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   VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 615/18.MZ   

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https://dejure.org/2019,8597
VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 615/18.MZ (https://dejure.org/2019,8597)
VG Mainz, Entscheidung vom 20.03.2019 - 3 K 615/18.MZ (https://dejure.org/2019,8597)
VG Mainz, Entscheidung vom 20. März 2019 - 3 K 615/18.MZ (https://dejure.org/2019,8597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Mauer als Einfriedung im Bebauungsplangebiet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden - Bei generellem Ausschluss von Einfriedungsmauern im Bebauungsplan der Gemeinde besteht auch kein Anspruch Ausnahmegenehmigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 8 A 12135/04

    Genehmigungspflichtigkeit des gesamten Bauvorhabens selbst bei isoliert

    Auszug aus VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 615/18
    Die Aufschüttung ist im räumlichen, zeitlichen und funktionellen Zusammenhang mit dem Wohnhaus der Kläger errichtet worden, sodass es sich nicht um eine "selbständige" Aufschüttung im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 11 a) LBauO handelt (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. April 2005 - 8 A 12135/04 -, juris, Rn. 18).

    Hier ist die Mauer - ebenso wie die Aufschüttung - Teil eines genehmigungspflichtigen Gesamtvorhabens und bedarf daher der Baugenehmigung (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. April 2005 - 8 A 12135/04 -, juris, Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen;

    Auszug aus VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 615/18
    Eine Stützmauer etwa kann danach zugleich die Funktion einer Einfriedung haben, die sich dann auch an deren Anforderungen messen lassen muss (vgl. VGH BW, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 S 272/18 -, juris, Rn. 35 m.w.N.).

    (vgl. VGH BW, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 S 272/18 -, juris, Rn. 35).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 B 10574/06

    Sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung bzgl eines Tiergeheges

    Auszug aus VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 615/18
    Grundstücks von der Außenwelt und dem Schutz der Außenwelt vor von dem Grundstück ausgehenden Einwirkungen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06 -, juris, Rn. 10; Jeromin, LBauO, 4. Aufl. 2016, § 62 Rn. 57).
  • BGH, 11.10.1996 - V ZR 3/96

    Duldung einer Einfriedigung

    Auszug aus VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 615/18
    Auch die von den Klägern angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 1996 (- V ZR 3/96 - juris, Rn. 8) widerlegt die Einordnung der Mauer als Einfriedung nicht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 1 A 10230/07

    Bauordnungsrecht; Nachbarschutz; Höchstlänge einer Grenzbebauung

    Auszug aus VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 615/18
    Angesichts dessen lässt das Tatbestandsmerkmal der "Berücksichtigung des Zwecks der gesetzlichen Anforderungen" eine Abweichung nur dann zu, wenn im konkreten Einzelfall eine besondere Situation vorliegt, die sich vom gesetzlichen Regelfall derart unterscheidet, dass die Nichtberücksichtigung oder Unterscheidung des normativ festgelegten Standards gerechtfertigt ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. August 2007 - 1 A 10230/07 -, juris, Rn. 27 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10942/08

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Prüfungsprogramm; Sachbescheidungsinteresse;

    Auszug aus VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 615/18
    Ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse kann dann angenommen werden, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass das Vorhaben wegen entgegenstehender Vorschriften offensichtlich nicht verwirklicht werden darf (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10942/08 -, juris, Rn. 28 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13

    Abbruchsanordnung betreffend eine Natursteinmauer und eine Geländeaufschüttung;

    Auszug aus VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 615/18
    Selbst geschaffene Gründe können weder Gründe des allgemeinen Wohls berühren noch eine offenbar nicht beabsichtigte Härte darstellen (vgl. VGH BW, Urteil vom 22. März 2017 - 11 S 266/13 - juris, Rn. 57).
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