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   VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21.MZ   

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https://dejure.org/2022,3467
VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21.MZ (https://dejure.org/2022,3467)
VG Mainz, Entscheidung vom 16.02.2022 - 3 K 411/21.MZ (https://dejure.org/2022,3467)
VG Mainz, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 3 K 411/21.MZ (https://dejure.org/2022,3467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine große Garage im Gartenbereich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine große Garage im Gartenbereich

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Garage so groß wie ein Haus - Die Kommune darf ihre Genehmigung für das Bauvorhaben im Garten zurückziehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine große Garage im Gartenbereich - Garagengebäude fügt sich nicht in nähere Umgebung ein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 8 A 12135/04

    Genehmigungspflichtigkeit des gesamten Bauvorhabens selbst bei isoliert

    Auszug aus VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21
    Es kann insoweit offenbleiben, ob die Aufschüttung auf dem Grundstück des Beigeladenen genehmigungsfrei ist, es sich insbesondere um eine selbständige Aufschüttung im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 11 a) LBauO handelt oder die Aufschüttung als Teil des Gesamtvorhabens "Aufschüttung, Doppelgarage und Einfriedung" genehmigungspflichtig ist (vgl. zu Vorstehendem OVG RP, Urteil vom 13. April 2005 - 8 A 12135/04 -).

    Sie dürfte aber jedenfalls zum (aus genehmigungsfreien und -pflichtigen Teilen bestehenden) Gesamtvorhaben der Baugenehmigung vom 25. Januar 2021 gehören, das Gegenstand der in Rede stehenden Baugenehmigung ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. April 2005 - 8 A 12135/04 -).

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21
    Ein den Rahmen überschreitendes Vorhaben fügt sich hingegen nur dann ausnahmsweise ein, wenn es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7/15 -).

    Dies widerspräche der planersetzenden Funktion des § 34 Abs. 1 BauGB, eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung eines Bereichs zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - OVG RP, Urteil vom 8. März 2017 - 8 A 10695/16 -).

  • VGH Bayern, 25.04.2005 - 1 CS 04.3461

    Bauplanungsrecht: Errichtung einer Doppelgarage im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21
    Die Vorschrift ist nur hinsichtlich ihrer materiellen Voraussetzungen - einer gesonderten Zulassungsentscheidung bedarf es insoweit nicht - auf die Frage entsprechend anwendbar, ob ein in Bezug auf die überbaubare Fläche den Rahmen überschreitendes Vorhaben keine städtebaulichen Spannungen hervorruft und damit ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. April 2005 - 1 CS 04.3461 - VG Mainz, Urteil vom 9. September 2015 - 3 K 26/15.MZ -, UA, S. 5).

    Eine Garage ist keine Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO, da § 12 BauNVO die Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen gesondert regelt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. April 2005, a.a.O., Rn. 22).

  • VGH Bayern, 18.04.1989 - 20 B 88.585
    Auszug aus VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21
    Entscheidend ist vielmehr, ob durch die Abweichungen Belange, die bei der Baugenehmigung zu berücksichtigen waren, erneut oder andere Belange so erheblich berührt werden, dass sich die Frage der Zulässigkeit des Bauvorhabens neu stellt, ob also diese geänderten Voraussetzungen eine erneute Überprüfung der materiellen Zulässigkeitskriterien erfordern (vgl. OVG SA, Beschluss vom 27. Januar 2003 - 2 M 445/02 - OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2013 - 2 A 1891/12 - BayVGH, Urteil vom 18. April 1989 - 20 B 88.585 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2003 - 2 M 445/02

    Frage des Einvernehmens stellt sich bei "Nachtragsgenehmigung" für wesentliche

    Auszug aus VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21
    Entscheidend ist vielmehr, ob durch die Abweichungen Belange, die bei der Baugenehmigung zu berücksichtigen waren, erneut oder andere Belange so erheblich berührt werden, dass sich die Frage der Zulässigkeit des Bauvorhabens neu stellt, ob also diese geänderten Voraussetzungen eine erneute Überprüfung der materiellen Zulässigkeitskriterien erfordern (vgl. OVG SA, Beschluss vom 27. Januar 2003 - 2 M 445/02 - OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2013 - 2 A 1891/12 - BayVGH, Urteil vom 18. April 1989 - 20 B 88.585 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - 2 A 1891/12

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids zum Neubau einer Tankstelle auf

    Auszug aus VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21
    Entscheidend ist vielmehr, ob durch die Abweichungen Belange, die bei der Baugenehmigung zu berücksichtigen waren, erneut oder andere Belange so erheblich berührt werden, dass sich die Frage der Zulässigkeit des Bauvorhabens neu stellt, ob also diese geänderten Voraussetzungen eine erneute Überprüfung der materiellen Zulässigkeitskriterien erfordern (vgl. OVG SA, Beschluss vom 27. Januar 2003 - 2 M 445/02 - OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2013 - 2 A 1891/12 - BayVGH, Urteil vom 18. April 1989 - 20 B 88.585 -).
  • BVerwG, 27.08.2020 - 4 C 1.19

    Zur Reichweite des Einwendungsausschlusses bei fingiertem gemeindlichen

    Auszug aus VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21
    Die Versagung muss binnen dieser Frist der Genehmigungsbehörde zugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 2020 - 4 C 1/19 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.08.2019 - 4 B 1.19

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen

    Auszug aus VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21
    Zur näheren Konkretisierung kann insofern auf die Begriffsbestimmungen in § 23 BauNVO zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2019 - 4 B 1.19 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2017 - 8 A 10695/16

    Einfügen eines Wohnbauvorhabens nach Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21
    Dies widerspräche der planersetzenden Funktion des § 34 Abs. 1 BauGB, eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung eines Bereichs zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - OVG RP, Urteil vom 8. März 2017 - 8 A 10695/16 -).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2019 - 1 LA 41/19

    Faktische Baugrenze; nähere Umgebung

    Auszug aus VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21
    Denn die Bebauung im rückwärtigen Bereich einer Straßenrandbebauung steht regelmäßig - so auch hier - hinsichtlich der Bebauungstiefe nicht in einer Wechselbeziehung mit der Bebauung im rückwärtigen Bereich der gegenüberliegenden Straßenseite (vgl. OVG NS, Beschluss vom 26. August 2019 - 1 LA 41/19 -).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 B 191.91

    Gemeindebeteiligung Baugenehmigung - Verweigerung - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 60.17

    Klärungsbedürftigkeit der Funktionslosigkeit von Bebauungsplanfestsetzungen

  • FG Bremen, 08.07.2015 - 3 K 26/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage

  • BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2017 - 2 B 1369/17

    Erteilung einer Baugenehmigung zum Umbau eines Zweifamilienwohnhauses;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11309/05

    Zulässige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Errichtung

  • BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15

    Einvernehmen; Gemeinde; Außenbereich; Wohngebäude; Zulässigerweise Errichtung;

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