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   VG Mainz, 20.11.2020 - 4 L 789/20.MZ   

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https://dejure.org/2020,38864
VG Mainz, 20.11.2020 - 4 L 789/20.MZ (https://dejure.org/2020,38864)
VG Mainz, Entscheidung vom 20.11.2020 - 4 L 789/20.MZ (https://dejure.org/2020,38864)
VG Mainz, Entscheidung vom 20. November 2020 - 4 L 789/20.MZ (https://dejure.org/2020,38864)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Drogen- und Medikamentenmissbrauch hat vorläufigen Verlust der Approbation zur Folge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Drogen- und Medikamentenmissbrauch hat vorläufigen Verlust der Approbation zur Folge

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Drogen- und Medikamentenmissbrauch hat vorläufigen Verlust der Approbation zur Folge - Schutz der Patienten hat Vorrang vor Berufsfreiheit des Arztes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Münster, 01.04.2014 - 5 L 261/14

    Ruhen der Approbation; Drogenabhängigkeit

    Auszug aus VG Mainz, 20.11.2020 - 4 L 789/20
    Die Ruhensanordnung mit den begrenzten Auswirkungen in zeitlicher Hinsicht (vgl. § 6 Abs. 2 BÄO) dient letztlich dem Schutz einer ordnungsgemäßen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, bei der es sich um ein hochrangiges Rechtsgut der Allgemeinheit handelt und speziell dem Schutz der Patientinnen und Patienten vor einem Tätigwerden von Personen, deren Eignung oder Fähigkeit zur Ausübung des Arztberufs zweifelhaft geworden ist oder (vorübergehend) nicht mehr bejaht werden kann (vgl. VG Münster, Beschluss vom 1. April 2014 - 5 L 261/14 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus VG Mainz, 20.11.2020 - 4 L 789/20
    Der Verstoß gegen diese Vorschrift lässt jedoch nach ganz überwiegender Ansicht die Wirksamkeit der Verfahrenshandlung unberührt (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Auflage 2020 § 14 Rn. 27, BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35/96 - juris Rn. 29 ff. m.w.N.).
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