Rechtsprechung
VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12.MZ |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (13)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Obacht! Randale mit 3 ‰ - Führerschein weg!
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Nochmal Alkohol - Mit 3 Promille auf Fest randaliert - Fahrerlaubnisentzug
- heise.de (Pressebericht, 16.07.2012)
Besoffener Fußgänger kann auch den Führerschein verlieren
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Alkohol außerhalb des Straßenverkehrs - Fahrerlaubnis entzogen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
MPU bei Alkoholauffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Betrunkener randaliert auf einem Volksfest - Ein Gutachten zur Alkoholproblematik vorzulegen, lehnte er ab: Fahrerlaubnis weg
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Fehlverhalten auf einem privaten Fest - Mit drei Promille randaliert - Führerschein weg
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Alkoholauffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs rechtfertigt Entzug der Fahrerlaubnis
- kanzlei-zink.de (Kurzinformation)
Randalierender Fußgänger- Entzug der Fahrerlaubnis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betrunkener randaliert: Führerschein ist weg
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entzug der Fahrerlaubnis auch bei Alkoholauffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Fußgänger: Führerscheinverlust wegen Alkohol?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrerlaubnis darf auch bei Alkoholauffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs entzogen werden - Mit 3 Promille auf Fest randaliert
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Randale auf einem Volksfest
Wird zitiert von ...
- VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12
Entziehung der Fahrerlaubnis
Dies kann der Fall sein, wenn sich im Rahmen seiner Auffälligkeit angesichts einer dabei festgestellten schweren Alkoholisierung eine starke Alkoholgewöhnung in Verbindung mit einem unbeherrschten oder verantwortungslosen Verhalten gegenüber Dritten gezeigt hat und er in besonderer Weise auf die regelmäßige Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, m.w.N. sowie Urteil vom 5. Juni 2007 - 10 A 100632/07.OVG - VG Mainz, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 3 L 823/12.MZ -).