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   VG Mainz, 06.09.2011 - 3 K 673/11.MZ   

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https://dejure.org/2011,75289
VG Mainz, 06.09.2011 - 3 K 673/11.MZ (https://dejure.org/2011,75289)
VG Mainz, Entscheidung vom 06.09.2011 - 3 K 673/11.MZ (https://dejure.org/2011,75289)
VG Mainz, Entscheidung vom 06. September 2011 - 3 K 673/11.MZ (https://dejure.org/2011,75289)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 1 S 1 InfFrG RP, § 44a S 1 VwGO, § 29 Abs 1 S 1 VwVfG, § 35 S 1 VwVfG
    Anspruch auf Erteilung von Ablichtungen aus bzw. Einsichtnahme in Studienklausuren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behördliche Entscheidung über die Erteilung von Fotokopien i.R.d. Einsicht in Prüfungsakten als nicht selbstständig angreifbare Verfahrenshandlung i.S.d. § 44a S. 1 VwGO; Herleitung des rechtlichen Interesses eines Prüflings an der Einsicht in Prüfungsakten aus seinem Recht ...

  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Begriffsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2000 - 2 B 10209/00
    Auszug aus VG Mainz, 06.09.2011 - 3 K 673/11
    Hieraus hat die Rechtsprechung geschlossen, dass die behördliche Entscheidung darüber, ob im Rahmen der Einsicht in die Prüfungsakten (§ 29 VwVfG) Fotokopien erteilt werden, jedenfalls dann eine nicht selbstständig angreifbare Verfahrenshandlung ist, wenn der Kläger sie innerhalb eines anhängigen Widerspruchsverfahrens und zur Durchführung dieses Verfahrens begehrt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Februar 2000 - 2 B 10209/00 -, juris Rdnr. 3).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus VG Mainz, 06.09.2011 - 3 K 673/11
    Ihre Prüfung dient nicht dazu, die Rechtsverfolgung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, 1060 [1061]).
  • VG Mainz, 28.10.2009 - 3 K 97/09

    Auslegung eines Verwaltungsaktes; Straßenverkehrsrecht; Recht auf Nutzung von

    Auszug aus VG Mainz, 06.09.2011 - 3 K 673/11
    Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein behördlicher Akt ein Verwaltungsakt ist, ist im Zweifel nicht das, was die Behörde gewollt oder gedacht hat, sondern der objektive Erklärungswert, d. h. wie der Bürger unter Berücksichtigung der äußeren Form, Abfassung, Begründung, Beifügung von Rechtsbehelfsbelehrungen und aller sonstigen ihm bekannten oder erkennbaren Umständen nach Treu und Glauben bei objektiver Auslegung analog §§ 157, 133 BGB die Erklärung oder das Verhalten der Behörde verstehen durfte bzw. musste (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 35 Rdnr. 18; vgl. auch Urteil der Kammer vom 28. Oktober 2009 - 3 K 97/09.MZ -, juris Rdnr. 22 [m.w.N.]).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus VG Mainz, 06.09.2011 - 3 K 673/11
    Hinreichende Erfolgsaussichten einer Klage sind daher zu bejahen, wenn nach einer summarischen Überprüfung des Sach- und Streitstandes der Ausgang des Verfahrens offen erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121/98 -, NVwZ-RR 1999, 588).
  • VG Stuttgart, 07.04.2022 - 10 K 6237/20

    Kein Anspruch auf Prüfung durch zwei Prüfer

    Ob und in welcher Weise die Prüfungsbehörde es dem Prüfling gestattet, mit dem behördeneigenen Kopiergerät - unter Ausgleich der Kosten - Fotokopien anzufertigen, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. Jeremias, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Auflage, 2022, Rn. 201; VG Mainz, Beschluss vom 06.09.2011 - 3 K 673/11.MZ -, juris Rn. 13).

    Zudem kann dem Akteneinsicht begehrenden Prüfling ein rechtliches Interesse hierfür zugebilligt werden, wenn er klären möchte, ob sich in der Akte Anhaltspunkte für strafrechtlich oder disziplinarrechtlich relevante Sachverhalte zu seinem Nachteil ergeben (VG Mainz, Beschluss vom 06.09.2011 - 3 K 673/11.MZ -, juris Rn. 1; Jeremias, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Auflage, 2022, Rn. 201 f.).

  • VG Mainz, 24.07.2017 - 1 L 560/17

    Unzulässige einstweilige Anordnung auf Weiterleitung eines Einwandes gegen die

    Es handelt sich um eine Verfahrenshandlung auf dem Weg zur Sachentscheidung, wobei letztere durch den vorliegenden Rechtsbehelf verzögert werden könnte (vgl. dazu VG Mainz, Beschluss vom 6. September 2011 - 3 K 673/11.MZ, Rn. 7 -, juris).
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