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   VG Mainz, 26.02.2016 - 4 K 632/13.MZ   

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https://dejure.org/2016,8782
VG Mainz, 26.02.2016 - 4 K 632/13.MZ (https://dejure.org/2016,8782)
VG Mainz, Entscheidung vom 26.02.2016 - 4 K 632/13.MZ (https://dejure.org/2016,8782)
VG Mainz, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - 4 K 632/13.MZ (https://dejure.org/2016,8782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 52b RdFunkVtr, § 43 Abs 1 VwGO, § 43 Abs 2 S 1 VwGO, § 91 VwGO
    Verpflichtung eines Rundfunkveranstalters zur Zahlung eines Einspeiseentgelts an einen Kabelnetzbetreiber bei Must-Carry-Verpflichtung; Subsidiarität der Feststellungsklage; Klageänderung

  • esovgrp.de

    GG Art 20,GG Art 20 Abs 3,GVG § ... 17,GVG § 17 Abs 1,GVG § 17 Abs 1 S 2,RStV § 49,RStV § 49 Abs 1,RStV § 49 Abs 1 S 1,RStV § 49 Abs 1 S 2,RStV § 49 Abs 1 S 2 Nr 9,RStV § 52,RStV § 52b,RStV § 52b Abs 4,RStV § 52b Abs 4 S 4,RStV § 53,VwGO § 42,VwGO § 42 Abs 2,VwGO § 43,VwGO § 43 Abs 1,VwGO § 43 Abs 2,VwGO § 43 Abs 2 S 1,VwGO § 91,VwGO § 173
    Anderweitige Rechtshängigkeit, Anspruch, Anspruchsgrundlage, Anstalt des öffentlichen Rechts, Ausspeisung, Belegung, Belegungsentscheidung, Bestehen, Effektivität, Einspeiseentgelt, Einspeisevertrag, Einspeisung, Entgelt, Entgeltzahlung, Fernsehprogramm, Fernsehrecht, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Rechtsweg: Unitymedia ohne Erfolg

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.10.2013)

    Einspeise-Entgelte: Kabelbetreiber wollen ZDF aus dem Netz werfen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.10.2013)

    Rundfunk: Kabelnetzbetreiber wollen vom ZDF Gebühren einklagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Köln, 12.11.2014 - 90 O 86/12

    Kein Zahlungsanspruch bei Must-Carry-Verpflichtung

    Auszug aus VG Mainz, 26.02.2016 - 4 K 632/13
    Die Klägerinnen haben Klage auch gegen den Beklagten vor dem Landgericht Köln (Urteil vom 12. November 2014 - 90 O 86/12 -, juris) und dem Landgericht Mannheim erhoben.

    Die Frage auch des öffentlich-rechtlichen Kontrahierungszwangs ist bereits Gegenstand eines entsprechenden zivilrechtlichen Leistungsantrags, die die Klägerinnen vor dem Landgericht Köln gegen den Beklagten - allerdings nicht sein Hauptprogramm betreffend - bereits vor Klageerhebung beim Verwaltungsgericht beim Landgericht Köln (LG Köln, Urteil vom 12. November 2014, 90 O 86/12, juris) anhängig gemacht haben.

    Denn bei der Frage, ob eine wirksame Kündigung vorliegt, prüfen die Zivilgerichte nicht nur kartellrechtliche Ansprüche sondern entscheidungserheblich sind dabei auch rundfunkrechtliche Ansprüche (vgl. LG Köln, Urteil vom 12. November 2014, 90 O 86/12, juris).

    Im Rahmen der Entscheidungen über die anhängig gemachten Leistungsklagen sind, wie schon oben dargestellt, auch die hier aufgeworfene Fragen der Kontrahierungs- bzw. Entgeltpflicht aufgrund rundfunkrechtlicher Bestimmungen zumindest inzident mit zu prüfen (vgl. LG Köln, Urteil vom 12. November 2014 - 90 O 86/12 -, juris Rn.62 ff), wie sich bereits bei den von Kabel Deutschland gegen andere Rundfunkanstalten (auch den Beklagten) erhobenen zivilgerichtlichen Leistungsklagen gezeigt hat.

    Auch diese Frage können die Klägerinnen mittels Leistungsklage inzident vor den Zivilgerichten klären lassen, wie sie es bereits mit ihrer Klage gegen den Beklagten - allerdings nicht sein Hauptprogramm betreffend - vor dem Landgericht Köln (Urteil vom 12. November 2014, a.a.O., juris) getan haben.

  • BGH, 16.06.2015 - KZR 83/13

    Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und

    Auszug aus VG Mainz, 26.02.2016 - 4 K 632/13
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 16. Juni 2015 (- KZR 83/13 - u.a., juris) die Urteile der Vorinstanzen (OLG München und OLG Stuttgart) jeweils aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an das jeweilige Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Auch der BGH hat in seinen Urteilen vom 16. Juni 2015 (KZR 83/13; KZR 3/14, juris) hierzu umfangreiche Ausführungen gemacht.

  • BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13

    Allgemeine Leistungsklage; amtsangemessene Beschäftigung; bestmögliche

    Auszug aus VG Mainz, 26.02.2016 - 4 K 632/13
    Diese Zielsetzung gilt wegen der prinzipiellen Gleichwertigkeit der Rechtswege rechtswegübergreifend, d.h. der Subsidaritätsgrundsatz gilt auch dann, wenn die mit der Feststellungsklage konkurrierende Klage vor dem Zivilgericht zu erheben oder bereits erhoben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 -, juris).

    Der dem Kläger zustehende Rechtsschutz soll auf dasjenige Verfahren, das seinem Anliegen am wirkungsvollsten gerecht wird, konzentriert werden (BVerwG, Urteil vom 19.März 2014- 6 C 8.13-, BVerwGE 149, 194, 198, Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 43 Rn. 40ff.).

  • VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13

    Zum fehlenden Anspruch regionaler Kabelnetzbetreiber auf Abschluss entgeltlicher

    Auszug aus VG Mainz, 26.02.2016 - 4 K 632/13
    Ob ein Anspruch auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrags tatsächlich besteht, ist dagegen eine Frage der Begründetheit (vgl. VG München, Urteil vom 7. Mai 2015, a.a.O.; VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 -, alle juris sowie VG Leipzig, Urteil vom 20. November 2015 - 1 K 315/13 -).

    Ein derart öffentlich-rechtlicher Kontrahierungszwang würde unmittelbar Rechte bzw. Pflichten zwischen den Klägerinnen und dem Beklagten begründen und stellt danach ein der (positiven) Feststellung zugängliches Rechtsverhältnis dar (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015, a.a.O., Rn. 41, VG Leipzig, Urteil vom 20. November 2015, a.a.O; VG Köln, Urteil vom 30. April 2015 - 6 K 2805/13 -, Rn 30; anderer Ansicht: VG München, Urteil vom 7. Mai 2015, a.a.O., juris).

  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus VG Mainz, 26.02.2016 - 4 K 632/13
    ( BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2000 - 7 C 3/00 - juris Rn.16.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 43 Rn. 43).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 2 E 10685/14

    Rechtsweg für Feststellung des sog. Must-Carry-Status eines privaten

    Auszug aus VG Mainz, 26.02.2016 - 4 K 632/13
    Selbst wenn man aber vorliegend vom Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses ausgehen wollte, fehlt den Klägerinnen für dieses negative Feststellungsbegehren eines Drittrechtsverhältnisses ein berechtigtes Feststellungsinteresse (so auch VG München, Urteil vom 7. Mai 2015, a.a.O., juris Rn.88; bezweifelt aber offen gelassen: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. November 2014 - 2 E 10685/14- juris Rn.10).
  • VG Köln, 30.04.2015 - 6 K 3364/14

    Must-Carry-Pflicht von Kabelnetzbetreibern auch ohne Vertrag

    Auszug aus VG Mainz, 26.02.2016 - 4 K 632/13
    Gegen solche Anordnungen der Landesmedienanstalten wegen einer Ausspeisung des Programmes des Beklagten stünde dann der Weg der Anfechtungsklage offen (vgl. VG München, Urteil vom 7.Mai 2015, a.a.O., juris, Rn. 95; VG Köln, Urteil vom 30. April 2015 - 6 K 3364/14- juris, Rn.34).
  • BGH, 16.06.2015 - KZR 3/14

    Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und

    Auszug aus VG Mainz, 26.02.2016 - 4 K 632/13
    Auch der BGH hat in seinen Urteilen vom 16. Juni 2015 (KZR 83/13; KZR 3/14, juris) hierzu umfangreiche Ausführungen gemacht.
  • VG Köln, 30.04.2015 - 6 K 2805/13

    Keine Entgeltpflicht für Einspeisung des WDR in regionale Kabelnetze

    Auszug aus VG Mainz, 26.02.2016 - 4 K 632/13
    Ein derart öffentlich-rechtlicher Kontrahierungszwang würde unmittelbar Rechte bzw. Pflichten zwischen den Klägerinnen und dem Beklagten begründen und stellt danach ein der (positiven) Feststellung zugängliches Rechtsverhältnis dar (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015, a.a.O., Rn. 41, VG Leipzig, Urteil vom 20. November 2015, a.a.O; VG Köln, Urteil vom 30. April 2015 - 6 K 2805/13 -, Rn 30; anderer Ansicht: VG München, Urteil vom 7. Mai 2015, a.a.O., juris).
  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 7 C 14.1372

    Für die Prüfung, ob der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, kommt es auf Fragen zur

    Auszug aus VG Mainz, 26.02.2016 - 4 K 632/13
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Klägerinnen bei den Zivilgerichten denselben prozessualen Anspruch auf denselben Lebenssachverhalt (Klagegrund) stützen, was auch dann zu bejahen wäre, wenn sich aus den Klagegründen mehrere Anspruchsgrundlagen herleiten lassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 7 C 14.1372 - juris, Rn 8).
  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 58.14

    Rechtswegverweisung; Verbreitung von Fernsehprogrammen mit Must-Carry-Status im

  • VG Leipzig, 20.11.2015 - 1 K 315/13
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