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   VG Mainz, 26.06.2020 - 4 K 1123/19.MZ   

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https://dejure.org/2020,24557
VG Mainz, 26.06.2020 - 4 K 1123/19.MZ (https://dejure.org/2020,24557)
VG Mainz, Entscheidung vom 26.06.2020 - 4 K 1123/19.MZ (https://dejure.org/2020,24557)
VG Mainz, Entscheidung vom 26. Juni 2020 - 4 K 1123/19.MZ (https://dejure.org/2020,24557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 BeamtStG, § 14 PolDLbV RP
    Familiäres Umfeld und Kontaktpflege als Einstellungsvoraussetzung in den Polizeidienst

  • esovgrp.de

    BeamtStG § 9,LbVOPol § 14
    Abstammung, Beamtenrecht, Beamter, Eignung, Einstellung, Ermessensreduzierung, Ermessensreduzierung auf Null, familiäres Umfeld, Haft, Hells Angels, Kontakt, Loyalität, Polizei, Polizeibeamter, Polizeivollzug, Polizeivollzugsdienst, Sippenhaft, Straftäter, Umfeld, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eignung für den Polizeidienst auch bei Verwandtschaft zu einem Straftäter möglich

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Gießen, 11.04.2018 - 5 K 396/16

    Charakterliche Eignung eines Bewerbers für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in

    Auszug aus VG Mainz, 26.06.2020 - 4 K 1123/19
    Wenn die Loyalität zum Dienstherrn zu prognostizieren ist, darf der Dienstherr auch "externe" Momente wie das familiäre Umfeld des Bewerbers einbeziehen, um etwaige Loyalitätskonflikte möglichst auszuschließen (vgl. auch VG Gießen, Urteil vom 11. April 2018 - 5 K 396/16.GI - juris Rn. 48).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 11. April 2018 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus VG Mainz, 26.06.2020 - 4 K 1123/19
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 -, juris Rn. 11 m.w.N., stRspr).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus VG Mainz, 26.06.2020 - 4 K 1123/19
    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Einstellungsbewerbers, die einen Rückschluss auf die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 20016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - 1 B 1194/16

    Einstellung eines Beamten auf Probe für die Beschäftigung als

    Auszug aus VG Mainz, 26.06.2020 - 4 K 1123/19
    Dabei darf der Dienstherr die Einstellung eines Bewerbers bereits dann ablehnen, wenn berechtigte Zweifel an dessen Eignung bestehen (OVG NRW, Beschluss vom 2. Dezember 2016 - 1 B 1194/16 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Auszug aus VG Mainz, 26.06.2020 - 4 K 1123/19
    Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2001 - 2 C 43.99 -, juris Rn. 23).
  • VG Freiburg, 27.06.2023 - 3 K 2748/22

    Prüfung der charakterlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

    Dabei genügt es aber nicht, auf das reine Verwandtschaftsverhältnis abzustellen (s. a. § 9 BeamtStG, wonach Ernennungen ohne Rücksicht auf die Abstammung und Herkunft vorzunehmen sind), vielmehr ist auch insoweit eine einzelfallbezogene Prognose vorzunehmen, die das Gewicht der familiären und sozialen Bindungen und die damit einhergehenden möglichen Loyalitätskonflikte auf der Grundlage hinreichender Tatsachenfeststellungen angemessen berücksichtigt (vgl. hierzu auch VG Mainz, Urteil vom 26.06.2020 - 4 K 1123/19.MZ -, juris Rn. 23; VG Gießen, Urteil vom 11.04.2018 - 5 K 396/16.GI -, juris Rn. 35 ff.; s. a. zum Erfordernis für Polizeibeamte, nichtdienstliche Kontakte in das "Rocker-/Türsteher- und Rotlichtmilieu" zu vermeiden VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2023 - DL 16 S 1134/22 -, juris Rn. 79 ff.).
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