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   VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19.MZ   

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VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19.MZ (https://dejure.org/2019,35047)
VG Mainz, Entscheidung vom 10.10.2019 - 5 L 813/19.MZ (https://dejure.org/2019,35047)
VG Mainz, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 5 L 813/19.MZ (https://dejure.org/2019,35047)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 70 Abs 4 PersVG RP, § 78 Abs 2 S 1 Nr 7 PersVG RP
    Widerruf einer Abordnung ist keine zustimmungspflichtige Maßnahme

  • esovgrp.de

    LPersVG § 70,LPersVG § 70 Abs 4,LPersVG § 78,LPersVG § 78 Abs 2,LPersVG § 78 Abs 2 S 1,LPersVG § 78 Abs 2 S 1 Nr 7,LPersVG § 79,LPersVG § 79 Abs 2,LPersVG § 79 Abs 2 S 1,LPersVG § 79 Abs 2 S 1 Nr 6
    Abordnung, Anspruch, Beachtlichkeit, Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung, einstweiliger Rechtsschutz, Landespersonalvertretungsgesetz, Landespersonalvertretungsrecht, Rechtsschutz, Unbeachtlichkeit, Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung, Verfügung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 15.03

    Zustimmung des Personalrates zur Versetzung von Personalratsmitgliedern;

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
    Der Zweck der Norm besteht darin, den Verlust des Personalratsamts als Folge dienstrechtlicher Maßnahmen zu verhindern sowie die ungestörte Ausübung des Personalratsamts sicherzustellen und die Mitglieder des Personalrats vor dienstlichen Maßnahmen zu bewahren, welche sie dauernd oder vorübergehend an der unabhängigen Ausübung ihres Personalratsamts hindern können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.2.1987 - 6 P 11/95 -, PersV 1987, 510 und juris, Rn. 22; Beschluss vom 15.7.2004 - 6 P 15/03 -, PersR 2004, 434 und juris, Rn. 22).

    Aus diesem Grund wird der Dienststellenleiter durch die Regelung in § 70 Abs. 4 LPersVG im Interesse einer ungestörten Ausübung des Personalratsamts und zur Wahrung der Unabhängigkeit des Personalratsmitglieds gehindert, gegen dessen Person einseitig u.a. im Wege der Abordnung vorzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.7.2004 - 6 P 15/03 -, a.a.O. und juris, Rn. 26).

    Die Zugehörigkeit zur aufnehmenden Dienststelle spielt im Wahlrecht erst eine Rolle, wenn sie nicht nur kurzzeitig erfolgt; die Personalratstätigkeit in der aufnehmenden Dienststelle findet aber immer ihren Abschluss mit dem Ende der Abordnung; auch nur in diesem Rahmen ist das Interesse der Funktionsfähigkeit der Personalvertretung geschützt (vgl. zu diesem möglichen weiteren Schutzgut des § 70 Abs. 4 LPersVG BVerwG, Beschluss vom 15.7.2004 - 6 P 15/03 -, a.a.O. und juris, Rn. 23).

  • BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 31.91

    Personalvertretungsrecht - Personalrat - Umsetzung -

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
    Die insoweit betroffene Personalvertretung (Bezirkspersonalrat für staatliche Lehrkräfte an Förderschulen) ist daher von dem Widerruf der Abordnung und der Rückkehr der Mitarbeiterin vorrangig betroffen (vgl. zur Funktionenteilung zwischen dem Personalrat der abgebenden und der aufnehmenden Dienststelle BVerwG, Beschluss vom 4.6.1993 - 6 P 31/91 -, ZBR 1993, 373 und juris, Rn. 28).

    Es ist missbräuchlich und löst deshalb keine Rechtsfolgen aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.6.1993 - 6 P 31/91 -, a.a.O. und juris, Rn. 17).

    Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Frist als gebilligt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.6.1993 - 6 P 31/91 -, a.a.O.; Beschluss vom 30.11.1994 - 6 P 11/93 -, BVerwGE 97, 154 und juris, Rn. 14; OVG RP, Urteil vom 6.7.2011 - 5 A 10328/11 -, juris, Rn. 23).

  • OVG Hamburg, 26.04.2019 - 14 Bs 86/19

    Mitbestimmungspflicht bei der Bestellung einer stellvertretenden

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
    Eine Durchbrechung des im Grundsatz bestehenden Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache kommt nur dann ausnahmsweise in Frage, wenn die einstweilige Verfügung um des effektiven Rechtsschutzes willen unerlässlich ist, weil dem Antragsteller ohne ihren Erlass schlechterdings unzumutbare Nachteile drohen, die durch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgeglichen werden können (vgl. OVG RP, Beschluss vom 19.5.2016 - 5 B 10334/16 -, PersV 2017, 36 und juris, Rn. 7; OVG HH, Beschluss vom 26.4.2019 - 14 Bs 86/19 -, juris, Rn 37).

    Die Einschränkung des Mitbestimmungsrechts dadurch, dass eine Zustimmungsverweigerung des Personalrats von der Dienststelle zu Unrecht als unbeachtlich behandelt wird, ist nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht von einem derartigen Gewicht, dass ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung für den betroffenen Personalrat unzumutbar wäre (vgl. OVG HH, Beschluss vom 26.4.2019 - 14 Bs 86/19 -, juris, Rn. 38; OVG NRW, Beschluss vom 25.6.2018 - 20 B 261/18 -, juris, Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2018 - 20 B 261/18

    Anforderungen an den Verfügungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
    Die Einschränkung des Mitbestimmungsrechts dadurch, dass eine Zustimmungsverweigerung des Personalrats von der Dienststelle zu Unrecht als unbeachtlich behandelt wird, ist nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht von einem derartigen Gewicht, dass ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung für den betroffenen Personalrat unzumutbar wäre (vgl. OVG HH, Beschluss vom 26.4.2019 - 14 Bs 86/19 -, juris, Rn. 38; OVG NRW, Beschluss vom 25.6.2018 - 20 B 261/18 -, juris, Rn. 18).

    Die mit Blick darauf unter Rechtsschutzgesichtspunkten eine Überprüfung erforderlich machende Grenze ist erst dort erreicht, wo die Art und Weise der Inanspruchnahme der Befugnisse durch die Dienststelle ernstlich besorgen lässt, dass sie diese in einer für die Zuständigkeit des Personalrats bedeutsamen Weise missbräuchlich nutzt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.6.2018 - 20 B 261/18 -, juris, Rn. 19).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2016 - 5 B 10334/16

    Personalvertretungsverfahren; Besetzung des Fachspruchkörpers im einstweiligen

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
    Der Vorsitzende der Kammer des Verwaltungsgerichts entscheidet über einen solchen Antrag gemäß § 121 Abs. 2 LPersVG i.V.m. § 87 Abs. 2, § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG und in entsprechender Anwendung von § 85 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 937 Abs. 2, § 944 ZPO wegen Eilbedürftigkeit ohne mündliche Verhandlung (vgl. OVG RP, Beschluss vom 19.5.2016 - 5 B 10334/16 -, PersV 2017, 36 und juris, Rn. 4).

    Eine Durchbrechung des im Grundsatz bestehenden Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache kommt nur dann ausnahmsweise in Frage, wenn die einstweilige Verfügung um des effektiven Rechtsschutzes willen unerlässlich ist, weil dem Antragsteller ohne ihren Erlass schlechterdings unzumutbare Nachteile drohen, die durch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgeglichen werden können (vgl. OVG RP, Beschluss vom 19.5.2016 - 5 B 10334/16 -, PersV 2017, 36 und juris, Rn. 7; OVG HH, Beschluss vom 26.4.2019 - 14 Bs 86/19 -, juris, Rn 37).

  • BVerwG, 08.06.1962 - VII P 7.61

    Anforderungen an die Wählbarkeit eines von jeder dienstlichen Tätigkeit

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
    Der Widerruf der Abordnung der Lehrkraft J. an die Grundschule fällt nicht unter den Anwendungsbereich des speziellen Beteiligungsrechts der Personalvertretung nach § 70 Abs. 4 LPersVG (so auch BVerwGE 14, 241, 246 zur Vorgängervorschrift des § 47 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz).

    Eine Abordnung begründet ihrem Wesen nach stets nur eine vorübergehende Dienststellenzugehörigkeit (vgl. BVerwGE 14, 241, 246).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2003 - 1 B 2544/02

    Erlass einer einstweiligen Verfügung im personalvertretungsrechtlichen

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
    Das auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtete (auszulegende) Begehren des antragstellenden Personalrats, das Mitbestimmungsverfahren hinsichtlich des Widerrufs der Abordnung der Lehrkraft Frau J. an die Grundschule M. fortzusetzen (zu diesem allein hier möglichen verfahrensrechtlichen Antrag vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.7.1990 - 6 PB 12/89 -, ZBR 1990, 354 und juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 17.2.2003 - 1 B 2544/02 -, PersR 2003, 202 und juris, Rn. 28, 31; Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz, 12. Aufl. 2012, § 83 Rn. 25 c ff.), ist unbegründet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11

    Beachtlichkeit von Einwänden des Personalrats; Einstellung

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
    Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Frist als gebilligt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.6.1993 - 6 P 31/91 -, a.a.O.; Beschluss vom 30.11.1994 - 6 P 11/93 -, BVerwGE 97, 154 und juris, Rn. 14; OVG RP, Urteil vom 6.7.2011 - 5 A 10328/11 -, juris, Rn. 23).
  • BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
    Eine Zustimmungsverweigerung ist vielmehr nur dann unbeachtlich, wenn sie sich inhaltlich dem Mitbestimmungstatbestand von vornherein und eindeutig nicht zuordnen lässt, oder - anders ausgedrückt - wenn eine solche Zuordnung nicht einmal möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.4.2001 - 6 P 9/00 -, PersV 2001, 411 und juris, Rn. 28; Beschluss vom 3.3.2016 - 5 PB 31/15 -, PersR 2017, 47 und juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
    Das auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtete (auszulegende) Begehren des antragstellenden Personalrats, das Mitbestimmungsverfahren hinsichtlich des Widerrufs der Abordnung der Lehrkraft Frau J. an die Grundschule M. fortzusetzen (zu diesem allein hier möglichen verfahrensrechtlichen Antrag vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.7.1990 - 6 PB 12/89 -, ZBR 1990, 354 und juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 17.2.2003 - 1 B 2544/02 -, PersR 2003, 202 und juris, Rn. 28, 31; Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz, 12. Aufl. 2012, § 83 Rn. 25 c ff.), ist unbegründet.
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2017 - 17 MP 7/17

    Einstweilige Verfügung; Grundschulung; Soldatenbeteiligung; Soldatenvertreter;

  • BVerwG, 30.11.1994 - 6 P 11.93

    Personalrat - Mitbestimmung bei Angestelltenkündigung - Probearbeitsverhältnis -

  • BVerwG, 03.03.2016 - 5 PB 31.15

    Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats

  • BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 11.95

    Personalvertretungsrecht: Vorstandswahlen

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