Rechtsprechung
   VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8634
VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21.MZ (https://dejure.org/2021,8634)
VG Mainz, Entscheidung vom 15.04.2021 - 1 L 291/21.MZ (https://dejure.org/2021,8634)
VG Mainz, Entscheidung vom 15. April 2021 - 1 L 291/21.MZ (https://dejure.org/2021,8634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,8634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Eilantrag gegen Ausgangssperre in Mainz hat Erfolg

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 S 2 CoronaVV RP 18 vom 10. April 2021, § 23 Abs 3 S 1 CoronaVV RP 18 vom 10. April 2021, § 23 Abs 4 CoronaVV RP 18 vom 10. April 2021, § 2 Abs 2 GemO RP, § 2 Abs 2 S 1 GemO RP, ...
    Corona-Krise; als Allgemeinverfügung erlassene Ausgangsbeschränkung; Rheinland-Pfalz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Ausgangssperre in Mainz hat Erfolg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Ausgangssperre in Mainz hat Erfolg - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag gegen Ausgangssperre in Mainz hat Erfolg - Ausgangssperre in Mainz offensichtlich rechtswidrig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21

    Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher

    Auszug aus VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21
    Der Wortlaut ("erhebliche Gefährdung") und die aus den Gesetzesmaterialien erkennbare Zielsetzung des Gesetzgebers, den im verfassungsrechtlich verankerten Verhältnismäßigkeitsgebot wurzelnden Grundsatz der Erforderlichkeit wegen der großen Eingriffsintensität von Ausgangsbeschränkungen besonders hervorzuheben, lässt den Schluss zu, dass Ausgangsbeschränkungen nicht bereits dann zulässig sind, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führt, sondern dass diese nur dann in Betracht kommen, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen zu einer wesentlichen, im Umfang der Gefahrenrealisierung gewichtigen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führen würde (vgl. VGH BW, Beschluss vom 5. Februar 2021 - 1 S 321/21 -, juris Rn. 37).

    Vielmehr muss sie ausgehend von einer auf den aktuellen Erkenntnissen beruhenden, nachvollziehbaren Prognose substantiiert darlegen, dass diese auch bei Berücksichtigung der übrigen Maßnahmen und ausgehend von dem konkreten und aktuellen Pandemiegeschehen, voraussichtlich einen wesentlichen, im Umfang gewichtigen Anstieg der Infektionszahlen oder vergleichbar schwerwiegende Folgen für die wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 zur Folge hätte (vgl. VGH BW, Beschluss vom 5. Februar 2021 - 1 S 321/21 -, juris Rn. 38 m.w.N.).

    Diese Darlegungsanforderungen dürfen auf der anderen Seite nicht überspannt werden, da auch zu berücksichtigen ist, dass die zuständige Behörde - was vom Willen des Bundesgesetzgebers umfasst ist - eine ex ante-Prognose auf der Grundlage des derzeit nur vorhandenen, sich in der dynamischen Pandemie stets fortentwickelnden Erkenntnismaterials zu treffen hat (vgl. VGH BW, Beschluss vom 5. Februar 2021, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 10.12.2020 - 2 K 5102/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Auszug aus VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21
    Auch im Falle ernstlicher Zweifel bleibt dem Gericht im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die Möglichkeit einer Interessenabwägung, die durch die Erfolgsaussichten in der Hauptsache zwar maßgeblich indiziert, jedoch nicht in jeder Hinsicht determiniert wird (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 -, juris Rn. 45).

    Für die Vielgestaltigkeit möglicher Lebenssachverhalte spricht zudem der in Nr. 12 der Allgemeinverfügung angeführte, nicht abschließende Katalog an Ausnahmefällen (vgl. zu alledem VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 -, juris Rn. 53 ff. m.w.N.; VG Aachen, Beschluss vom 23. Dezember 2020 - 7 L 951/20 -, juris Rn. 7 ff.).

    Die im Frühjahr 2020 in Deutschland während des sogenannten ersten Shutdowns sowie bis Herbst 2020 in anderen europäischen Staaten gesammelten Erfahrungen deuten darauf hin, dass gerade umfassende Maßnahmen zur Beschränkung von Sozialkontakten zur Eindämmung des Pandemiegeschehens beitragen (vgl. BayVerfGH, Entsch. vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -, juris; zu im Herbst 2020 ergriffenen Maßnahmen dieser Art auch bereits VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 -, Rn. 63, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 1 S 4028/20 -, Rn. 40, juris).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21
    Die Feststellung einer übertragbaren Krankheit bedingt demnach, dass die zuständige Behörde zum Handeln verpflichtet ist (gebundene Entscheidung, vgl. BR-Drs. 566/99, S. 169; BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 23).

    Das behördliche Ermessen wird dadurch beschränkt, dass es sich um "notwendige Schutzmaßnahmen" handeln muss, nämlich Maßnahmen, die zur Verhinderung der (Weiter-)Verbreitung der Krankheit geboten sind; darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3032

    Erfolgloser Eilantrag im Normenkontrollverfahren gegen die nächtliche

    Auszug aus VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21
    Die Regelung betont das Gebot der Erforderlichkeit der Maßnahme, indem sie klarstellt, dass von besonders grundrechtsintensiven Maßnahmen erst dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn mildere Mittel zur wirksamen Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 nicht ebenso erfolgversprechend sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 20 NE 20.3032 -, juris Rn. 25).

    34 Zur Beurteilung der Frage, ob ohne die streitgegenständlichen Ausgangsbeschränkungen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 erheblich gefährdet wäre, hat die zuständige Behörde eine auf die jeweilige Pandemiesituation abstellende Gefährdungsprognose zu erstellen, der eine ex ante-Betrachtung zugrunde liegt (BayVGH, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 20 NE 20.3032 -, juris Rn. 26; SächsOVG, Beschluss vom 4. März 2021 - 3 B 26/21 -, juris Rn. 48).

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2021 - 13 ME 166/21

    Ausgangsbeschränkung; Ausgangssperre; Aussetzung der Vollziehung; Beschwerde;

    Auszug aus VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21
    Eine Verfassungswidrigkeit dieser Rechtsgrundlage, insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit mit dem Vorbehalt des Gesetzes ist für die Kammer jedenfalls nicht offensichtlich (vgl. zur Ausgangsbeschränkung: OVG Nds, Beschluss vom 6. April 2021 - 13 ME 166/21 -, juris Rn. 7; vgl. ferner OVG RP, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 6 B 11642/20.OVG -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschluss vom 3. März 2021 - 1 B 102/21 -, juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 20 NE 20.2461 -, juris Rn. 22).

    Die in § 28a Abs. 2 IfSG genannten Maßnahmen stellen eine ultima ratio, also das letztmögliche Mittel dar, so dass sie nur dann in Betracht zu ziehen sind, wenn sonstige Maßnahmen - insbesondere solche nach § 28a Abs. 1 IfSG - voraussichtlich nicht mehr greifen (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 6. April 2021 - 13 ME 166/21 -, juris Rn. 28; Gerhardt, Infektionsschutzgesetz, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 26/21

    Corona-Pandemie; Außervollzugsetzung einer nächtlichen Ausgangssperre sowie einer

    Auszug aus VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21
    die angefochtene Regelung materiell betroffen ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12. Februar 2021 - 6 B 10215/21.OVG -, S. 2 BA; VG Mainz, Gerichtsbescheid vom 4. März 2021, a.a.O., VG München, Beschluss vom 29. Oktober 2020.

    34 Zur Beurteilung der Frage, ob ohne die streitgegenständlichen Ausgangsbeschränkungen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 erheblich gefährdet wäre, hat die zuständige Behörde eine auf die jeweilige Pandemiesituation abstellende Gefährdungsprognose zu erstellen, der eine ex ante-Betrachtung zugrunde liegt (BayVGH, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 20 NE 20.3032 -, juris Rn. 26; SächsOVG, Beschluss vom 4. März 2021 - 3 B 26/21 -, juris Rn. 48).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21
    Das Rechtsschutzbegehren ist unzulässig, wenn unter Zugrundelegung dieses Vorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Antragstellers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 -, juris Rn. 18).

    - 3 C 16.03 -, juris Rn. 18; vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 -, juris Rn. 21; vom 22. Januar 1998 - 3 C 6.97 -, juris Rn. 17; zum Infektionsschutzrecht: VG München, Beschluss vom 20. März 2020 - M 26 E 20.1209 -, juris Rn. 29; VG Schleswig, Beschluss vom 3. April 2020 - 1 B 35/20 -, juris Rn. 5).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2019 - 6 A 11643/18

    Glücksspielrecht, Spielhallenerlaubnis

    Auszug aus VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21
    Im Ergebnis übernimmt die Antragsgegnerin damit die Einschätzungen des Verordnungsgebers, dessen Entscheidung sie letztlich nach außen umsetzt, und muss sich etwaige Beurteilungs- und Ermessensfehler zurechnen lassen (vgl. dazu etwa OVG RP, Beschluss vom 6. August 2019 - 6 A 11643/18 -, juris Rn. 13 ).
  • VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21

    Einschränkungen im Pirmasenser Einzelhandel bleiben vorerst bestehen

    Auszug aus VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21
    26 An dieser (internen) Ermessensbindung der Antragsgegnerin durch § 23 Abs. 4 der 18. CoBeLVO bestehen keine durchgreifenden Bedenken (so auch VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 5. April 2021 - 5 L 334/21.NW -, S. 10 BA; offen gelassen: VG Koblenz, Beschluss vom 29. März 2021 - 3 L 281/21.KO -, S. 5 BA).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 1 S 4028/20

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen in

    Auszug aus VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21
    Die im Frühjahr 2020 in Deutschland während des sogenannten ersten Shutdowns sowie bis Herbst 2020 in anderen europäischen Staaten gesammelten Erfahrungen deuten darauf hin, dass gerade umfassende Maßnahmen zur Beschränkung von Sozialkontakten zur Eindämmung des Pandemiegeschehens beitragen (vgl. BayVerfGH, Entsch. vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -, juris; zu im Herbst 2020 ergriffenen Maßnahmen dieser Art auch bereits VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 -, Rn. 63, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 1 S 4028/20 -, Rn. 40, juris).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
  • VG Aachen, 23.12.2020 - 7 L 951/20

    Corona vor Weihnachten: Pflegeheime dürfen Besuch ohne negativen Schnelltest

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 6 B 11642/20

    Personenbegrenzung in großflächigen Lebensmittelmärkten zur Corona-Bekämpfung

  • VG München, 20.03.2020 - M 26 E 20.1209

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Ladengeschäften

  • OVG Bremen, 03.03.2021 - 1 B 102/21

    Normenkontrolleilantrag gegen Kontaktbeschränkung (Vierundzwanzigste CoronaVO) -

  • VG Mainz, 04.03.2021 - 1 K 835/19

    Polizei- und Ordnungsrecht

  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 16.03

    Arzneimittelüberwachung; Herstellung von Arzneimitteln durch den Arzt zur

  • BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung;

  • VG München, 29.09.2020 - M 26b S 20.4628

    Corona-Bekämpfung durch Anordnung von Schutzmaßnahmen aufgrund erhöhter

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2021 - 6 B 10215/21

    Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Birkenfeld

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 1 B 35/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes

  • VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252

    Corona-Pandemie - Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen

  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.12.2008 - 6 B 11337/08

    Alkoholverkauf an Frankenthaler Tankstellen kann beschränkt werden -

  • VG München, 29.10.2020 - M 26a S 20.5372

    Eilantrag gegen coronabedingte Verbote im Berchtesgadener Land erfolglos

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.1977 - 1 B 15/77
  • VG Hamburg, 04.05.2021 - 13 E 1718/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die (landesrechtliche) nächtliche

    Die Regelung betont das Gebot der Erforderlichkeit der Maßnahme, indem sie klarstellt, dass von besonders grundrechtsintensiven Maßnahmen erst dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn mildere Mittel zur wirksamen Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 nicht ebenso erfolgversprechend sind (vgl. VGH München, Beschl. v. 11.1.2021, 20 NE 20.3032, juris Rn. 25; VG Mainz, Beschl. v. 15.4.2021, 1 L 291/21.MZ, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts, S. 12 f.).

    Die Kammer teilt insofern jedoch die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Mainz, wonach die vom Gesundheitsschuss in seiner Beschlussempfehlung mit Blick auf die nach § 28a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 IfSG erfasste Maßnahme des Verbots der Versammlung angestellten Erwägungen entsprechend für die vorliegend streitgegenständliche Anordnung einer Ausgangsbeschränkung auf Grundlage des § 28a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 IfSG gelten dürften (vgl. VG Mainz, Beschl. v. 15.4.2021, a.a.O., S. 12 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2021 - 6 B 10567/21

    Streitigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz

    Deren Beantwortung erweist sich - wie auch die unterschiedliche Rechtsprechung hierzu zeigt (vgl. etwa VG Koblenz, 12. April 2021 - 3 L 313/21.KO -, abrufbar unter www.vgko.justiz.rlp.de; VG Trier, Beschluss vom 9. April 2021 - 6 L 1219/21.TR -, n.v.; Nds.OVG, Beschluss vom 6. April 2021 - 13 ME 166/21 -, juris; VG Mainz, Beschluss vom 16. April 2021 - 1 L 291/21.MZ -, abrufbar unter www.vgmz.justiz.rlp.de; VG Arnsberg, Beschlüsse vom 13. April 2021 - 6 L 286/21 und 6 L 291/21 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 9. April 2021 - 5 V 652/21 -, juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 9. April 2021 - 5 L 919/21.F -, juris) - als schwierig und ist bei der im vorliegenden Eilverfahren allein gebotenen summarischen Prüfung in dem verbleibenden kurzen Zeitrahmen nicht abschließend möglich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht