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   VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 532/19.MZ   

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https://dejure.org/2020,11353
VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 532/19.MZ (https://dejure.org/2020,11353)
VG Mainz, Entscheidung vom 06.05.2020 - 3 K 532/19.MZ (https://dejure.org/2020,11353)
VG Mainz, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 3 K 532/19.MZ (https://dejure.org/2020,11353)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Vorkaufsrecht nur im Ermessen der Gemeinde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermessensausübung beim Vorkaufsrecht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorkaufsrecht nur im Ermessen der Gemeinde

  • datev.de (Kurzinformation)

    Vorkaufsrecht nur im Ermessen der Gemeinde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorkaufsrecht nur im Ermessen der Gemeinde - Verwaltungsgericht gab der Klage statt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 532/19
    40 Nach dem Wortlaut des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB steht die Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts im Ermessen der Gemeinde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 9 ZB 15.2027 -, NVwZ-RR 2016, 491 = juris Rn. 10;.

    Der Indizwirkung einer fehlenden Begründung der Ermessensentscheidung im Verwaltungsakt für eine fehlende Ermessensausübung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 9 ZB 15.2027 -, a.a.O. Rn. 11) kann die Beklagte damit nicht entgegentreten.

  • VG Würzburg, 23.08.2012 - W 5 K 11.841

    Vorkaufsrecht; Frist; Mitteilung des Käufers; mündliche Mitteilung; Ermessen

    Auszug aus VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 532/19
    Sie muss die Gründe, die zugunsten eines Erwerbers gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts streiten, zumindest dann in die Ermessenserwägungen einstellen, wenn diese Gründe über das allgemeine Interesse an der Aufrechterhaltung des ursprünglich geschlossenen Kaufvertrages hinausgehen und der Gemeinde bekannt sind bzw. bekannt sein müssten (vgl. VG Würzburg, Urteile vom 4. Juli 2002 - W 5 K 01.379 -, juris Rn. 18 und vom 23. August 2012 - W 5 K 11.841 -, a.a.O. Rn. 33).

    Allein deshalb hätte die Beklagte die Interessen der Klägerin auch in ihre Abwägungsentscheidung besonders berücksichtigen müssen (vgl. VG Würzburg, Urteile vom 4. Juli 2002 -W5K 01.379 -, a.a.O. Rn. 18 und vom 23. August 2012 - W 5 K 11.841 -, a.a.O. Rn. 33).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1971 - 2 A 77/71
    Auszug aus VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 532/19
    67 Gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO ist die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten anzuerkennen, wenn sie vom Standpunkt einer verständigen, nicht rechtskundigen Partei für erforderlich gehalten werden durfte (vgl. Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, § 162 Rn. 18 m.w.N.; OVG RP, Urteil vom 10. November 1971, NJW 1972, S. 222), nicht willkürlich und überflüssig, sondern zweckdienlich erscheint.
  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von

    Auszug aus VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 532/19
    Dabei beurteilt sich nach den konkreten Erwägungen der Gemeinde im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts, ob die gesetzlichen Voraussetzungen seiner Ausübung erfüllt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 1993 - 4 B 31.93 - DÖV 1993, 917 = juris Rn. 38; VG Ansbach, Urteil vom 24. Februar 2016 - AN 9 K 16.00069 -, juris Rn. 69).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 532/19
    Dagegen ist eine Nachholung der Ermessensausübung nach § 114 Satz 2 VwGO beim vollständigen Fehlen von Ermessenserwägungen ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. September 2009 - 1 C 20.05 -, NVwZ 2007, 470 = juris Rn. 22 und vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 -, DVBl 1998, 383 = juris Rn. 38).
  • BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00

    Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als

    Auszug aus VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 532/19
    Für den Käufer wird durch die Ausübung des Vorkaufsrechts aber ein Eingriff in den durch den notariellen Kaufvertrag begründeten Eigentumsverschaffungsanspruch bewirkt, der seine Klagebefugnis begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, NVwZ 2000, 1044 = juris Rn. 5; OVG RP, Urteil vom 12. April 2011 - 8 A 11405/10 -, NVwZ-RR 2011, 611 = juris Rn. 18).
  • VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 9 K 15.01199

    Rechtmäßige Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufrechts

    Auszug aus VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 532/19
    Insbesondere berührt die Tatsache, dass die Beklagte nicht unmittelbar nach Beschluss der Satzung die Eintragung eines Sanierungsvermerks in das Grundbuch erwirkt hat, nicht deren Wirksamkeit (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 11. Mai 2016 - AN 9 K 15.01199, juris Rn. 42; VG Würzburg, Urteil vom 23. Juli 2015 - W 5 K 14.1105 -, juris Rn. 41).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - 2 L 110/08

    Anforderungen an die Begründung bei der Ausübung des Vorkaufsrechts nach BauGB §

    Auszug aus VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 532/19
    Die Gemeinde muss deshalb neben dem Verwendungszweck grundsätzlich auch die Abwägung des Für und Wider der sich gegenüberstehenden öffentlichen und privaten Belange erkennen lassen oder - falls vorhanden - andere Alternativen im Rahmen ihres Ermessensspielraums diskutieren (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 11. März 2010 - 2 L 110/08 -, ZfBR 2010, 379 = juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 09.03.2000 - 2 B 96.467
    Auszug aus VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 532/19
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn durch seine Ausübung den mit den Vorkaufsrechten verfolgten, dieses rechtfertigenden und vom Gesetzgeber mit § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-7 BauGB gebilligten städtebaulichen Zwecken gedient werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1990 - 4 B 245.89 - NJW 1990, 2703 = juris Rn. 9; BayVGH, Urteil vom 9. März 2000 - 2 B 96.467 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89

    Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde

    Auszug aus VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 532/19
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn durch seine Ausübung den mit den Vorkaufsrechten verfolgten, dieses rechtfertigenden und vom Gesetzgeber mit § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-7 BauGB gebilligten städtebaulichen Zwecken gedient werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1990 - 4 B 245.89 - NJW 1990, 2703 = juris Rn. 9; BayVGH, Urteil vom 9. März 2000 - 2 B 96.467 -, juris Rn. 17).
  • VG Würzburg, 23.07.2015 - W 5 K 14.1105

    Ermessensfehlerhafte Ausübung eines Vorkaufsrechts in einem Sanierungsgebiet

  • VG Würzburg, 04.07.2002 - W 5 K 01.379
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

  • VG Ansbach, 24.02.2016 - AN 9 K 16.00069

    Ausübung des Vorkaufsrechts

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