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   VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20.MZ   

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VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20.MZ (https://dejure.org/2021,23204)
VG Mainz, Entscheidung vom 17.06.2021 - 1 K 551/20.MZ (https://dejure.org/2021,23204)
VG Mainz, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 1 K 551/20.MZ (https://dejure.org/2021,23204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 3 Abs 1 GG, § 74 VwGO
    Keine Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Leistungsklage; Deckelung der Dienstaufwandsentschädigung für selbstständig tätige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung -

    Auszug aus VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20
    Hiermit ist die Sachlage auch eine andere als etwa bei der Feststellung, ob ein Anspruch auf Schaffung einer satzungsmäßigen Erstattungsnorm besteht (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 7. September 1989 - 7 C 4/89 -, NVwZ 1990, 162 [163]).

    Vielmehr ist die gesetzliche Formulierung Ausdruck einer Gleichbehandlung dahingehend, dass beiden Berufsgruppen dem Grunde nach ein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls gewährt wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. September 1989 - 7 C 4/89 -, NVwZ 1990, 162 [164]).

    Es handelt sich insoweit um im Wesentlichen gleiche Personengruppen, nämlich um ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Beklagten als Oberbegriff (vgl. für Kreisräte: BVerwG, Urteil vom 7. September 1989 - 7 C 4/89 -, NVwZ 1990, 162 [163 f.]).

    Der Gleichheitssatz ist in der hier gegebenen Konstellation mithin nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. schon: BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BVG 1/51 -, NJW 1951, 877 [878]; diesen Maßstab für Kreistagsabgeordnete anwendend: BVerwG, Urteil vom 7. September 1989 - 7 C 4/89 -, NVwZ 1990, 162 [164]).

    Außerdem kann hier die von der Beklagten geltend gemachte finanzielle Lage der Kommune in die Erwägungen einbezogen werden, auch wenn insoweit in Bezug die Lohnfortzahlung bei Arbeitnehmern bzw. Ansprüche der Arbeitgeber - so wie es im Gesetz vorgesehen ist - kein Spielraum des Aufgabenträgers besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1989 - 7 C 4/89 -, NVwZ 1990, 162 [164]); daher ist auch die "Kappungsgrenze" nicht als sachwidrig anzusehen.

    Es konnte vielmehr in zulässiger Weise davon ausgegangen werden, dass Selbständigen in der Regel allein durch Abwesenheit nicht notwendigerweise ein Verdienstausfall entsteht; entweder können diese auch in Abwesenheit - etwa durch Einsatz von Mitarbeitern - Umsatz generieren oder jedenfalls anstehende Vertragsabschlüsse und sonstige unternehmerische Handlungen unter Umständen zeitversetzt nachgeholt werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. September 1989 - 7 C 4/89 -, NVwZ 1990, 162 [164] mit dem Hinweis auf besondere Fallgestaltungen bei alleintätigen Ladeninhabern).

    Im Übrigen verlangt das Bundesverwaltungsgericht selbst in diesen Situationen offenbar keine Gleichbehandlung bei der Höhe des gewährten Erstattungsbetrags (vgl. für Kreisräte: BVerwG, Urteil vom 7. September 1989 - 7 C 4/89 -, NVwZ 1990, 162 [164]).

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20
    Selbst wenn der Klageantrag zu 2) des anwaltlich vertretenen Klägers dahingehend zu verstehen wäre, dass er auf die Feststellung zukünftiger Erstattungsansprüche für bisher noch nicht abgerechnete Feuerwehreinsätze - vorbehaltlich einer entsprechenden Glaubhaftmachung - von mehr als 45, 00 EUR pro Stunde gerichtet ist, mithin also der Umfang der zukünftigen (bedingten) Erstattungspflicht insgesamt gegenständlich sein soll (vgl. VGH BW, Urteil vom 17. November 1997 - 7 S 349/96 -, juris, Rn. 25; zu bedingten Rechtsverhältnissen: BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1971 - VI C 57/66 -, juris, Rn. 26; siehe auch zur Statthaftigkeit bei zukünftigen Rechtsverhältnissen: Sodan, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 43, Rn. 26, 102 f.), kann die Zulässigkeit mangels eines hinreichend substantiiert dargelegten Feststellungs- bzw. Rechtsschutzinteresses nicht angenommen werden.

    Ein Feststellungsinteresse kann unter anderem bei der "Notwendigkeit eventueller Dispositionen" angenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1971 - VI C 57/66 -, juris, Rn. 29); dies ist hier allerdings nicht dargetan worden.

  • BVerfG, 26.03.2019 - 1 BvR 673/17

    Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

    Auszug aus VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20
    Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 2019 - 1 BvR 673/17 -, NJW 2019, 1793, Rn. 64).

    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an welche die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 2019, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 4 LB 7/13

    Ersatz von Verdienstausfall wegen einer Tätigkeit für die freiwillige Feuerwehr

    Auszug aus VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20
    Der Verweis des Klägers darauf, dass aus dem Wortlaut des § 13 Abs. 7 LBKG ("wird [...] ersetzt") folge, dass kein Spielraum bei der Festsetzung eines Pauschalsatzes bestehe und der tatsächliche Verdienstausfall voll zu ersetzen sei, ist für die Kammer in Anbetracht der klaren und eindeutigen Erwähnung der Pauschalierung nicht überzeugend (anders etwa bei § 32 Abs. 1 Nr. 2 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein; vgl. dazu OVG SH, Urteil vom 6. Februar 2014 - 4 LB 7/13 -, juris, Rn. 49, 58).

    Deshalb ist es sachlich vertretbar und jedenfalls nicht willkürlich, wenn der Satzungsgeber den selbständig Tätigen zutraut, dass sie ihren Verdienstausfall durch geeignete Maßnahmen so gering wie möglich halten werden, und für sie daher - abweichend von Arbeitnehmern - keine "spitze" Abrechnung auf Grundlage des tatsächlichen Verdienstausfalls bzw. dessen unlimitierte "realitätsnahe Kompensation" im Einzelfall (so etwa zur Rechtslage in Schleswig-Holstein: OVG SH, Urteil vom 6. Februar 2014 - 4 LB 7/13 -, juris, Rn. 48 ff. ["Gebot der Realitätsnähe des Ersatzes"]), sondern einen Ersatz nach (in der Höhe begrenzten) Pauschalsätzen vorsieht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1992 - 7 A 10396/92

    Entschädigung von Ratsmitgliedern für versäumte Versorgungs- oder

    Auszug aus VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20
    Die Beschränkung dieser Befugnis muss daher einer Rechtsnorm hinreichend deutlich zu entnehmen sein (vgl. OVG RP, Urteil vom 1. Dezember 1992 - 7 A 10396/92 -, NVwZ-RR 1994, 35 [36]); dies ist indes weder bei § 43 noch bei § 13 LBKG der Fall.

    Der Ersatz des "Verdienstausfalls" kann letztlich auch als Kompensation dafür geleistet werden, dass der Selbständige die versäumte Arbeit später nachholen muss oder hierfür eine Ersatzkraft gegen Entgelt beschäftigt (vgl. zum Begriff des "Verdienstausfalls" in § 12 Abs. 5 Satz 1 der Landkreisordnung a.F.: OVG RP, Urteil vom 1. Dezember 1992 - 7 A 10396/92 -, NVwZ-RR 1994, 35 [37]).

  • VGH Hessen, 28.10.2004 - 8 UE 2843/02

    Berechnung des Verdienstausfalls eines Gemeindevertreters wegen Sitzungsteilnahme

    Auszug aus VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20
    Hier ist ein diesen Anforderungen genügender sachlicher Grund gegeben (vgl. zu § 27 der Hessischen Gemeindeordnung: HessVGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 8 UE 2843/02 -, juris, Rn. 34; so wohl auch BVerwG, a.a.O.).

    Gerade dieser Ermittlungsaufwand entsteht typischerweise in erhöhter Weise bei Selbständigen (vgl. HessVGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 8 UE 2843/02 -, juris, Rn. 34).

  • OVG Bremen, 23.04.2020 - 1 B 107/20

    Coronaverordnung: Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter ist

    Auszug aus VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20
    Es stellt ein legitimes Ziel dar, für die ausführende Behörde im Einzelfall eine möglichst verständliche und handhabbare Vorschrift zu schaffen; eine einzelfallbezogene Prüfung ist regelmäßig mit Ermittlungsmaßnahmen verbunden (vgl. BremOVG, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 107/20 -, juris, Rn. 29; VG Mainz, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 L 273/20.MZ -, juris, Rn. 43).
  • VG Mainz, 29.04.2020 - 1 L 273/20

    Eilantrag der Möbel Martin GmbH erfolgreich

    Auszug aus VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20
    Es stellt ein legitimes Ziel dar, für die ausführende Behörde im Einzelfall eine möglichst verständliche und handhabbare Vorschrift zu schaffen; eine einzelfallbezogene Prüfung ist regelmäßig mit Ermittlungsmaßnahmen verbunden (vgl. BremOVG, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 107/20 -, juris, Rn. 29; VG Mainz, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 L 273/20.MZ -, juris, Rn. 43).
  • VG Magdeburg, 01.02.2006 - 9 A 370/04
    Auszug aus VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20
    Sinn und Zweck einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist ein Ehrendienst für das gemeine Wohl und dieser wird grundsätzlich unentgeltlich erbracht (vgl. VG Gießen, Urteil vom 22. April 2009 - 8 K 1196/08 -, juris, Rn. 17; VG Magdeburg, Urteil vom 1. Februar 2006 - 9 A 370/04 -, juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 9.19

    Begründungsfrist für einen Normenkontrollantrag

    Auszug aus VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20
    Das Gericht ist zumindest regelmäßig nicht verpflichtet, in nicht durch entsprechendes Vorbringen oder andere konkrete Anhaltspunkte veranlasste Nachforschungen darüber einzutreten, ob vielleicht irgend ein bisher nicht entdeckter Umstand auf die Rechtmäßigkeit des zu beurteilenden Verwaltungshandelns von Einfluss sein könnte (vgl. zum Prüfungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 2 B 57.17 -, BeckRS 2018, 16171, Rn. 17 m.w.N.; wohl anders zu § 47 VwGO: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 4 CN 9/19 -, NVwZ 2021, 331, Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 13 MN 448/20

    Corona; Kontaktbeschränkung; Kontaktnachverfolgung; Mund-Nasen-Bedeckung;

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerwG, 28.06.2018 - 2 B 57.17

    Anforderungen an Darlegung und Beweis konkreter inhaltlicher Bewertungsfehler der

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.03.1992 - VGH 3/91
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 6 B 11345/20

    Betrieb einer Tennishalle durch Corona-Bekämpfungsverordnung verboten

  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

  • VG Gießen, 22.04.2009 - 8 K 1196/08

    Verdienstausfall eines ehrenamtlich tätigen Freiberuflers

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 7 S 349/96

    Zustimmung zur Erhöhung der Pflegesatzvereinbarung wegen gestiegener Sachkosten

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2003 - 2 B 11357/03

    Beamtenrecht, dienstliche Anordnung, dienstliche Weisung, Verwaltungsakt, Handeln

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

  • VG Mainz, 22.02.2018 - 1 K 862/17

    Erstattung von im Rahmen der Jugendhilfe aufgewendeten Arztkosten

  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 15.92

    Nichtschülerprüfung - § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG; § 68 ff VwGO,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2010 - L 6 AS 27/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85

    Erstattungsfähigkeit - Auslagen - Gebühren - Rechtsanwalt - Vorverfahren -

  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 59.85

    Devisenrecht - DDR - Erbgang - Sperrkonto in West-Berlin - Berliner Verordnung -

  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 1463/17

    (Bestandskraft formeller Verwaltungsakte; Verhältnis von SGB 8 § 42d Abs 4 zu SGB

  • BVerwG, 19.12.1995 - 10 A 1.94

    Auswärtiger Dienst - Heimaturlaub - Fahrtkosten - Zuschuß - Aufenthaltsdauer -

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 A 2.07

    Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch;

  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

  • OVG Sachsen, 07.09.2022 - 6 A 300/21

    Russische Föderation; Asylfolgeantrag; grundsätzliche Bedeutung;

    Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 12. April 2021 - 1 K 551/20.A - zuzulassen, wird abgelehnt.
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