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   VG Mainz, 17.12.2018 - 1 L 1193/18.MZ   

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https://dejure.org/2018,56236
VG Mainz, 17.12.2018 - 1 L 1193/18.MZ (https://dejure.org/2018,56236)
VG Mainz, Entscheidung vom 17.12.2018 - 1 L 1193/18.MZ (https://dejure.org/2018,56236)
VG Mainz, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 1 L 1193/18.MZ (https://dejure.org/2018,56236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 2 LFGB, § 39 Abs 2 LFGB, § 40 Abs 1a LFGB, § 40 Abs 3 LFGB, § 59 Abs 1 LFGB
    Anordnungsgrund bei Internetveröffentlichungen über die Qualität von Lebensmitteln; Anforderungen an die Information über Hygienemängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Trier, 18.12.2012 - 1 L 1543/12

    "Schmuddel-Liste"

    Auszug aus VG Mainz, 17.12.2018 - 1 L 1193/18
    Der auf die Bewahrung des "status quo" gerichtete öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch wird entweder auf eine analoge Anwendung des § 1004 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - gestützt oder aber aus der Abwehrfunktion der Grundrechte - hier Art. 12 Abs. 1 GG - abgeleitet (vgl. VG Trier, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 1 L 1543/12 -, m.w.N.).

    Denn auch wenn man aufgrund des Wortlauts der Vorschrift und unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien die Auffassung vertritt, dass § 40 Abs. 1a LFGB lediglich zur Herausgabe einer Produktwarnung ermächtigt, nicht aber zur Information über generelle Hygienemängel (so VG Trier, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 1 L 1543/12 - unter Verweis auf VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012 - 2 K 2430/12 -), enthält die vom Antragsgegner geplante Veröffentlichung eine Produktwarnung.

    Das sind Fälle, in denen ein Erzeugnis ohne äußerlich erkennbare Veränderung Ekel oder Widerwillen bei einem normal empfindlichen Verbraucher auslösen würde, wenn er von bestimmten Behandlungsverfahren Kenntnis hätte (vgl. Art. 14 Abs. 2 BasisVO; VG Trier, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 1 L 1543/12 -).

    Dem Antragsgegner steht des Weiteren die Möglichkeit offen, eine neue Entscheidung in der Sache zu treffen - eventuell in Gestalt eines einer Überprüfung im Hauptsacheverfahren zugänglichen (feststellenden) Verwaltungsaktes (vgl. zur VA-Befugnis zwecks Konkretisierung und Individualisierung einer gesetzlich normierten Verpflichtung im allgemeinen Über- und Unterordnungsverhältnis zuletzt BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 C 20/11 -, juris, Rn. 11; so auch VG Trier, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 1 L 1543/12 -).

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VG Mainz, 17.12.2018 - 1 L 1193/18
    Ferner müssen die zuständigen Behörden die Information mit der Mitteilung verbinden, ob und wann ein Verstoß behoben wurde, auch wenn das Gesetz eine solche Mitteilung nicht ausdrücklich vorsieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris, Rn. 40 f., 56 ff., 63 ff.).

    Diese Voraussetzungen sind auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris, Rn 44) erfüllt, wonach an die Tatsachengrundlage des Verdachts von Verfassungs wegen hohe Anforderungen zu stellen sind und ein in tatsächlicher Hinsicht unaufgeklärter Verdacht nicht genügt.

    Für den Fall, dass eine Beseitigung stattgefunden hat, ist aber zu fordern, dass die Veröffentlichung mit einem solchen Hinweis (ob und wann ein Verstoß behoben wurde) versehen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris, Rn 40; OVG NRW, Beschluss vom 24. April 2013 - 13 B 238/13 -, juris, Rn. 74 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Regelung als unverhältnismäßig im engeren Sinne insofern, als eine zeitliche Begrenzung der Informationsverbreitung im Gesetz fehle, aber verfassungsrechtlich geboten sei (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris, Rn. 56 ff.).

  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11

    Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid;

    Auszug aus VG Mainz, 17.12.2018 - 1 L 1193/18
    Dem Antragsgegner steht des Weiteren die Möglichkeit offen, eine neue Entscheidung in der Sache zu treffen - eventuell in Gestalt eines einer Überprüfung im Hauptsacheverfahren zugänglichen (feststellenden) Verwaltungsaktes (vgl. zur VA-Befugnis zwecks Konkretisierung und Individualisierung einer gesetzlich normierten Verpflichtung im allgemeinen Über- und Unterordnungsverhältnis zuletzt BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 C 20/11 -, juris, Rn. 11; so auch VG Trier, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 1 L 1543/12 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2013 - 13 ME 267/12

    Vorliegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Veröffentlichung bereits

    Auszug aus VG Mainz, 17.12.2018 - 1 L 1193/18
    Daher setzt eine Information über solche Hygienemängel nicht voraus, dass eine nachteilige Beeinflussung bestimmter Lebensmittel nachgewiesen worden ist und nur diese in der Veröffentlichung benannt werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 6 B 10035/13 -, juris, Rn. 19; OVG Nds, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 13 ME 267/12 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2013 - 6 B 10035/13

    Veröffentlichung von Hygienemängeln in einer Gaststätte auf behördlicher

    Auszug aus VG Mainz, 17.12.2018 - 1 L 1193/18
    Daher setzt eine Information über solche Hygienemängel nicht voraus, dass eine nachteilige Beeinflussung bestimmter Lebensmittel nachgewiesen worden ist und nur diese in der Veröffentlichung benannt werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 6 B 10035/13 -, juris, Rn. 19; OVG Nds, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 13 ME 267/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Mainz, 17.12.2018 - 1 L 1193/18
    Eine Verbraucherinformation zu Rechtsverstößen eines Unternehmens kann für dieses - hier zumindest bezogen auf die betroffene Filiale - existenzgefährdend oder gar vernichtend sein (vgl. etwa VGH BW, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 9 S 2423/12 -, juris, Rn. 6).
  • LG München I, 05.12.2011 - 15 O 9353/09

    Vorabentscheidungersuchen an den EuGH: Zulässigkeit einer Verbraucherwarnung bei

    Auszug aus VG Mainz, 17.12.2018 - 1 L 1193/18
    Der EuGH führte in einem Urteil vom 11. April 2013 (Az. C-636/11, juris Rn. 37) nach einem Vorabentscheidungsersuchen des LG München I (vgl. Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 15 O 9353/09 -) bezogen auf § 40 Abs. 1 Nr. 4 LFGB aus, dass Art. 10 BasisVO dahin auszulegen sei, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehe, nach der eine Information der Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels und des Unternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht wurde, zulässig sei, wenn ein Lebensmittel zwar nicht gesundheitsschädlich, aber für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 13 B 238/13

    "Hygienepranger" in Nordrhein-Westfalen gestoppt

    Auszug aus VG Mainz, 17.12.2018 - 1 L 1193/18
    Für den Fall, dass eine Beseitigung stattgefunden hat, ist aber zu fordern, dass die Veröffentlichung mit einem solchen Hinweis (ob und wann ein Verstoß behoben wurde) versehen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris, Rn 40; OVG NRW, Beschluss vom 24. April 2013 - 13 B 238/13 -, juris, Rn. 74 f.).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-636/11

    Nach dem Unionsrecht dürfen nationale Behörden bei einer Information der

    Auszug aus VG Mainz, 17.12.2018 - 1 L 1193/18
    Der EuGH führte in einem Urteil vom 11. April 2013 (Az. C-636/11, juris Rn. 37) nach einem Vorabentscheidungsersuchen des LG München I (vgl. Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 15 O 9353/09 -) bezogen auf § 40 Abs. 1 Nr. 4 LFGB aus, dass Art. 10 BasisVO dahin auszulegen sei, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehe, nach der eine Information der Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels und des Unternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht wurde, zulässig sei, wenn ein Lebensmittel zwar nicht gesundheitsschädlich, aber für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sei.
  • VG Karlsruhe, 07.11.2012 - 2 K 2430/12

    Information über Hygienemängel in Gaststätte

    Auszug aus VG Mainz, 17.12.2018 - 1 L 1193/18
    Denn auch wenn man aufgrund des Wortlauts der Vorschrift und unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien die Auffassung vertritt, dass § 40 Abs. 1a LFGB lediglich zur Herausgabe einer Produktwarnung ermächtigt, nicht aber zur Information über generelle Hygienemängel (so VG Trier, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 1 L 1543/12 - unter Verweis auf VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012 - 2 K 2430/12 -), enthält die vom Antragsgegner geplante Veröffentlichung eine Produktwarnung.
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