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   VG Mainz, 22.09.2004 - 7 K 623/04.MZ   

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VG Mainz, 22.09.2004 - 7 K 623/04.MZ (https://dejure.org/2004,15567)
VG Mainz, Entscheidung vom 22.09.2004 - 7 K 623/04.MZ (https://dejure.org/2004,15567)
VG Mainz, Entscheidung vom 22. September 2004 - 7 K 623/04.MZ (https://dejure.org/2004,15567)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Antrag einer Schwerbehinderten auf Verbeamtung; Berufung in ein Beamtenverhältnis der Besoldungsgruppe A13 (Studienrätin); Erfordernis der gesundheitlichen Eignung; Möglichkeit einer vorzeitigen krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit; Vorrang einer privatärztlichen vor ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zum Anspruch einer Schwerbehinderten auf Ernennung als Beamtin

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zum Anspruch einer Schwerbehinderten auf Ernennung als Beamtin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 347 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus VG Mainz, 22.09.2004 - 7 K 623/04
    Ob und wann eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, ist eine Frage, deren Entscheidung mit Vorrang dem Amtsarzt zukommt, denn er vermag aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Beatmen zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigen dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung zu setzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1976 - 1 DB 16.75 -, BVerwGE 53, 118, 120 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 19. August 2002 - 2 B 11124/02.OVG -, DÖD 2002, 318, und vom 08. Mai 1996 - 2 B 10927/96.OVG -, Urteil vom 04. Oktober 1989 - 2 A 30/89 -, NJW 1990, 788, 789).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - 2 B 11124/02

    Beweiswert einer amtsärztlichen Einschätzung im Vergleich zu einer

    Auszug aus VG Mainz, 22.09.2004 - 7 K 623/04
    Ob und wann eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, ist eine Frage, deren Entscheidung mit Vorrang dem Amtsarzt zukommt, denn er vermag aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Beatmen zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigen dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung zu setzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1976 - 1 DB 16.75 -, BVerwGE 53, 118, 120 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 19. August 2002 - 2 B 11124/02.OVG -, DÖD 2002, 318, und vom 08. Mai 1996 - 2 B 10927/96.OVG -, Urteil vom 04. Oktober 1989 - 2 A 30/89 -, NJW 1990, 788, 789).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus VG Mainz, 22.09.2004 - 7 K 623/04
    Da es vorliegend jedoch keinen Anspruch auf Verbeamtung gibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1981 - 2 C 42.79 -, ZBR 1982, 85, 86 m.w.N.), konnte der Beklagte nicht zur Verbeamtung, sondern lediglich zur Neubescheidung des Antrags der Klägerin vom 15. November 2001 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass der Beklagte selbst die Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis allein von der Frage der gesundheitlichen Eignung abhängig gemacht hat (vgl. insoweit die in der mündlichen Verhandlung vom 28. April 2004 abgegebene Erklärung des Beklagten, Seite 2 der Sitzungsniederschrift, Blatt 92 der Gerichtsakten).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 49.78

    Eignungsbeurteilung des Dienstherrn - Gewähr der Verfassungstreue -

    Auszug aus VG Mainz, 22.09.2004 - 7 K 623/04
    Da es vorliegend jedoch keinen Anspruch auf Verbeamtung gibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1981 - 2 C 42.79 -, ZBR 1982, 85, 86 m.w.N.), konnte der Beklagte nicht zur Verbeamtung, sondern lediglich zur Neubescheidung des Antrags der Klägerin vom 15. November 2001 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass der Beklagte selbst die Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis allein von der Frage der gesundheitlichen Eignung abhängig gemacht hat (vgl. insoweit die in der mündlichen Verhandlung vom 28. April 2004 abgegebene Erklärung des Beklagten, Seite 2 der Sitzungsniederschrift, Blatt 92 der Gerichtsakten).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1989 - 2 A 30/89

    Verlust von Dienstbezügen wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst;

    Auszug aus VG Mainz, 22.09.2004 - 7 K 623/04
    Ob und wann eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, ist eine Frage, deren Entscheidung mit Vorrang dem Amtsarzt zukommt, denn er vermag aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Beatmen zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigen dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung zu setzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1976 - 1 DB 16.75 -, BVerwGE 53, 118, 120 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 19. August 2002 - 2 B 11124/02.OVG -, DÖD 2002, 318, und vom 08. Mai 1996 - 2 B 10927/96.OVG -, Urteil vom 04. Oktober 1989 - 2 A 30/89 -, NJW 1990, 788, 789).
  • BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus VG Mainz, 22.09.2004 - 7 K 623/04
    Liegen privatärztliche Stellungnahmen vor, die in der Frage der Dienstfähigkeit eines Beamten bzw. Beamtenanwärters mit ihrer medizinischen Beurteilung den Feststellungen des Amtsarztes substantiiert widersprechen, und ist dies dem Amtsarzt bekannt, kommt seinen Feststellungen nur unter der Voraussetzung Vorrang zu, dass er sich mit den entgegenstehenden Erwägungen des privaten Arztes auseinandersetzt und nachvollziehbar darlegt, warum er diesen nicht folgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08. März 2001 - 1 DB 8, 01 -, ZBR 2001, 297, 298).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2003 - 2 M 203/02

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Kürzung der Beamtenbezüge; Amtsärztliches Gutachten

    Auszug aus VG Mainz, 22.09.2004 - 7 K 623/04
    Dies setzt neben einer eindeutigen Beantwortung der für den Dienstherrn in medizinischer Hinsicht bedeutsamen Fragestellung u. a. auch voraus, dass die amtsärztliche Stellungnahme nicht nur das Ergebnis, sondern auch die tragenden Feststellungen und Gründe enthält, soweit deren Kenntnis für die vom Dienstherrn zu treffende Entscheidung erforderlich sind (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 M 203/02 -, ZBR 2004, 327, 328).
  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2008 - 1 K 6980/03

    Behinderung; Diabetes; Lehrer; Beamter; Einstellung; Übernahme; Eignung;

    Angesichts der Behinderung dürfe sich die gesundheitliche Prognose nicht bis zum Erreichen der regelmäßigen Altersgrenze erstrecken, sondern ausreichend sei gemäß der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Mainz (Urteil vom 22. September 2004 - 7 K 623/04 -, NVwZ-RR 2005, 347 - Leitsatz - und juris) eine Prognose für die nächsten zehn Jahre.
  • VG Neustadt, 19.06.2013 - 1 K 957/12

    Beamter; keine Ernennung bei Erkrankung mit dem CREST Syndrom.

    Es kann hier dahin stehen, ob sich daraus möglicherweise über § 24 Nr. 1 AGG in Bezug auf die Beamtenernennung abweichende gesundheitliche Anforderungen für behinderte Menschen ergeben können, ähnlich wie dies für Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2009 - 2 B 79/08 - juris; VG Mainz, Urteil vom 22. September 2004 - 7 K 623/04.MZ -).
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