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   VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06.MZ   

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https://dejure.org/2007,14714
VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06.MZ (https://dejure.org/2007,14714)
VG Mainz, Entscheidung vom 23.01.2007 - 3 K 194/06.MZ (https://dejure.org/2007,14714)
VG Mainz, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 3 K 194/06.MZ (https://dejure.org/2007,14714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Biogasanlage als Hauptschwerpunkt eines landwirtschaftlichen Betriebes ist kein priviliegiertes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Landwirt produziert nur Biomasse - Keine Genehmigung für Biogasanlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Mainz, 30.03.2005 - 6 L 113/05

    Genehmigung für Biogasanlage rechtswidrig - Landwirt hat zu wenig eigene Fläche

    Auszug aus VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06
    Mit Beschluss vom 30. März 2005 (6 L 113/05.MZ) gab das Gericht dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung statt und gab zur Begründung im Wesentlichen an: Die Voraussetzungen des allein in Betracht kommenden Privilegierungstatbestandes des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB lägen nicht vor.

    Zur Klagebegründung wird angegeben: Er habe bereits im Beschwerdeverfahren Nachweise über die Verfügbarkeit von Biomasse von weiteren ca. 210 ha nahe gelegener Betriebe vorgelegt (Gestüt W. vom 03. Mai 2005 - Bl. 145 der Akte 6 L 113/05.MZ -).

    Das Gericht hat die Verwaltungs- und Widerspruchsakten des Beklagten sowie die Gerichtsakten 6 L 113/05.MZ und 3 K 444/05.MZ beigezogen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Ob die vom Gericht in seinem Beschluss vom 30. März 2005 (6 L 113/05.MZ) insoweit geäußerten Bedenken, die sich daraus ergeben, dass nur etwa 1/10 der dem Betrieb des Klägers zuzurechnenden landwirtschaftlichen Flächen in seinem Eigentum stehen, weiterhin berechtigt sind oder ob sich aus den in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Pachtverträgen eine hinreichende Dauerhaftigkeit der Bewirtschaftung entnehmen lässt, kann letztlich offen bleiben.

  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 63.68

    Ersatzbauten im Widerspruch zum nunmehr geltenden Recht - Antrag auf

    Auszug aus VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06
    Dieser Grundsatz rechtfertigt sich nicht nur aus der bodenrechtlichen Eigenart und Sonderstellung des Außenbereichs, sondern in gleicher Weise auch in der Einsicht, dass das dringende Bedürfnis nach einer gesunden Siedlungsstruktur im allgemeinen eine nicht der Funktion des Außenbereichs zugeordnete Bebauung als eine zu missbilligende Zersiedlung erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1967 - 4 C 25.66 -, BVerwGE 27, 137; Urteil vom 30. April 1969 - 4 C 63.68 - in NJW 1970, 346).

    Es kommt hier nicht auf die optische, sondern auf die funktionelle Abweichung des Vorhabens von der Umgebung an, so dass die natürliche Eigenart der Landschaft auch dann beeinträchtigt sein kann, wenn das Vorhaben durch Bepflanzung, Farbanstrich oder Lage so versteckt ist, dass es aus einer gewissen Entfernung nur schwer oder sogar gar nicht zu sehen ist (vgl. BVerwG - 4 C 63.68 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06
    Der Umstand, dass es sich bei der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen des Betriebs mit nachwachsenden Rohstoffen um landwirtschaftliche Betätigung im Sinne von § 201 BauGB ("Ackerbau") handelt, weil der Boden zum Zwecke der Nutzung seines Ertrages planmäßig eigenverantwortlich bewirtschaftet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1974 - 4 C 22.73 - in DVBl. 1975, 504), vermag nichts daran zu ändern, dass unter den dargestellten Voraussetzungen der Schwerpunkt des Betriebes auf der Biogasanlage liegt und daher eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ausscheidet.
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 13.82

    Pferdezucht einschließlich reiterlicher Erstausbildung als "Landwirtschaft" i.S.

    Auszug aus VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06
    Keiner abschließenden Entscheidung bedarf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob der Betrieb des Klägers die an einen landwirtschaftlichen Betrieb nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu stellenden Anforderung in Bezug auf Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit erfüllt (BVerwG, Urteil vom 03. November 1972 - 4 C 9.70 - Urteil vom 19. April 1985 - 4 C 13.82 - Urteil vom 19. April 1984 - 4 C 54.82 -).
  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06
    Das Vorhaben muss in Bezug auf den landwirtschaftlichen Betrieb ähnlich wie Zubehör eine Hilfsfunktion erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 1985 - 4 C 71/82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 54.82

    Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche

    Auszug aus VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06
    Keiner abschließenden Entscheidung bedarf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob der Betrieb des Klägers die an einen landwirtschaftlichen Betrieb nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu stellenden Anforderung in Bezug auf Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit erfüllt (BVerwG, Urteil vom 03. November 1972 - 4 C 9.70 - Urteil vom 19. April 1985 - 4 C 13.82 - Urteil vom 19. April 1984 - 4 C 54.82 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 A 10884/05

    Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Gefährdung einer

    Auszug aus VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06
    Die Gemeinde kann also insbesondere auch geltend machen, dass ein Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert sei und öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtige (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. März 2006 - 1 A 10884/05.OVG - mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06
    Zwar können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 68, 311; 79, 318) einem privilegierten Bauvorhaben gegenüber Ausweisungen im Flächennutzungsplan nur dann entgegen gehalten werden, wenn es sich um konkrete standortbezogene Aussagen handelt, wobei die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan im allgemeinen keine solche qualifizierte Standortzuweisung darstellt, sondern dem Außenbereich lediglich die ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzes in erster Linie zukommende Funktion zuweist, der Land- und Forstwirtschaft und dadurch zugleich auch der allgemeinen Erholung zu dienen.
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

    Auszug aus VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06
    Zwar können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 68, 311; 79, 318) einem privilegierten Bauvorhaben gegenüber Ausweisungen im Flächennutzungsplan nur dann entgegen gehalten werden, wenn es sich um konkrete standortbezogene Aussagen handelt, wobei die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan im allgemeinen keine solche qualifizierte Standortzuweisung darstellt, sondern dem Außenbereich lediglich die ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzes in erster Linie zukommende Funktion zuweist, der Land- und Forstwirtschaft und dadurch zugleich auch der allgemeinen Erholung zu dienen.
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06
    Dieser Grundsatz rechtfertigt sich nicht nur aus der bodenrechtlichen Eigenart und Sonderstellung des Außenbereichs, sondern in gleicher Weise auch in der Einsicht, dass das dringende Bedürfnis nach einer gesunden Siedlungsstruktur im allgemeinen eine nicht der Funktion des Außenbereichs zugeordnete Bebauung als eine zu missbilligende Zersiedlung erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1967 - 4 C 25.66 -, BVerwGE 27, 137; Urteil vom 30. April 1969 - 4 C 63.68 - in NJW 1970, 346).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

  • VG Stade, 12.05.2011 - 2 A 130/10

    Bei fehlender Identität von Landwirtschaftsbetriebsinhaber und

    Das Bundesverwaltungsgericht wie auch die vorgehenden Instanzen (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.11.2007 - 1 A 102543/07 -, BauR 2008, 79; VG Mainz, Urt. v. 23.01.2007 - 3 K 194/06.MZ -, NuR 2007, 286) befassen sich in ihren Entscheidungen im Kern damit, ob eine Biogasanlage gegenüber dem "klassischen" landwirtschaftlichen Basisbetrieb, in dessen Anschluss sie errichtet wird, untergeordnet sein muss.
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