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   VG Mainz, 05.12.2017 - 3 K 27/17.MZ   

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https://dejure.org/2017,47450
VG Mainz, 05.12.2017 - 3 K 27/17.MZ (https://dejure.org/2017,47450)
VG Mainz, Entscheidung vom 05.12.2017 - 3 K 27/17.MZ (https://dejure.org/2017,47450)
VG Mainz, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - 3 K 27/17.MZ (https://dejure.org/2017,47450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Erkrankung vor Prüfung erfordert rasches Handeln des Prüflings

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rücktritt von Prüfungen - Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Erkrankung vor Prüfung erfordert rasches Handeln des Prüflings

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wer sich krank fühlt, geht zum Arzt und nicht in die Prüfung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rücktritt von einer Prüfung wegen schwerer Erkrankung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erkrankung vor Prüfung erfordert rasches Handeln des Prüflings

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rücktritt von der Prüfung wegen Krankheit muss unverzüglich beim Prüfungsamt geltend gemacht werden - Prüfling kann sich nach nicht bestandener Prüfung nicht im Nachhinein auf Leistungseinschränkung wegen Krankheit berufen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 12.05.2016 - 7 ZB 15.1279

    Exmatrikulation nach endgültig nicht bestandener Modulprüfung

    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2017 - 3 K 27/17
    20 1. Einen wichtigen Grund für den Rücktritt von dem schriftlichen Teil des Physikums im Frühjahr 2016 im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 3 ÄApprO hat die Klägerin nicht darlegen und nachweisen können (zur Darlegungs- und Beweislast des Prüflings vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 12.5.2016 - 7 ZB 15.1279 -, juris, Rn. 14).

    Ein Wahlrecht zwischen Nichtantritt wegen erkannter Prüfungsfähigkeit und nachträglichem Rücktritt wegen (unerkannter Prüfungsunfähigkeit) steht dem Prüfungsteilnehmer nicht zu (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.5.2016 - 7 ZB 15.1279 -, juris, Rn. 18).

    Der Prüfling muss den Umstand, dass er seine Prüfungsunfähigkeit zunächst nicht erkennen konnte, in gleicher Weise glaubhaft machen wie die Prüfungsunfähigkeit selbst (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.5.2016 - 7 ZB 15.1279 -, juris, Rn. 14 f.).

  • BVerwG, 03.01.1994 - 6 B 57.93

    Aufhebung einer Prüfungsentscheidung - Vorliegen einer krankheitsbedingten

    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2017 - 3 K 27/17
    22 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 3.1.1994 - 6 B 57/93 -, juris, Rn. 4; Urteil vom 7.10.1988 - 7 C 8/88 -, BVerwGE 80, 282 und juris, Rn. 13) gebietet es der das gesamte Prüfungsverfahren beherrschende, verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatz der Chancengleichheit, dass der nachträgliche Rücktritt unverzüglich geltend gemacht wird, wobei an die Unverzüglichkeit ein strenger Maßstab anzulegen ist.

    Dies ist ebenfalls durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Beschluss vom 3.1.1994 - 6 B 57/93 -, juris, Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2016 - 9 S 75/16

    Nachträglicher Rücktritt von der Prüfung

    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2017 - 3 K 27/17
    Ob er seinen Zustand in diesem Sinne erfasst, ist dabei unerheblich (vgl. zu Vorstehendem VGH BW, Urteil vom 25.11.2016 - 9 S 75/16 -, Rn 27).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2017 - 3 K 27/17
    22 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 3.1.1994 - 6 B 57/93 -, juris, Rn. 4; Urteil vom 7.10.1988 - 7 C 8/88 -, BVerwGE 80, 282 und juris, Rn. 13) gebietet es der das gesamte Prüfungsverfahren beherrschende, verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatz der Chancengleichheit, dass der nachträgliche Rücktritt unverzüglich geltend gemacht wird, wobei an die Unverzüglichkeit ein strenger Maßstab anzulegen ist.
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2017 - 3 K 27/17
    Dazu gehört, dass sich der Prüfling im Krankheitsfall selbst um die Frage seiner Prüfungsfähigkeit und eines eventuell erforderlichen Rücktritts kümmert und dass diese Frage bei auftauchenden Zweifeln sofort geklärt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1993 - 6 C 28/92 -, NVwZ-RR 1994, 442 und juris, Rn. 32 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - 14 E 147/08

    Rechtzeitige Erklärung des Rücktritts von einer Prüfung; Bedeutung einer

    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2017 - 3 K 27/17
    Auch in diesen Fällen ist die Prüfungsunfähigkeit, sobald sie erkannt worden ist, unverzüglich mit dem Rücktrittsgrund anzuzeigen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.4.2008 - 14 E 147/08 -, juris, Rn. 2).
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