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   VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 71/08.MZ   

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VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 71/08.MZ (https://dejure.org/2008,20413)
VG Mainz, Entscheidung vom 09.12.2008 - 3 K 71/08.MZ (https://dejure.org/2008,20413)
VG Mainz, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 3 K 71/08.MZ (https://dejure.org/2008,20413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine den Sanierungsmaßnahmen zugrunde liegende wirksame Sanierungssatzung als Voraussetzung für eine Ausgleichspflicht nach § 154 Baugesetzbuch (BauGB); Bestehen eines weiten Gestaltungsspielraums der Gemeinde bei der Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10530/04

    Eine Wertermittlung nach § 154 Abs 2 BauGB orientiert sich an dem

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 71/08
    Die Ermittlung einer sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung nach dem Modell "Neuwied", die sich maßgeblich auf ersparte Ausbaubeiträge stützt, ist mit dem sich aus § 154 Abs. 1 Satz 3 BauBG gesetzlich geregelten Ausschluss der Beitragspflicht nicht vereinbar (wie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10530/04.OVG -).

    Mit dieser Formulierung nimmt die Regelung ausdrücklich Bezug auf das Vergleichswertverfahren, das in § 13 WertV in verschiedenen Erscheinungsformen ausgestaltet ist und es schließt damit dem Grundsatz nach das Ertragswert- und das Sachwertverfahren als ungeeignet aus (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10530/04.OVG).

    Sodann hat der Gutachterausschuss unter Anwendung der auch in der Rechtsprechung anerkannten Berechnungsmethoden "Modell Neuwied" (Komponentenmethode) und "Modell Niedersachsen" (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10530/04.OVG - Kleiber in Ernst/Zinkhahn/Bielenberg, BauGB, § 154 Rn. 126 ff. m.w.N.) den sanierungsbedingten Endwert in der jeweiligen Zone ermittelt und hierbei das arithmetische Mittel aus dem Ergebnis der Berechnung nach beiden Modellen gebildet.

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 71/08
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Höhe des Ausgleichsbetrages nach anerkannter Rechtsprechung nicht das Ergebnis einer exakten Rechenoperation, sondern der Betätigung des regelmäßig durch gutachterliche Feststellungen gestützten gemeindlichen Wertermittlungsermessens ist, das seinerseits in Übereinstimmung mit dem im Baugesetzbuch und den Bestimmungen der Wertermittlungsverordnung - WertV - niedergelegten allgemein anerkannten Grundsätzen für die Ermittlung des Verkehrswerts stehen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - in NVwZ 2003, 211 ff.; BGH, Urteil vom 12. Januar 2001 - VZR 420/99 - in NJW-RR 2001, 732 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 2005 - 6 A 12246/04.OVG -).

    Eine Schätzung setzt Erfahrung, Sachkunde und Intuition voraus, über die ein insoweit nicht sachkundiges Gericht weniger verfügt als die Mitglieder der Gutachterausschüsse (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6/01 - a.a.O.).

  • BGH, 23.01.1974 - IV ZR 92/72

    Beauftragung des Gutachterausschusses mit der Ermittlung des Grundstückswerts;

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 71/08
    An die Stelle des § 406 ZPO treten vielmehr die Bestimmungen des § 20 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG -, die den Ausschluss von Personen im Verwaltungsverfahren regeln (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 23. Januar 1974 - 4 ZR 92/72 - in DVBl. 75, 491; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 3 C 23/87 - in Buchholz 427.206 § 9 6. FeststellungsDV Nr. 35).
  • BGH, 17.12.1981 - III ZR 72/80

    Voraussetzungen der Versagung der Genehmigung

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 71/08
    Wenn danach eine sachgemäße und hinreichend zügige Durchführung der Sanierung zu fordern ist (vgl. BVerwG in NVwZ 1985, 184; BGH in NVwZ 1982, 329) und von daher die Rechtsgültigkeit der Sanierungssatzung entfällt, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, so gibt andererseits auch § 136 Abs. 1 BauGB ("zügige Durchführung") einen bestimmten Zeitrahmen für die Durchführung der Sanierung nicht vor.
  • BVerwG, 10.07.2003 - 4 CN 2.02

    Sanierungssatzung; Unwirksamkeit; Fehlerbehebung; Rückwirkungsanordnung;

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 71/08
    Welchen Zeitraum die Sanierung als Gesamtmaßnahme in Anspruch nimmt, lässt sich selbst bei gründlicher Vorbereitung allenfalls grob schätzen, wobei mit dem Zügigkeitserfordernis der Gesetzgeber vermeidbaren Verzögerungen vorbeugen will, die dadurch eintreten können, dass Gemeinden die Sanierung ohne schlüssiges Konzept oder unsachgemäß betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2003 - 4 CN 2/02 - in NVwZ 2003, 1389; Beschluss vom 07. Juli 1996 - 4 B 91/96 - in NJW 96, 2807).
  • BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 56.76

    Vereinbarter "Gegenwert" i.S. von § 15 Abs. 3 S. 2 StBauFG

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 71/08
    Eine centgenaue Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertveränderungen wird in der Regel unmöglich sein, ohne dass dies dazu führt, dass die Gemeinde die Ausgleichsbeträge nicht erheben darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1978 - 4 C 56.76 -, BVerwGE 57, 88 ff.).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 71/08
    Welchen Zeitraum die Sanierung als Gesamtmaßnahme in Anspruch nimmt, lässt sich selbst bei gründlicher Vorbereitung allenfalls grob schätzen, wobei mit dem Zügigkeitserfordernis der Gesetzgeber vermeidbaren Verzögerungen vorbeugen will, die dadurch eintreten können, dass Gemeinden die Sanierung ohne schlüssiges Konzept oder unsachgemäß betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2003 - 4 CN 2/02 - in NVwZ 2003, 1389; Beschluss vom 07. Juli 1996 - 4 B 91/96 - in NJW 96, 2807).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 71/08
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Höhe des Ausgleichsbetrages nach anerkannter Rechtsprechung nicht das Ergebnis einer exakten Rechenoperation, sondern der Betätigung des regelmäßig durch gutachterliche Feststellungen gestützten gemeindlichen Wertermittlungsermessens ist, das seinerseits in Übereinstimmung mit dem im Baugesetzbuch und den Bestimmungen der Wertermittlungsverordnung - WertV - niedergelegten allgemein anerkannten Grundsätzen für die Ermittlung des Verkehrswerts stehen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - in NVwZ 2003, 211 ff.; BGH, Urteil vom 12. Januar 2001 - VZR 420/99 - in NJW-RR 2001, 732 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 2005 - 6 A 12246/04.OVG -).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81

    Schwächung der zukünftigen Funktion des Sanierungsgebiets als Versagungsgrundi.S.

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 71/08
    Wenn danach eine sachgemäße und hinreichend zügige Durchführung der Sanierung zu fordern ist (vgl. BVerwG in NVwZ 1985, 184; BGH in NVwZ 1982, 329) und von daher die Rechtsgültigkeit der Sanierungssatzung entfällt, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, so gibt andererseits auch § 136 Abs. 1 BauGB ("zügige Durchführung") einen bestimmten Zeitrahmen für die Durchführung der Sanierung nicht vor.
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