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   VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04.MZ   

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VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04.MZ (https://dejure.org/2005,10815)
VG Mainz, Entscheidung vom 27.04.2005 - 7 K 755/04.MZ (https://dejure.org/2005,10815)
VG Mainz, Entscheidung vom 27. April 2005 - 7 K 755/04.MZ (https://dejure.org/2005,10815)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 28 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 8 S. 2 Alt. 3; AufenthG § 60 Abs. 2; VN-Antifolterkonvention Art. 1
    Indien, Punjabi, Sikhs, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Folgeantrag, Babbar Khalsa International, ISYF, Zuwanderungsgesetz, Gesetzesänderung, Entscheidungszeitpunkt, Rückwirkungsverbot, Ausnahmefall, Terrorismus, Flüchtlingsanerkennung, Ausschluss, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Sigmaringen, 15.10.2003 - A 1 K 10601/99

    Abschiebungsverbot - Ausschlussgrund für ISYF-Funktionär aus Indien

    Auszug aus VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04
    Das Tatbestandsmerkmal "schwerwiegende Gründe" ist nach Auffassung des Gerichts ebenso "eng" auszulegen wie das Tatbestandsmerkmal der "schwerwiegenden Gründe" in § 60 Abs. 8 Satz 1 Alt 1. AufenthG (in diesem Sinne auch VG Sigmaringen, Urteil vom 15. Oktober 2003 - A 1 K 10601/99 -, S. 6 ; VG Koblenz, Urteil vom 11. August 2004 - 5 K 2125/03.KO -, S. 20 ).

    Angesichts der Gefährdungen der Menschheit durch den Terrorismus einerseits und des Umstandes, dass eine verfolgte Person in Deutschland auch beim Entfallen des Schutzes vor politischer Verfolgung wegen des bestehenbleibenden Schutzes nach § 60 Abs. 2 und 3 bzw. 5 - 7 AufenthG nicht schutzlos gestellt ist, dürfen an das Vorliegen ausreichender Anhaltspunkte für eine "Annahme" i. S. d. § 60 Abs. 8 Satz 2 AuslG keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. insoweit zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 51 Abs. 3 Satz 2 AuslG VG Sigmaringen, Urteil vom 15. Oktober 2003, a.a.O., S. 7, 8).

    Das Gericht geht davon aus, dass ihn die Ausübung dieses Amtes sowie die Veröffentlichung seiner Wahl in der Zeitschrift "Punjab Times" Wisakhi , Sonderausgabe, Ausgabe Nr. 2054 vom 20. April 2005 in das Blickfeld der indischen Behörden geraten ließ, er auf den Fahndungslisten verzeichnet ist und er bei seiner Rückkehr am Flughafen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit seiner Verhaftung rechnen muss (vgl. zur Gefährdung hervorgehobener exilpolitisch tätiger Mitglieder extremistischer Sikh-Organisationen am Flughafen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01. August 1996 - A 12 S 2456/94 - VG Ansbach, Urteil vom 23. Mai 2001 - AN 16 K99.31355 - VG Aachen, Urteil vom 29. Januar 2002 - 5 K 2520/00.A -, VG Sigmaringen, Urteil vom 15. Oktober 2003, a.a.O., Seite 11).

    Diese Erkenntnislage spricht nach Auffassung des Gerichts dafür, dass gerade bei der Verfolgung von Straftaten mit politischem Hintergrund die Gefahr der Anwendung von Folter höher einzuschätzen ist, als dies sonst der Fall sein mag (vgl. so auch VG Sigmaringen, Urteil vom 15. Oktober 2003, a.a.O.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 07. September 2004 a.a.O., Seite 26).

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04
    Das kann sich daraus ergeben, dass er durch eigene erhebliche Gewalttätigkeit oder -bereitschaft für die Ziele der Organisation eintritt, oder dass er durch seine strukturelle Einbindung in die Organisation, etwa durch Ausübung einer aktiven Funktionärstätigkeit, deren Gefährdungspotential mit trägt" (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1999 - 9 C 31.98 -, BVerwGE 109, 1, 7, 8).

    Dazu ist zunächst hervorzuheben, dass die Ausschlussvorschrift des § 60 Abs. 8 AufenthG unabhängig davon, ob dem Einzelfall der Asylanspruch oder nur der Anspruch auf Feststellung eines Abschiebeverbotes nach § 60 Abs. 1 AufenthG geltend gemacht wird, sowohl zum Wegfall des aus dem Asylrecht folgenden Abschiebeschutzes als auch zum Wegfall des Abschiebeschutzes für politische Flüchtlinge nach § 60 Abs. 1 AufenthG führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1999, a.a.O., S. 3).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2002 - 10 A 10089/02

    Ausländerrecht, Asylrecht, Genfer Konvention, Terrorismusbekämpfungsgesetz,

    Auszug aus VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04
    Solche Maßnahmen sind jedoch stets nur zur Abwehr von Gefahren gerechtfertigt, die für die Zukunft zu befürchten sind, nicht aber als Rektion auf ergangenes Fehlverhalten, mag dies auch noch so schwerwiegend sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. Dezember 2002 - 10 A 10089/02.OVG - Seite 29, 30).

    Vor diesem Hintergrund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen zu verlangen, dass über das gesetzlich festgelegte Tatbestandsmerkmal des § 60 Abs. 8 Satz 2 Alt. 3 AufenthG hinaus der Ausländer weiterhin entsprechend seinem bisherigen Auftreten auch weiterhin sich Handlungen zuschulden kommen lassen wird, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen werden (vgl. insoweit auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. Dezember 2002, a.a.O., S. 30, 31).

  • VG Gelsenkirchen, 07.09.2004 - 14A K 79/03

    Anerkennung eines indischen Staatsangehörigen und Sikh als Asylberechtigten;

    Auszug aus VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04
    Diesem Folterbegriff ist wie Art. 3 EMRK die staatliche Verantwortlichkeit eigen, die im Falle der Abschiebung (auch) den Aufenthaltsstaat trifft (vgl. insoweit VG Gelsenkirchen, Urteil vom 07. September 2004 - 14a K 79/03.A -, S. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1993 - A 16 S 145/93

    (Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen

    Auszug aus VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04
    Der für die asylrechtliche Vorverfolgung herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab gilt nicht für Abschiebeverbote im Sinne von § 60 Abs. 2 und 3 sowie 5 - 7 AufenthG (vgl. zur insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 53 AuslG BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 1993 - A 16 S 145/93 -, VBlBW 1993, 480; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Januar 2000 - 6 A 12169/99.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2000 - 6 A 12169/99
    Auszug aus VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04
    Der für die asylrechtliche Vorverfolgung herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab gilt nicht für Abschiebeverbote im Sinne von § 60 Abs. 2 und 3 sowie 5 - 7 AufenthG (vgl. zur insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 53 AuslG BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 1993 - A 16 S 145/93 -, VBlBW 1993, 480; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Januar 2000 - 6 A 12169/99.OVG -).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94

    Keine Gruppenverfolgung der Sikh in Indien; Einzelfall der Verfolgungsgefahr für

    Auszug aus VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04
    Das Gericht geht davon aus, dass ihn die Ausübung dieses Amtes sowie die Veröffentlichung seiner Wahl in der Zeitschrift "Punjab Times" Wisakhi , Sonderausgabe, Ausgabe Nr. 2054 vom 20. April 2005 in das Blickfeld der indischen Behörden geraten ließ, er auf den Fahndungslisten verzeichnet ist und er bei seiner Rückkehr am Flughafen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit seiner Verhaftung rechnen muss (vgl. zur Gefährdung hervorgehobener exilpolitisch tätiger Mitglieder extremistischer Sikh-Organisationen am Flughafen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01. August 1996 - A 12 S 2456/94 - VG Ansbach, Urteil vom 23. Mai 2001 - AN 16 K99.31355 - VG Aachen, Urteil vom 29. Januar 2002 - 5 K 2520/00.A -, VG Sigmaringen, Urteil vom 15. Oktober 2003, a.a.O., Seite 11).
  • VG Aachen, 29.01.2002 - 5 K 2520/00
    Auszug aus VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04
    Das Gericht geht davon aus, dass ihn die Ausübung dieses Amtes sowie die Veröffentlichung seiner Wahl in der Zeitschrift "Punjab Times" Wisakhi , Sonderausgabe, Ausgabe Nr. 2054 vom 20. April 2005 in das Blickfeld der indischen Behörden geraten ließ, er auf den Fahndungslisten verzeichnet ist und er bei seiner Rückkehr am Flughafen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit seiner Verhaftung rechnen muss (vgl. zur Gefährdung hervorgehobener exilpolitisch tätiger Mitglieder extremistischer Sikh-Organisationen am Flughafen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01. August 1996 - A 12 S 2456/94 - VG Ansbach, Urteil vom 23. Mai 2001 - AN 16 K99.31355 - VG Aachen, Urteil vom 29. Januar 2002 - 5 K 2520/00.A -, VG Sigmaringen, Urteil vom 15. Oktober 2003, a.a.O., Seite 11).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04
    Schließlich steht zur Überzeugung des Gerichts auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 - (NVwZ 2003, 1097 f.) der vorgenannten Einschätzung der Erheblichkeit der Gefahr für den Kläger, im Falle einer Rückkehr nach Indien der Gefahr der Folter unterworfen zu werden, nicht entgegen.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04
    Der für die asylrechtliche Vorverfolgung herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab gilt nicht für Abschiebeverbote im Sinne von § 60 Abs. 2 und 3 sowie 5 - 7 AufenthG (vgl. zur insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 53 AuslG BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 1993 - A 16 S 145/93 -, VBlBW 1993, 480; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Januar 2000 - 6 A 12169/99.OVG -).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

  • VG Koblenz, 11.08.2004 - 5 K 2125/03

    Widerruf von Asyl wegen erheblicher finanzieller Unterstützung ausländischer

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87

    Asylverfahren - Zweitbescheid - Gerichtliche Überprüfung - Folgeantrag -

  • BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 629/06

    Unzureichend begründete Abweisung der Asylklage des Beschwerdeführers im zweiten

    Angesichts dieser Anhaltspunkte für eine von der Einschätzung im Bescheid des Bundesamtes abweichende tatsächliche Ausgangssituation und des sich daraus ergebenden Prüfungsbedarfs sowie angesichts der bis zur angegriffenen Entscheidung ergangenen einschlägigen, in der Frage eines Abschiebungsverbotes uneinheitlichen Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte (vgl. etwa Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Juni 1995 - 10 UE 1282/95 -, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29. März 2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, S. 154 ff.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15. Oktober 2003 - A 1 K 10601/99 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. September 2004 - 14 A K 79/03.A - juris; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 8. März 2005 - 7 K 268/04.A -, juris; VG Mainz, Urteil vom 27. April 2005 - 7 K 755/04.MZ -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 5. Juli 2005 - 2 A 129/05 - juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 2. November 2005 - 1 B 492/03.A - juris; zur Frage einer Gefahr der Folter und menschenunwürdiger Haftbedingungen in Indien auch BVerfGE 108, 129 ; EGMR, Urteil vom 15. November 1996 - 70/1995/576/662 (Chahal vs. Vereinigtes Königreich) -, NVwZ 1997, S. 1093 ff.) durfte das Gericht die Klage des Beschwerdeführers nicht abweisen, und erst recht nicht als offensichtlich unbegründet abweisen, ohne das Bestehen von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG auf der Grundlage hinreichender Sachverhaltserforschung geklärt und seine Entscheidung mit eigenen Ausführungen begründet zu haben.
  • VG München, 06.10.2016 - M 17 K 16.30970

    Rechtmäßiger Widerruf des susidiären Schutzes

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch weiterhin hochrangigen Funktionären der ... ... in Indien Folter droht (vgl. VG Freiburg, U.v. 19.2.2014 - A 6 K 139/12 - juris Rn. 58; VG Göttingen, U.v. 5.7.2005 - 2 A 129/05 - juris Rn. 15ff.; VG Mainz, U.v. 27.4.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris Rn. 29, 31, bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 5.1.2006 - 6 A 10761/05 - juris).

    e) Umstritten ist allerdings, ob für die Bejahung eines Ausschlussgrundes nach § 4 Abs. 2 AsylG vom Ausländer weiterhin eine (konkrete) Gefahr ausgehen muss, also eine Wiederholungsgefahr in dem Sinne vorliegen muss, dass der Ausländer seine die Sicherheit des Staates gefährdende Betätigung auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen wird (so BVerwG, U.v. 30. März 1999 - 9 C 31/98 - juris Rn. 10f., 15; VG Mainz, U.v. 27.4.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris Rn. 21, bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 5.1.2006 - 6 A 10761/05 - juris; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand April 2016, § 4 AsylG Rn. 77; a.A. VGH BW, U.v. 21.4.2010 - 11 S 200/10 - juris Rn. 68f.; VG Freiburg, U.v.19.2.2014 - A 6 K 139/12 - juris Rn. 34).

    Selbst wenn man aber eine Wiederholungsgefahr verlangt, dürfen die diesbezüglichen Anforderungen nicht überspannt werden (vgl. VG Mainz, U.v. 27.4.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris Rn. 22, bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 5.1.2006 - 6 A 10761/05 - juris), zumal der Kläger - wie bereits dargelegt - nicht schutzlos gestellt wird.

    Denn auch bei Entfallen des subsidiären Schutzes hätte er bei weiterhin bestehender Verfolgung die Möglichkeit, Abschiebungsverbote, insbesondere gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG, geltend zu machen, falls er aus der Haft in Indien entlassen wird und wieder in die Bundesrepublik Deutschland einreist (vgl. VG Mainz, U.v. 27.4.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris Rn. 22, bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 5.1.2006 - 6 A 10761/05 - juris).

  • VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12

    Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung; Sikh; Babbar Khalsa; Abschiebungshindernis

    Auch in der übrigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte wird Babbar Khalsa entsprechend als terroristische militante Sikh Organisation eingestuft (vgl. VG Gelsenkirchen, U. v. 07.09.2004 - 14 K 79/03.A -, juris; VG Mainz, U. v. 27.04.2005 - 7 K 755/04. MZ-, juris; VG Darmstadt, U. v. 23.01.2009 - 5 K 386/08.-DA -, juris; alle diese Entscheidungen enthalten ausführliche Darstellungen der Erkenntnisquellen zu Babbar Khalsa).

    Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte nahezu einhellig in Fällen, wie dem des Klägers, nämlich bei exilpolitisch aktiven Funktionären der Khalistan-Bewegung für den Fall der Rückkehr nach Indien eine konkret drohende Foltergefahr bejaht bzw. ist dies bereits vom Bundesamt in solchen Fällen entsprechend festgestellt worden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.2010 - 11 S 290/10 - Rd.Nr. 5, wonach das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 26.05.2006 - A 1 K 10241/05 - eine Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenhtG bezüglich einer Abschiebung nach Indien für einen Vorstandsangehörigen der Untergrundorganisation International Sikh-Youth-Feteration - ISYF - feststellte; siehe ferner zu einem ISYF-Mitglied auch VG Ansbach, Urt. v. 01.04.2010 - A N 5 K 09.01429 - juris zu einer entsprechenden Feststellung des Bundesamtes zum Vorliegen des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenthG - juris Rd.Nr. 20; siehe ferner BVerfG, Beschl. v. 04.02.2008 - 2 BvR 214/08, wonach sich aus Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG eine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung einer Mitgliedern von Babbar Khalsa im Falle einer Abschiebung nach Indien als Terrorverdächtigen dort drohenden Foltergefahr ergibt; siehe VG Gelsenkirchen, Urt. v. 07.09.2004 - 14 AK 19 K 79/03.A -, juris, Rd.Nr. 22, wonach Mitgliedern von Babbar Khalsa International aufgrund des hochrangigen Aktivitätsprofils im Ausland im Falle der Rückkehr Verhaftungen und mit hinreichender Verfolgungswahrscheinlichkeit auch Folter als gängige Polizeipraxis in Indien droht, siehe auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.08.1996 - A 12 S 2456/94 -, juris, wonach einem besonders exponiert exilpolitisch tätigen Mitglied der ISYF wegen seines publizistischen Einsatzes für die Khalistan-Bewegung bei Rückkehr nach Indien Folter droht und dort im Rahmen der Terrorismusbekämpfung mit intensiven Verhören und Foltern in verschärfter Form gerechnet werden muss; siehe VG Sigmaringen, Urt. v. 08.12.2009 - 1 K 2126/07 -, juris, zu einer positiven Verpflichtung des Bundesamtes zu einer Feststellung des Vorliegens von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 AufenthG, welche im entschiedenen Fall bereits mit Bescheid des Bundesamts vom 19.07.2006 festgestellt worden war; siehe schließlich VG Mainz, Urt. v. 27.04.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris, wonach ein Sikh, der sich in Deutschland der Babbar Khalsa International angeschlossen hat und als stellvertretender Generalsekretär der Gruppe West ein Funktionärsamt inne hatte, im Falle der Abschiebung nach Indien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahr läuft, der Folter unterworfen zu werden - juris, Rd.Nr. 31).

  • VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139.12

    Allgemeines materielles Asylrecht - Widerruf; Ziele der Vereinten Nationen;

    Auch in der übrigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte wird Babbar Khalsa entsprechend als terroristische militante Sikh Organisation eingestuft (vgl. VG Gelsenkirchen, U. v. 07.09.2004 - 14 K 79/03.A -, juris; VG Mainz, U. v. 27.04.2005 - 7 K 755/04. MZ-, juris; VG Darmstadt, U. v. 23.01.2009 - 5 K 386/08.-DA -, juris; alle diese Entscheidungen enthalten ausführliche Darstellungen der Erkenntnisquellen zu Babbar Khalsa).

    Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte nahezu einhellig in Fällen, wie dem des Klägers, nämlich bei exilpolitisch aktiven Funktionären der Khalistan-Bewegung für den Fall der Rückkehr nach Indien eine konkret drohende Foltergefahr bejaht bzw. ist dies bereits vom Bundesamt in solchen Fällen entsprechend festgestellt worden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.2010 - 11 S 290/10 - Rd.Nr. 5, wonach das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 26.05.2006 - A 1 K 10241/05 - eine Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenhtG bezüglich einer Abschiebung nach Indien für einen Vorstandsangehörigen der Untergrundorganisation International Sikh-Youth-Feteration - ISYF - feststellte; siehe ferner zu einem ISYF-Mitglied auch VG Ansbach, Urt. v. 01.04.2010 - A N 5 K 09.01429 - juris zu einer entsprechenden Feststellung des Bundesamtes zum Vorliegen des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenthG - juris Rd.Nr. 20; siehe ferner BVerfG, Beschl. v. 04.02.2008 - 2 BvR 214/08, wonach sich aus Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG eine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung einer Mitgliedern von Babbar Khalsa im Falle einer Abschiebung nach Indien als Terrorverdächtigen dort drohenden Foltergefahr ergibt; siehe VG Gelsenkirchen, Urt. v. 07.09.2004 - 14 AK 19 K 79/03.A -, juris, Rd.Nr. 22, wonach Mitgliedern von Babbar Khalsa International aufgrund des hochrangigen Aktivitätsprofils im Ausland im Falle der Rückkehr Verhaftungen und mit hinreichender Verfolgungswahrscheinlichkeit auch Folter als gängige Polizeipraxis in Indien droht, siehe auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.08.1996 - A 12 S 2456/94 -, juris, wonach einem besonders exponiert exilpolitisch tätigen Mitglied der ISYF wegen seines publizistischen Einsatzes für die Khalistan-Bewegung bei Rückkehr nach Indien Folter droht und dort im Rahmen der Terrorismusbekämpfung mit intensiven Verhören und Foltern in verschärfter Form gerechnet werden muss; siehe VG Sigmaringen, Urt. v. 08.12.2009 - 1 K 2126/07 -, juris, zu einer positiven Verpflichtung des Bundesamtes zu einer Feststellung des Vorliegens von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 AufenthG , welche im entschiedenen Fall bereits mit Bescheid des Bundesamts vom 19.07.2006 festgestellt worden war; siehe schließlich VG Mainz, Urt. v. 27.04.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris, wonach ein Sikh, der sich in Deutschland der Babbar Khalsa International angeschlossen hat und als stellvertretender Generalsekretär der Gruppe West ein Funktionärsamt inne hatte, im Falle der Abschiebung nach Indien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahr läuft, der Folter unterworfen zu werden - juris, Rd.Nr. 31).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2006 - 6 A 10761/05

    Exilpolitische Aktivitäten eines aus Indien geflüchteten Sikh für die Babbar

    Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 27. April 2005 - 7 K 755/04.MZ - zuzulassen, wird abgelehnt.
  • VG Bremen, 04.07.2005 - 1 K 125/04

    Iran, Folgeverfahren, Nachfluchtgründe, subjektive Nachfluchtgründe,

    Nach In-Kraft-Treten des § 28 Abs. 2 AsylVfG n.F. zum 01.01.2005 vertritt der Kläger unter Berufung auf ein Urteil des VG Mainz vom 27.04.2005 (Az.: 7 K 755/04.MZ) zudem die Auffassung, dass die von der Beigeladenen geltend gemachte exilpolitische Betätigung schon aus Rechtsgründen generell keinen Anspruch auf die Flüchtlingsstellung mehr zu begründen vermöge.

    Wie in dem vom Kläger angeführten Urteil des VG Mainz vom 27.05.2005 (Az.: 7 K 755/04.MZ) zutreffend dargelegt worden ist, handelt es sich um einen Fall der sog. unechten Rückwirkung, die im Hinblick auf den mit ihr verfolgten Gesetzeszweck und dem Umstand, dass die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG unberührt bleibt, verfassungsrechtlich zulässig ist (UA S. 7-9).

  • VG Lüneburg, 24.03.2006 - 1 A 348/03

    Zur Flüchtlingsanerkennung gem. § 60 Abs. 1 AufenthG im Folgeverfahren.

    Zur Vermeidung völkerrechtswidriger, gemeinschaftsrechtlich unzulässiger und auch verfassungswidriger Folgen ist der Regel des § 28 Abs. 2 AsylVfG daher nicht zu folgen (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 18.4.2005 - A 11 K 12040/03 - , InfAuslR 2005, S. 345; VG Göttingen, Urt. v. 2.3.2005 - 4 A 38/03 - ; ähnlich VG Magdeburg, Urt. v. 11.7.2005 - 9 A 272/04 MD - vgl. auch VG Mainz Urt. v. 27.4.2005 - 7 K 755/04.MZ - sowie VG Meiningen Urteil v. 20.9.2005 - 2 K 20124/04.Me - ).
  • VG Lüneburg, 24.05.2006 - 1 A 405/03

    Asyl; Ausländer; Bedrohung; Buddhismus; exilpolitische Aktivität; Folgeantrag;

    Zur Vermeidung völkerrechtswidriger und gemeinschaftsrechtlich unzulässiger Folgen ist der Regel des § 28 Abs. 2 AsylVfG daher nicht zu folgen (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 18.4.2005 - A 11 K 12040/03 - , InfAuslR 2005, S. 345; VG Göttingen, Urt. v. 2.3.2005 - 4 A 38/03 - ; ähnlich VG Magdeburg, Urt. v. 11.7.2005 - 9 A 272/04 MD - vgl. auch VG Mainz Urt. v. 27.4.2005 - 7 K 755/04.MZ - sowie VG Meiningen Urteil v. 20.9.2005 - 2 K 20124/04.Me - ).
  • VG Lüneburg, 08.02.2006 - 1 A 274/03

    Auslegung von § 28 Abs. 2 AsylVfG bezüglich des Bestehens eines

    Auch das VG Göttingen (Urt. v. 2.3.2005 - 4 A 38/03 - ; ähnlich VG Magdeburg, Urt. v. 11.7.2005 - 9 A 272/04 MD -) wendet die Regel des § 28 Abs. 2 AsylVfG deshalb sehr folgerichtig dann nicht mehr an, wenn sie nach ihrem Sinn und Zweck nicht in Betracht kommen kann (siehe auch VG Mainz Urt. v. 27.4.2005 - 7 K 755/04.MZ - ).
  • VG Lüneburg, 28.09.2005 - 1 A 252/02

    Abschiebungsschutz im Asylfolgeverfahren; Vietnam; Folgeverfahren;

    Auch das VG Mainz (Urt. v. 27.4.2005 - 7 K 755/04.MZ -), welches sich eingehend zur Anwendbarkeit des § 28 Abs. 2 AsylVfG auch auf Altfälle äußert, lässt dessen Ausschlusswirkung in dem von ihm entschiedenen Fall offen und zieht - die Regelung einschränkend - Fallgestaltungen in Betracht, in denen subjektive Nachfluchtgründe gerade nicht durch die genannte Vorschrift präkludiert sein können:.
  • VG Lüneburg, 01.12.2005 - 1 A 310/03

    Abschiebungsschutz für einen evangelischen Christen des Hmong-Volkes (Vietnam)

  • VG Lüneburg, 03.11.2005 - 1 A 274/02

    Buddhist; Christ; Exilpolitische Aktivität; Folgeverfahren; Nachfluchttatbestand;

  • VG Lüneburg, 24.03.2006 - 1 A 347/03

    Vietnam, Folgeantrag, Anhörung, Verfahrensmangel, Anerkennungsrichtlinie,

  • VG Lüneburg, 08.02.2006 - 1 A 75/03

    Asylbegehren und Flüchtlingsanerkennung eines vietnamesischen Staatsangehörigen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 3 A 2280/03
  • VG Lüneburg, 03.11.2005 - 1 A 296/02

    Vietnam, Folgeantrag, Änderung der Rechtslage, Gesetzesänderung,

  • VG Mainz, 04.05.2005 - 7 K 393/03

    Iranischem Nationalringer droht politische Verfolgung - keine Abschiebung

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