 80 GG, Art 80 Abs 1 GG, Art 80 Abs 1 S 2 GG, § 11 VwGebG RP, § 11 Abs 1 VwGebG RP
    Anfechtungsklage gegen einen Gebührenbescheid - Gebührenfreiheit bei Einsichtnahme in amtliche Informationen vor Ort nach § 13 Abs 1 S 2 InfFrG RP

  • JurPC

    Gebühren für Akteneinsicht nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Gebühren bei Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht vor Ort - Keine Gebührenerhebung trotz umfangreicher behördlicher Vorbereitungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Gebühren bei Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Kosten, Verwaltungsaufwand

  • datev.de (Kurzinformation)

    Keine Gebühren bei Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für Akteneinsicht vor Ort dürfen gemäß Informationsfreiheitsgesetz keine Gebühren erhoben werden - Rechtsgrundlage für Gebührenerhebung bei Einsichtnahme in amtliche Informationen bei der Behörde vor Ort nicht gegeben

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15

    Kosten für die Gewährung von Informationszugang

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 569/16
    18 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beurteilt sich die Frage, ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger in seinen Rechten verletzt, für die Anfechtungsklage im Allgemeinen nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, es sei denn, das materielle Recht regelt etwas Abweichendes (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.7.2011 - 8 C 12/10 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 20.10.2016 - 7 C 6/15 -, NVwZ 2017, 485 und juris, Rn. 12, jeweils m.w.N.).

    Diese Regelung dient insbesondere der Vorhersehbarkeit der Kosten für den Antragsteller und legt zugleich die Antragstellung als maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt fest (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 7 C 6/15 -, NVwZ 2017, 485 und juris, Rn. 13 zur inhaltsgleichen Vorschrift im Verwaltungskostengesetz im Fall eines Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes).

    § 13 LIFG enthält keine den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG bzw. des Art. 110 Abs. 1 LV genügende Ermächtigungsgrundlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 7 C 6/15 -, a.a.O. und juris, Rn. 24 ff.), mit der die Regelung von Gebührentatbeständen durch das Allgemeine Gebührenverzeichnis selbst eröffnet worden wäre.

    Diesem Interesse wird am ehesten Rechnung getragen durch eine mäßige Kostenbelastung desjenigen, der das (voraussetzungslose) Informationszugangsrecht nutzt (vgl. auch § 13 Abs. 1 Satz 4 LIFG; ferner BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 7 C 6/15 -, a.a.O. und juris, Rn. 18).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12

    Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 569/16
    Die Gebührenregelung muss verständlich sein und sich widerspruchsfrei in die normative Systematik einbetten lassen; sie muss so gestaltet sein, dass eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, juris, Rn. 16; VG Hannover, Urteil vom 25.5.2016 - 10 A 361/16 -, juris, Rn. 18 f., jeweils m.w.N.; vgl. auch OVG RP, Urteil vom 10.12.2014 - 6 A 10051/14 -, juris, Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 13 LA 164/13

    Gebührenpflicht für die Übersendung einer pdf Datei nach dem IFG

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 569/16
    Die im Widerspruchsbescheid zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 9.4.2014 - 13 LA 164/13 -, juris, Rn. 5) und des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 10.2.2015 - 3 L 17/13 -, juris, Rn. 11) gebieten kein anderes Verständnis, betreffen sie doch von § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 LIFG nicht unerheblich abweichende Rechtsvorschriften, die teilweise keine Gebührenbefreiungen enthalten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14

    Bemessung von Gebühren; Festlegungen durch den Verordnungsgeber

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 569/16
    Die Gebührenregelung muss verständlich sein und sich widerspruchsfrei in die normative Systematik einbetten lassen; sie muss so gestaltet sein, dass eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, juris, Rn. 16; VG Hannover, Urteil vom 25.5.2016 - 10 A 361/16 -, juris, Rn. 18 f., jeweils m.w.N.; vgl. auch OVG RP, Urteil vom 10.12.2014 - 6 A 10051/14 -, juris, Rn. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13

    Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 569/16
    Die im Widerspruchsbescheid zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 9.4.2014 - 13 LA 164/13 -, juris, Rn. 5) und des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 10.2.2015 - 3 L 17/13 -, juris, Rn. 11) gebieten kein anderes Verständnis, betreffen sie doch von § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 LIFG nicht unerheblich abweichende Rechtsvorschriften, die teilweise keine Gebührenbefreiungen enthalten.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.10.2015 - VGH N 65/14

    Kein Ausgleich der Mehrkosten für den Ausbau der frühkindlichen Betreuung nach

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 569/16
    Sie verleihen den Kommunen nämlich nur gegenüber dem Land einen subjektiven Anspruch auf Regelung der Kostendeckung und Schaffung eines Mehrbelastungsausgleich, wenn das Land die Kosten verursacht hat (vgl. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.10.2015 - VGH N 65/14 -, DVBl 2015, 1581 und juris, Rn. 73 f.).
  • VG Hannover, 25.05.2016 - 10 A 361/16

    Amtshandlung; Bestimmtheitsgebot; Gebührenordnung; Gefährlichkeitsfeststellung;

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 569/16
    Die Gebührenregelung muss verständlich sein und sich widerspruchsfrei in die normative Systematik einbetten lassen; sie muss so gestaltet sein, dass eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, juris, Rn. 16; VG Hannover, Urteil vom 25.5.2016 - 10 A 361/16 -, juris, Rn. 18 f., jeweils m.w.N.; vgl. auch OVG RP, Urteil vom 10.12.2014 - 6 A 10051/14 -, juris, Rn. 33).
  • VG Mainz, 22.07.2020 - 1 K 473/19

    Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Beschwerde

    Im Übrigen geht der Verweis des Klägers auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz vom 5. April 2017 (- 3 K 569/16.MZ -) fehl, da es darin nicht um eine Akteneinsicht in Gerichts- und Verwaltungsakten nach § 100 VwGO ging, sondern um die Gebührenfreiheit bei der Einsichtnahme in amtliche Informationen vor Ort nach § 13 Abs. 1 Satz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG -.
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