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   VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18.MZ   

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https://dejure.org/2019,31298
VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18.MZ (https://dejure.org/2019,31298)
VG Mainz, Entscheidung vom 05.04.2019 - 1 K 731/18.MZ (https://dejure.org/2019,31298)
VG Mainz, Entscheidung vom 05. April 2019 - 1 K 731/18.MZ (https://dejure.org/2019,31298)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 KSchG, § 23 Abs 1 KSchG, § 39 Abs 1 S 1 SGB 10, § 151 SGB 9, § 168 SGB 9
    Fehlerhafte Ausübung des Ermessens bei der Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Fehlerhafte Ausübung des Ermessens bei der Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18
    Danach ist das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz zu behalten, mit dem Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten abzuwägen (st. Rspr. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24/93 -, juris, Rn. 13; VG Augsburg, Urteil vom 8. Oktober 2013 - Au 3 K 13.610 -, juris, Rn. 31).

    Dabei gewinnt der Schwerbehindertenschutz an Gewicht, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Gründe gestützt wird, die in der Behinderung selbst ihre Ursache haben (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24/93 -, juris, Rn. 16; VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juli 2012 - 13 K 3548/12 -, juris, Rn. 79).

    Die Grenze des Zumutbaren ist für den Arbeitgeber jedenfalls dann erreicht, wenn eine Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten allen Gesetzen wirtschaftlicher Vernunft widerspricht, insbesondere dem Arbeitgeber einseitig die Lohnzahlungspflicht auferlegt würde (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24/93 -, juris, Rn. 16).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 77.07

    Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18
    Die Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 167 SGB IX ist hingegen keine zwingende Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes nach den §§ 168 ff. SGB IX (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2007 - 5 B 77.07 -, NJW 2008, 166, Rn. 5).

    Dennoch kann dies im Rahmen seiner Ermessensentscheidung gegebenenfalls zu Lasten des Arbeitgebers zu berücksichtigen sein, wenn bei gehöriger Durchführung des Präventionsverfahrens die Möglichkeit bestanden hätte, die Kündigung zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2007 - 5 B 77.07 -, NJW 2008, 166, Rn. 5).

  • VG Düsseldorf, 13.07.2012 - 13 K 3548/12

    Schwerbehinderung Kündigung Zustimmung Abwägung arbeitsvertragliche Nebenpflicht

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18
    Entscheidend für die Berücksichtigung abwägungserheblicher Umstände sind ihr Bezug zur Behinderung und ihre an der Zweckrichtung des behindertenrechtlichen Sonderkündigungsschutzes gemessene Bedeutung (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juli 2012 - 13 K 3548/12 -, juris, Rn. 78).

    Dabei gewinnt der Schwerbehindertenschutz an Gewicht, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Gründe gestützt wird, die in der Behinderung selbst ihre Ursache haben (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24/93 -, juris, Rn. 16; VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juli 2012 - 13 K 3548/12 -, juris, Rn. 79).

  • OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12

    Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18
    Rechtfertigen solche Erwägungen eine Versagung der Zustimmung nicht, so hat die behördliche Zustimmung dem Kündigenden diejenige Rechtsstellung zurückzugeben, die er hätte, wenn es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gäbe (HambOVG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 4 Bf 159/12 -, BeckRS 2015, 41102 m.w.N.).

    43 Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung evident ist (HambOVG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 4 Bf 159/12 -, BeckRS 2015, 41102 m.w.N.; sogar diese Evidenzkontrolle ablehnend: Kreitner, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Auflage 2018, § 171, Rn. 27).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 19/14

    Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Menschen -

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18
    Sinn und Zweck des Zustimmungsverfahrens ist es nicht, eine zusätzliche, zweite Kontrolle der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit der Kündigung zu schaffen (OVG MV, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 19/14 -, juris, Rn. 55; HessVGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 A 2619/10.Z -, juris, Rn. 13; BayVGH, Urteil vom 28. September 2010 - 12 B 10.1088 -, juris, Rn. 30; VG Ansbach, Urteil vom 26. März 2009 - AN 14 K 08.01924 -, juris, Rn. 42 f.).

    Dementsprechend ist auch nur eine offenkundig fehlerhafte Sozialauswahl zu berücksichtigen (OVG MV, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 19/14 -, juris, Rn. 51).

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07

    Kleinbetriebsklausel - Ausländischer Betriebsteil

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18
    Selbst wenn die ausländische Arbeitsstätte mit einer deutschen einen Gemeinschaftsbetrieb bildete, zählten jedenfalls solche im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht dem deutschen Recht unterliege, bei der Berechnung des Schwellenwertes nicht mit (Verweis auf BAG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 AZR 883/07 -).

    Zutreffend verweist der Bevollmächtigte der Klägerin darauf, dass das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 26. März 2009 (- 2 AZR 883/07 -, juris, Rn. 21) entschieden hat, dass Arbeitnehmer eines Gemeinschaftsbetriebs, die - wie hier - dem Arbeitsrecht eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union unterfallen, gerade nicht mit einem dem deutschen Recht unterliegenden Arbeitnehmer für die Erreichung der Schwellenwerte des § 23 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zusammengerechnet werden können.

  • BVerwG, 11.09.1990 - 5 B 63.90

    Arbeitgeberpflichten bei Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18
    Der Arbeitgeber braucht jedoch für den Schwerbehinderten keinen neuen Arbeitsplatz zu schaffen; er braucht auch nicht einen anderen Arbeitnehmer zu entlassen, um für den Schwerbehinderten Platz zu schaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 1990 - 5 B 63/90 -, juris, Rn. 4).
  • VGH Bayern, 08.09.2011 - 12 C 11.1554

    Schwerbehindertenrecht Prozesskostenhilfe; keine hinreichende Erfolgsaussicht

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18
    Das Integrationsamt soll nicht an einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung zum Nachteil des Schwerbehinderten mitwirken (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. September 2011 - 12 C 11.1554 -, juris, Rn. 4).
  • VG Augsburg, 08.10.2013 - Au 3 K 13.610

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; schwerbehinderter Mensch;

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18
    Danach ist das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz zu behalten, mit dem Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten abzuwägen (st. Rspr. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24/93 -, juris, Rn. 13; VG Augsburg, Urteil vom 8. Oktober 2013 - Au 3 K 13.610 -, juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06

    Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Zustimmungserfordernis

    Auszug aus VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18
    Die §§ 168 ff. SGB IX sollen nach ihrer Regelungskonzeption erkennbar keinen umfassenden Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 5 B 24/06 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1992 - 13 A 297/91

    Zustimmung zur Änderungskündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen

  • VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zur betriebsbedingten Kündigung -

  • VG Ansbach, 26.03.2009 - AN 14 K 08.01924

    Antrag auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

  • BVerwG, 18.09.1996 - 5 B 109.96

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten, Prüfkompetenz der

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

  • VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 632/15

    Erschließungsbeitrag für die Verlängerung einer Straße; isolierte

  • BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89

    Maßgeblicher Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

  • VGH Bayern, 28.09.2010 - 12 B 10.1088

    SchwerbehindertenrechtZustimmung zur ordentlichen Kündigung; Nachschieben von

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Voraussetzungen für die Bildung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2014 - 12 A 1758/13

    Änderungskündigung trotz vorhandenem Personalbedarf

  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 12 BV 05.2467

    Zur Frage des Umfanges der Sachverhaltsermittlung durch das Integrationsamt

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