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   VG Mainz, 13.08.2019 - 3 K 101/19.MZ   

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https://dejure.org/2019,25037
VG Mainz, 13.08.2019 - 3 K 101/19.MZ (https://dejure.org/2019,25037)
VG Mainz, Entscheidung vom 13.08.2019 - 3 K 101/19.MZ (https://dejure.org/2019,25037)
VG Mainz, Entscheidung vom 13. August 2019 - 3 K 101/19.MZ (https://dejure.org/2019,25037)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Prüferbestellung nicht in der Akte - neuer Prüfungsversuch?

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Prüferbestellung nicht in der Akte - neuer Prüfungsversuch?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Prüferbestellung nicht in der Akte - neuer Prüfungsversuch?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 153.87

    Meldebehörde - Aktenführung - Mangelnde Dokumentationsfunktion - Aktenvernichtung

    Auszug aus VG Mainz, 13.08.2019 - 3 K 101/19
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Aktenführung lässt sich deshalb ebenfalls nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.3.1988 - 1 B 153/87 -, NVwZ 1988, 621 und juris, Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen;

    Auszug aus VG Mainz, 13.08.2019 - 3 K 101/19
    Nach allgemeiner Rechtsauffassung kann ein Prüfling im Wege eines Folgenbeseitigungsanspruchs eine erneute Immatrikulation erreichen, wenn er in einem gegen das Nichtbestehen einer Prüfung gerichteten gerichtlichen Verfahren Erfolg hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.2013 - 6 C 18/12 -, NVwZ 2014, 86 und juris, Rn. 48; OVG Nds., Beschluss vom 24.5.2019 - 2 ME 360719 -, juris, Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.05.2016 - 7 CE 15.2806

    Exmatrikulation wegen nicht bestandener Modulprüfung

    Auszug aus VG Mainz, 13.08.2019 - 3 K 101/19
    Denn ein Verfahrensfehler führt grundsätzlich nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung, wenn er wesentlich ist und somit ein Einfluss auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.5.2016 - 7 CE 15.2806 -, juris, Rn. 22).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Auszug aus VG Mainz, 13.08.2019 - 3 K 101/19
    Entsprechende Gesichtspunkte hat auch die Klägerin nicht dargetan, die für das Vorliegen von prüfungsrechtlichen Verfahrensfehlern die Darlegungs- und Beweislast trägt (zu dem auch im Prüfungsrecht geltenden Beweis des ersten Anscheins vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 23.1.2018 - 6 B 67/17 -, NJW 2018, 1896 und juris, Rn. 6 ff.).
  • BVerwG, 12.10.1994 - 6 B 75.94

    Voraussetzungen einer Verwirkung von Rechten im öffentlichen Recht - Klage auf

    Auszug aus VG Mainz, 13.08.2019 - 3 K 101/19
    Nach dem auch im Prüfungsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben, der in § 242 BGB zum Ausdruck kommt, darf sich ein Prüfling nicht in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.10.1994 - 6 B 75/94 -, juris, Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2018 - 5 ME 141/18

    Bewerberfeld; Bewerberkreis; Landeskinder; Organisationsgrundentscheidung

    Auszug aus VG Mainz, 13.08.2019 - 3 K 101/19
    So wird etwa zur verfahrensrechtlichen Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG die Dokumentation der Auswahlentscheidung in beamtenrechtlichen Besetzungsverfahren verlangt, um eine inhaltliche Nachvollziehbarkeit sowie Unveränderbarkeit der Behördenentscheidung zu gewährleisten und den bei der Auswahl unterlegenen Bewerbern die Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob sie hiergegen ein Rechtsmittel einlegen wollen oder nicht (vgl. nur OVG Nds., Beschluss vom 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, IÖD 2019, 26 und juris, Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die

    Auszug aus VG Mainz, 13.08.2019 - 3 K 101/19
    Es gibt keinen allgemeinen prüfungsrechtlichen Grundsatz, der eine (amtliche) Niederschrift des Prüfungsablaufs erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.12.1993 - 6 B 19/93 -, juris, Rn. 9).
  • VG Koblenz, 11.11.2022 - 4 K 302/22

    Klage gegen fehlerhafte Prüferbestellung im Promotionsverfahren erfolglos

    Denn sie hat in ihrem Exposee vom 29. Januar 2015 Herrn Univ.-Prof. Dr. B*** als Zweitbetreuer für ihr Promotionsvorhaben empfohlen und damit diesbezüglich der konkreten Ausgestaltung ihres Prüfungsverfahrens zugestimmt (vgl. Urteil der Kammer vom 23. Juni 2022 - 4 K 171/22.KO, n.v., UA S. 6; VG Mainz, Urteil vom 13. August 2019 - 3 K 101/19.MZ -, abrufbar unter https://vgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/prueferbestellung-nicht-in-der-akte-neuer-pruefungs- versuch/, UA S. 10).
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