Rechtsprechung
   VG Mainz, 29.04.2020 - 1 L 273/20.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8792
VG Mainz, 29.04.2020 - 1 L 273/20.MZ (https://dejure.org/2020,8792)
VG Mainz, Entscheidung vom 29.04.2020 - 1 L 273/20.MZ (https://dejure.org/2020,8792)
VG Mainz, Entscheidung vom 29. April 2020 - 1 L 273/20.MZ (https://dejure.org/2020,8792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,8792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Möbel Martin GmbH darf in Rheinland-Pfalz komplett öffnen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • VG Mainz, 01.11.2020 - 1 L 843/20

    Neue Corona-Regelungen - Tennisverein

    Jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt, das heißt mehr als ein halbes Jahr, nachdem der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG) festgestellt hat, erscheint die Verordnungsermächtigung der § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr zu genügen (zu diesbezüglichen Bedenken siehe BayVGH, a.a.O.; Brocker, in: NVwZ 2020, 1485, Exekutive versus parlamentarische Normsetzung in der Corona-Pandemie; Volkmann, in: NJW 2020, 3153, Heraus aus dem Verordnungsregime - die erheblichen Grundrechtseingriffe der Corona-Krise bedürfen endlich einer tragfähigen Rechtsgrundlage; vgl. zum Zeitmoment bereits VG Mainz, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 L 273/20.MZ - juris, Rn. 25).
  • VG Freiburg, 14.05.2020 - 4 K 1621/20

    Ermächtigungsgrundlage im Sinne des Art. 80 Abs. 1 GG für den Erlass der

    Der Antrag war richtigerweise auch gegen die Antragsgegnerin als Normanwenderin - und nicht etwa gegen das Land als Normgeber - zu richten (a.A. wohl VG Mainz, Beschl. v. 29.04.2020 - 1 L 273/20.MZ -, juris Rn. 15).

    Daher dürfen Gesetze, die Massenvorgänge betreffen, um überhaupt noch praktikabel zu sein, typisieren und dabei in ggf. weitem Umfang die Besonderheiten des Einzelfalls vernachlässigen (vgl. zum Ganzen VG Mainz, Beschl. v. 29.04.2020 - 1 L 273/20.MZ - juris Rn. 32 und 41 m.w.N.; vgl. zum Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers und der zum Verordnungserlass ermächtigten Exekutive bei Corona-Maßnahmen zuletzt auch BVerfG, Beschl. v. 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 7 und Beschl. v. 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).

  • VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20

    Infektionsschutz - Beschränkung der Verkaufsfläche eines dezentral gelegenen

    Im konkreten Fall der Antragstellerin wird diese im Vergleich zu anderen, von § 1 Abs. 7 S. 1 der 4. Corona-VO von der Beschränkung ihrer Verkaufsfläche auf 800 m² freigestellten, Einzelhandelsbetrieben ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und dadurch in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt (im Ergebnis ebenso VGH Saarlouis, Beschluss v. 27.04.2020, 2 B 143/20, juris; VG Mainz, Beschluss v. 29.04.2020, 1 L 273/20.MZ, www.vgmz.justiz.rlp.de; VGH Mannheim, Beschluss v. 30.04.2020, 1 S 1101/20, Pressemitteilung v. 30.04.2020; a.A. OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 29.04.2020, 13 MN 117/20 und v. 27.04.2020, 13 MN 98/20, a.a.O.).

    Allerdings dürfte ein Möbel- und Einrichtungshaus in Anbetracht der vermehrten "Home-Office"-Nutzung einen ähnlichen Stellenwert in der Bevölkerung genießen (vgl. auch VG Mainz, Beschluss v. 29.04.2020, 1 L 273/20.MZ, a.a.O).

    Aufgrund des breiten Angebots an Waren in Einkaufszentren und der dortigen räumlichen Gegebenheiten ist im Verhältnis zur Antragstellerin mit einem eingeschränkten Warenangebot und der in der Größe der Waren begründeten Großflächigkeit der Räumlichkeiten von einem engeren Begegnungsverkehr in Einkaufszentren auszugehen (vgl. zur Ungleichbehandlung eines Kaufhauses im Vergleich zu einem Einkaufszentrum VG Berlin, Beschluss v. 30.04.2020, 14 L 49/20, a.a.O; s. auch VG Mainz, Beschluss v. 29.04.2020, 1 L 273/20.MZ, a.a.O.).

  • VG Mainz, 14.07.2020 - 1 L 445/20

    Coronabedingte Untersagung von Betrieben der erotischen Massage

    Im Hinblick auf die hiesige Anwendbarkeit der Ermächtigungsgrundlage und deren generelle Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht bestehen im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens keine durchgreifenden Bedenken (vgl. dazu ausführlich Beschluss der Kammer vom 29. April 2020 - 1 L 273/20.MZ -, juris, Rn. 25 ff.; ebenso OVG NW, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 13 B 800/20.NE -, juris Rn. 15 f.; OVG Nds., Beschluss vom 9. Juni 2020 - 13 MN 211/20 -, juris Rn. 14; HessVGH, Beschluss vom 8. Juni 2020 - 8 B 1446/20.N -, juris Rn. 27; SächsOVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 3 B 203/20 -, juris Rn. 13 [jeweils m.w.N.]).
  • VG Neustadt, 07.10.2020 - 5 L 783/20

    Kinosäle im Sexkino dürfen derzeit ohne Einhaltung des Mindestabstands auch von

    Nach inzwischen allgemeiner Auffassung kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung des in der Hauptsache sachlich Begehrten geboten sein (sog. Feststellungsanordnung; s. z.B. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, GewArch 2003, 243; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. August 2018 - 6 B 10774/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 103; VG Mainz, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 L 273/20.MZ -, juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 147).
  • VG Mainz, 22.05.2020 - 1 L 351/20

    Sommerrodelbahn in Saarburg darf ab 26. Mai 2020 wieder öffnen

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO hat Erfolg, da er zulässig (vgl. dazu eingehend: VG Mainz, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 L 273/20.MZ -, juris, Rn. 13 ff.) und überwiegend begründet ist.

    Im Hinblick auf die hiesige Anwendbarkeit der Ermächtigungsgrundlage und deren generelle Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht bestehen im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens keine durchgreifenden Bedenken (vgl. dazu ausführlich VG Mainz, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 L 273/20.MZ -, juris, Rn. 25 ff.).

  • VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20

    Brand- und Katastrophenschutz

    Es stellt ein legitimes Ziel dar, für die ausführende Behörde im Einzelfall eine möglichst verständliche und handhabbare Vorschrift zu schaffen; eine einzelfallbezogene Prüfung ist regelmäßig mit Ermittlungsmaßnahmen verbunden (vgl. BremOVG, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 107/20 -, juris, Rn. 29; VG Mainz, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 L 273/20.MZ -, juris, Rn. 43).
  • VG Neustadt, 24.02.2022 - 5 L 167/22
    Nach allgemeiner Auffassung kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung des in der Hauptsache sachlich Begehrten geboten sein (sog. Feststellungsanordnung; s. z.B. BVerfG, Beschluss vom 07. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, GewArch 2003, 243 und Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, NVwZ 2020, 622; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. August 2018 - 6 B 10774/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 103 ; VG Mainz, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 L 273/20.MZ -, juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 147).
  • VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21

    Infektionsschutzrecht, Verwaltungsprozessrecht

    Nach inzwischen allgemeiner Auffassung kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung des in der Hauptsache sachlich Begehrten geboten sein (sog. Feststellungsanordnung; s. z.B. BVerfG, Beschluss vom 07. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, GewArch 2003, 243 und Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, NVwZ 2020, 622; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. August 2018 - 6 B 10774/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 103; VG Mainz, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 L 273/20.MZ -, juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 147).
  • VG Mainz, 28.05.2020 - 1 L 310/20

    Betrieb von privaten Nachhilfeschulen, Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung

    Dabei kommt es hier nicht darauf an, ob die 5. CoBeLVO auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage beruht (vgl. hierzu den Beschluss der Kammer vom 29. April 2020 - 1 L 273/20 -, juris Rn. 25 ff.).
  • VG Mainz, 01.02.2022 - 1 L 20/22

    2G-Regel für den Dienstbetrieb der freiwilligen Feuerwehr - Corona-Virus

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht