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   VG Mainz, 14.06.2021 - 4 L 472/21.MZ   

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https://dejure.org/2021,19014
VG Mainz, 14.06.2021 - 4 L 472/21.MZ (https://dejure.org/2021,19014)
VG Mainz, Entscheidung vom 14.06.2021 - 4 L 472/21.MZ (https://dejure.org/2021,19014)
VG Mainz, Entscheidung vom 14. Juni 2021 - 4 L 472/21.MZ (https://dejure.org/2021,19014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Anordnung eines Covid-19-Tests vor Abschiebung zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anordnung eines Covid-19-Tests vor Abschiebung zulässig - Notwendige Schutzmaßnahme zur Minimierung der Gesundheitsgefährdung von im Flugzeug Mitreisenden

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Schleswig, 16.12.2020 - 1 B 168/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung der Durchführung und Duldung einer

    Auszug aus VG Mainz, 14.06.2021 - 4 L 472/21
    Dass die Veranlassung einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit eine konkrete Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung sein kann, hat der Gesetzgeber mit der Aufnahme einer solchen Untersuchung in § 60c Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a) AufenthG nunmehr ausdrücklich klargestellt (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 1 B 168/20 -, juris Rn. 8).

    Unfähig zur Reise ist mithin auch derjenige, der andere Menschen mit einer potentiell lebensbedrohenden Krankheit wie SARS-CoV-2 anstecken kann, weil er selbst mit diesem Erreger infiziert ist (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 1 B 168/20 -, juris Rn. 11; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 4. November 2020 - 11 L 1494/20 -, juris Rn. 11 ff., a.A.: VG Köln, Beschluss vom 27.Oktober 2020 - 12 L 1926/20 -, n.v.).

    Dies folgt schon daraus, dass andernfalls eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Mitreisenden besteht, die sich auf dem Flug mangels Einhaltung des Mindestabstands oder Belüftungsmöglichkeiten anstecken könnten (vgl. vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. Dezember 2020 a.a.O., juris Rn. 11).

    Ein solcher Abstrich kann zwar körperlich unangenehm sein, führt jedoch weder zu Folgeschäden noch zu stärkeren Schmerzen (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 1 B 168/20 -, juris Rn. 12).

    Die Abwägung der gegenläufigen Interessen der Beteiligten führt vorliegend dazu, dass das hohe öffentliche Interesse an der Beendigung des Aufenthalts des Antragstellers sein Interesse überwiegt, vor der Ausreise keinen SARS-CoV Test durchzuführen (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 1 B 168/20 -, juris Rn. 13).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Mainz, 14.06.2021 - 4 L 472/21
    Ein solches überwiegendes Interesse kann in den Fällen, in denen dem Rechtsbehelf - wie hier zum Teil nach § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO i.V.m. § 20 AGVwGO - schon von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, nur dann angenommen werden, wenn der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich oder doch zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder wenn sonstige Umstände gegeben sind, die es rechtfertigen, ausnahmsweise - in Abweichung von der gesetzlich getroffenen Wertung - dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21 f.; BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Mainz, 14.06.2021 - 4 L 472/21
    Ein solches überwiegendes Interesse kann in den Fällen, in denen dem Rechtsbehelf - wie hier zum Teil nach § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO i.V.m. § 20 AGVwGO - schon von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, nur dann angenommen werden, wenn der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich oder doch zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder wenn sonstige Umstände gegeben sind, die es rechtfertigen, ausnahmsweise - in Abweichung von der gesetzlich getroffenen Wertung - dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21 f.; BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2020 - 7 B 11323/20

    Ausländerrecht - Anordnung eines Covid-19 Tests für Überstellung nach Italien

    Auszug aus VG Mainz, 14.06.2021 - 4 L 472/21
    Hierfür spricht auch die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 15/420, S. 96 f.), wonach eine Untersuchung nach § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG insbesondere erforderlich sein kann, um die gesundheitlichen Voraussetzungen einer Rückführung auf dem Luftwege zu klären (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 7 B 11323/20 -, juris Rn. 4, OVG Nds, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 10 LA 12/21 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 10 LA 12/21

    Abschiebung; Aufnahmebereitschaft; Durchführbarkeit; Einreisebestimmungen

    Auszug aus VG Mainz, 14.06.2021 - 4 L 472/21
    Hierfür spricht auch die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 15/420, S. 96 f.), wonach eine Untersuchung nach § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG insbesondere erforderlich sein kann, um die gesundheitlichen Voraussetzungen einer Rückführung auf dem Luftwege zu klären (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 7 B 11323/20 -, juris Rn. 4, OVG Nds, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 10 LA 12/21 -, juris Rn. 19).
  • VG Neustadt, 01.12.2020 - 2 L 875/20

    Abschiebung; Rechtsgrundlage für Aufforderung an einen Ausländer, sich im Vorfeld

    Auszug aus VG Mainz, 14.06.2021 - 4 L 472/21
    Selbst wenn man § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG enger verstehen würde, dürften sich die Verpflichtung des Antragstellers zur Duldung und die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Durchführung eines Covid Tests auf § 46 Abs. 1 AufenthG stützen lassen (vgl. hierzu VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 L 875/20.NW -, juris Rn. 3 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2020 - 11 L 1494/20

    Covid-19; Abschiebung; Reisefähigkeit; Untersuchung; Datenschutz; Drittstaat

    Auszug aus VG Mainz, 14.06.2021 - 4 L 472/21
    Unfähig zur Reise ist mithin auch derjenige, der andere Menschen mit einer potentiell lebensbedrohenden Krankheit wie SARS-CoV-2 anstecken kann, weil er selbst mit diesem Erreger infiziert ist (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 1 B 168/20 -, juris Rn. 11; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 4. November 2020 - 11 L 1494/20 -, juris Rn. 11 ff., a.A.: VG Köln, Beschluss vom 27.Oktober 2020 - 12 L 1926/20 -, n.v.).
  • VG Aachen, 11.10.2021 - 4 K 1793/21

    Asyl; Dublin-III; Finnland; Asylgesuch; Aufnahmeersuchen

    Am 10. August 2021 hat die Klägerin die vorliegende Klage erhoben und zugleich einen einstweiligen Rechtsschutzantrag (4 L 472/21.A) gestellt.

    Mit Beschluss vom 7. September 2021 im Verfahren 4 L 472/21.A hat der Einzelrichter den einstweiligen Rechtschutzantrag der Klägerin abgelehnt.

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