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   VG Mainz, 26.03.2019 - 3 L 138/19.MZ   

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VG Mainz, 26.03.2019 - 3 L 138/19.MZ (https://dejure.org/2019,7905)
VG Mainz, Entscheidung vom 26.03.2019 - 3 L 138/19.MZ (https://dejure.org/2019,7905)
VG Mainz, Entscheidung vom 26. März 2019 - 3 L 138/19.MZ (https://dejure.org/2019,7905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchvorschrift verfassungsrechtlich ok?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Mainz, 26.03.2019 - 3 L 138/19
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 7. Dezember 1981 (- 2 BvR 1172/81 -, juris, Rn. 4; ebenso BVerwG, Urteil vom 23. April 1971 - VII C66.70 -, juris, Rn. 11 f.) zu einer inhaltsgleichen Fassung der StVG-Norm bestätigt:.

    Zwar wurde die Verordnungsermächtigung für die Kennzeichnung von Fahrzeugen - worunter auch die Fahrtenbuchauflage zu fassen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981, - 2 BvR 1172/81 -, juris, Rn. 4; ebenso BVerwG, Urteil vom 23. April 1971 - VII C66.70 -, juris, Rn. 11 f.; s.o.) - unter einen neuen Einleitungssatz gestellt.

    Auch ohne einen Verweis auf § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist dem Zitiergebot hier aber hinreichend Rechnung getragen worden, obwohl die Fahrtenbuchauflage der Erhaltung von Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr dient (vgl. BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 7. Dezember 1981, - 2 BvR 1172/81 -, juris, Rn. 4; ebenso BVerwG, Urteil vom 23. April 1971 - VII C66.70 -, juris, Rn. 11 f.).

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Auszug aus VG Mainz, 26.03.2019 - 3 L 138/19
    Der Verordnungsgeber wird durch die Pflicht zur Angabe der Ermächtigungsgrundlage angehalten, sich der Reichweite seiner Rechtsetzungsbefugnis zu vergewissern; Normadressaten und Gerichten wird ermöglicht, zu prüfen, ob der Verordnungsgeber bei Erlass der Norm von einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage Gebrauch machen wollte und ob die getroffene Regelung sich im Rahmen der Ermächtigung gehalten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 BvF 1/12 -, BVerfGE 136, 69-119, Rn. 99 m.w.N.).

    Damit wurde bei der letzten inhaltlichen Neufassung des § 31a StVZO in der "Fünfzehnten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" die maßgebliche Ermächtigungsnorm, nämlich § 6 Abs. 1 Nr. 3 a) StVG in der Fassung vom 26. November 1986, auf die sich der Verordnungsgeber stützen wollte und auf die die erlassene Bestimmung sich stützen lässt, hinreichend zitiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 BvF 1/12, 2 BvF 3/12 - juris, Rn. 100).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus VG Mainz, 26.03.2019 - 3 L 138/19
    Ob die Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs hingegen in inhaltlicher Hinsicht überzeugt oder nicht, ist keine Frage des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern des ebenfalls erforderlichen besonderen Vollzugsinteresses (vgl. OVG RP, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12 -, juris, Rn. 13; Beschluss vom 9. Februar 2011 - 10 B 11312/10 -, juris, Rn. 3 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 10 B 11312/10

    Zuweisung eines Beamten zu einem Tochter- oder Enkelunternehmen der Deutschen

    Auszug aus VG Mainz, 26.03.2019 - 3 L 138/19
    Ob die Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs hingegen in inhaltlicher Hinsicht überzeugt oder nicht, ist keine Frage des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern des ebenfalls erforderlichen besonderen Vollzugsinteresses (vgl. OVG RP, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12 -, juris, Rn. 13; Beschluss vom 9. Februar 2011 - 10 B 11312/10 -, juris, Rn. 3 ff.).
  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    Auszug aus VG Mainz, 26.03.2019 - 3 L 138/19
    § 31a StVZO liegt innerhalb des Zwecks der gesetzlichen Ermächtigung (vgl. im einzelnen BVerwGE 18, 107 (108f); BVerwG, Buchholz 442.15, Nr. 7 zu § 7 StVO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der

    Auszug aus VG Mainz, 26.03.2019 - 3 L 138/19
    Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse der Antragsgegnerin an der sofortigen Vollziehung ihrer Verfügung Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines gegen den Bescheid eingelegten Widerspruchs (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Mainz, 26.03.2019 - 3 L 138/19
    Sinn der Begründungspflicht ist es, dass sich die Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen führt und sie veranlasst wird, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes öffentliches Interesse die Anordnung des Sofortvollzugs erfordert (vgl. VGH BW, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 -, NZV 2002, 580; OVG NW, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 -, NZV 2001, 396; VG Mainz, Beschluss vom 9. November 2015 - 3 L 1250/15 - m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VG Mainz, 26.03.2019 - 3 L 138/19
    Sinn der Begründungspflicht ist es, dass sich die Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen führt und sie veranlasst wird, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes öffentliches Interesse die Anordnung des Sofortvollzugs erfordert (vgl. VGH BW, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 -, NZV 2002, 580; OVG NW, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 -, NZV 2001, 396; VG Mainz, Beschluss vom 9. November 2015 - 3 L 1250/15 - m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - 8 A 3326/20

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs für ein Fahrzeug bei Unmöglichkeit der

    Insoweit ungenau VG Mainz, Beschluss vom 26. März 2019 - 3 L 138/19.MZ -, juris Rn. 9 ff.
  • VG Minden, 02.11.2020 - 2 K 2239/20
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, juris; VG Mainz, Beschluss vom 26.03.2019 - 3 L 138/19.MZ, juris, zum Zitiergebot m. w. N. sowie VGH München, Beschluss vom 03.05.2019 - 11 ZB 19.213 -, juris, zur Verfassungsmäßigkeit der Anordnung bei bestehendem Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht, m. w. N.
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