Rechtsprechung
   VG Meiningen, 01.12.2016 - 2 K 401/15 Me   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51802
VG Meiningen, 01.12.2016 - 2 K 401/15 Me (https://dejure.org/2016,51802)
VG Meiningen, Entscheidung vom 01.12.2016 - 2 K 401/15 Me (https://dejure.org/2016,51802)
VG Meiningen, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 2 K 401/15 Me (https://dejure.org/2016,51802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,51802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 GG, Art 20 GG, EUV 1305/2013
    Landwirtschaftliche Subventionen; hier: Förderung des Neuanbaus von Leguminosen im Kulturlandschaftsprogramm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus VG Meiningen, 01.12.2016 - 2 K 401/15
    Das Vertrauen in den zeitlich unbegrenzten Fortbestand einer Subvention ist nicht schutzwürdig (BVerwG, Urt. v. 11.05.2006, 5 C 10/05, BVerwGE 126, 33, juris, Rn. 57 m.w.N.).

    Das Ausbleiben der Förderung selbst berührt nicht den Schutzbereich des Art. 14 GG (BVerwG, Urt. v. 11.05.2006, 5 C 10/05, BVerwGE 126, 33, juris, Rn. 76, 77).

    Das Vertrauen in den zeitlich unbegrenzten Fortbestand einer Subvention ist nicht schutzwürdig (BVerwG, Urt. v. 11.05.2006, 5 C 10/05, juris, Rn. 57 m. w. N.).

    Die Nichtgewährung einer Subvention, auf die selbst kein eigentumsrechtlich geschützter Anspruch besteht, ist auch dann kein eigentumsrechtlich beachtlicher Eingriff durch Unterlassen in durch Art. 14 GG geschützte Rechtsgüter, wenn der Einzelne erst mit Blick auf eine bestimmte Situation Investitionen getätigt, ein Unternehmen gegründet oder Eigentum erworben hat und ohne die Zuwendung die wirtschaftliche Existenzvernichtung des Grundrechtsträgers droht (BVerwG, Urt. v. 11.05.2006, 5 C 10/05, juris, Rn. 76).

    Ob die Klägerin in Kenntnis der späteren Entwicklung entsprechend disponiert hätte, ist eine Frage der Subventionssicherheit und damit des Vertrauensschutzes, begründet aber keine Eigentumsposition im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.05.2006, 5 C 10/05, juris, Rn. 76).

    Die Klägerin hat, da es bereits an einem Anspruch fehlt, der Gegenstand des Schutzes der Eigentumsgarantie sein könnte, insoweit keine Rechtsposition, die der einer Eigentümerin entspricht, ihr also nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts zugeordnet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.05.2006, 5 C 10/05, juris, Rn. 77).

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Meiningen, 01.12.2016 - 2 K 401/15
    Verwaltungsvorschriften bedürfen grundsätzlich ebenso wenig wie sie ändernde weitere Verwaltungsvorschriften einer allgemeinen Bekanntmachung; es gibt insoweit keine generelle Veröffentlichungspflicht (BVerwG, Urt. v. 08.04.1997, 3 C 6/95, BVerwGE 104, 220, juris, Rn. 28).

    Ein Subventionsempfänger muss grundsätzlich damit rechnen, dass bei Eintritt von grundlegenden Änderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen Subventionen gekürzt werden (BVerwG, Urt. v. 08.04.1997, 3 C 6/95, BVerwGE 104, 220, juris, Rn. 27).

    Verwaltungsvorschriften - wie die Förderrichtlinie im vorliegenden Fall - vermögen über die ihnen zunächst nur innewohnende interne Bindung hinaus vermittels sowohl des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG -) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 und Art. 28 GG) eine anspruchsbegründende Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger zu begründen (BVerwG, Urt. v. 08.04.1997, 3 C 6/95, juris, Rn. 19).

    Überdies begründet der Gleichheitssatz zugunsten jedes Zuwendungsbewerbers einen Anspruch darauf, nach einem aufgestellten Verteilungsprogramm behandelt zu werden (BVerwG, Urt. v. 08.04.1997, 3 C 6/95, juris, Rn. 20).

    Vielmehr hat die Verwaltung grundsätzlich nach ihrem Ermessen darüber zu befinden, ob sie Verwaltungsvorschriften und deren Änderung publizieren oder lediglich den nachgeordneten Behörden bekanntmachen will (BVerwG, Urt. v. 08.04.1997, 3 C 6/95, juris, Rn. 28).

    Ein Subventionsempfänger muss grundsätzlich damit rechnen, dass bei Eintritt von grundlegenden Änderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen Subventionen gekürzt werden (BVerwG, Urt. v. 08.04.1997, 3 C 6/95, juris, Rn. 27).

  • VG Bayreuth, 09.07.2001 - B 3 K 99.938
    Auszug aus VG Meiningen, 01.12.2016 - 2 K 401/15
    Zur Vermeidung eines willkürlichen Verteilungsprogramms ist es ausreichend, dass mit dem aufgestellten Programm der Förderzweck erreicht werden kann bzw. dass dazu jedenfalls ein Beitrag geleistet wird (VG Bayreuth, Urt. v. 09.07.2001, B 3 K 99.938, juris, Rn. 47).

    Zur Vermeidung eines willkürlichen Verteilungsprogramms ist es ausreichend, dass mit dem aufgestellten Programm der Förderzweck erreicht werden kann bzw. dass dazu jedenfalls ein Beitrag geleistet wird (VG Bayreuth, Urt. v. 09.07.2001, B 3 K 99.938, juris, Rn. 47).

    Ob die im Rahmen weiter Gestaltungsfreiheit des Normgebers gefundene Lösung der agrarumweltpolitischen Förderung im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste ist, entzieht sich - weil der agrarumweltpolitischen Willensbildung zuzuordnen - der gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.1978, 2 BvL 3/78, juris, Rn. 16; VG Bayreuth, Urt. v. 09.07.2001, B 3 K 99.938, juris, Rn. 47).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus VG Meiningen, 01.12.2016 - 2 K 401/15
    Die Abgrenzung eines begünstigten Personenkreises ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn vertretbare Gründe dafür sprechen und wenn der Normgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet (BVerfG, Beschl. v. 10.10.1978, 2 BvL 3/78, juris, Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.03.1996, 9 S 1955/93, juris, Rn. 27).

    Ob die im Rahmen weiter Gestaltungsfreiheit des Normgebers gefundene Lösung der agrarumweltpolitischen Förderung im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste ist, entzieht sich - weil der agrarumweltpolitischen Willensbildung zuzuordnen - der gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.1978, 2 BvL 3/78, juris, Rn. 16; VG Bayreuth, Urt. v. 09.07.2001, B 3 K 99.938, juris, Rn. 47).

  • VG Augsburg, 04.08.2009 - Au 3 K 08.1685

    KULAP; Auflage; Besatzdichte; Richtlinie; Änderung

    Auszug aus VG Meiningen, 01.12.2016 - 2 K 401/15
    Entsprechende Festlegungen trifft die zitierte Richtlinie, die ihrer Rechtsnatur nach aber keine Rechtsvorschrift, sondern eine nur intern wirkende Verwaltungsvorschrift darstellt (vgl. VG Augsburg, Urt. v. 04.08.2009, Au 3 K 08.1685, juris, Rn. 19).

    Die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg (Urteil vom 04.08.2009, Au 3 K 08.1685, juris) stützt die von ihr vertretene Auffassung nicht.

  • OVG Thüringen, 13.11.2001 - 2 KO 169/00

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien; Subventionen;

    Auszug aus VG Meiningen, 01.12.2016 - 2 K 401/15
    Fehlende Haushaltsmittel sind insoweit lediglich in einer bestimmten Fallkonstellation nicht maßgeblich: Wenn die Bewilligungsbehörde ihre Verpflichtung zu einer unverzüglichen ermessensfehlerfreien Entscheidung über die Subventionsgewährung nicht erfüllt, kann sie sich später nicht auf den Wegfall der damals noch vorhandenen Haushaltsmittel berufen (ThürOVG, Urt. v. 26.10.2001, 2 KO 169/00, juris, Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1996 - 9 S 1955/93

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten - anteilige Kostenerstattung trotz

    Auszug aus VG Meiningen, 01.12.2016 - 2 K 401/15
    Die Abgrenzung eines begünstigten Personenkreises ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn vertretbare Gründe dafür sprechen und wenn der Normgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet (BVerfG, Beschl. v. 10.10.1978, 2 BvL 3/78, juris, Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.03.1996, 9 S 1955/93, juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VG Meiningen, 01.12.2016 - 2 K 401/15
    Zum anderen ist letztlich entscheidend, wie die zuständigen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden sind (BVerwG, Urt. v. 17.01.1996, 11 C 5/95, juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus VG Meiningen, 01.12.2016 - 2 K 401/15
    Subventionen sind freiwillige Zuwendungen des Staats, mittels derer er ein bestimmtes Verhalten der Bürger (d.h. sowohl der Privatpersonen als auch der Unternehmen) fördert, das ihm aus wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Gründen erwünscht ist (BVerfG, Beschl. v. 13.05.1986, 1 BvR 99/85, 1 BvR 461/85, juris, Rn. 45).
  • VGH Bayern, 13.11.2012 - 21 ZB 12.1387

    Landwirtschaftsrecht (KULAP-A) "Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb"; keine

    Auszug aus VG Meiningen, 01.12.2016 - 2 K 401/15
    Diese Richtlinien vermitteln für sich genommen keinen Anspruch auf Gewährung von Zahlungen, die begünstigten Personen haben jedoch Anspruch darauf, nach den in den Richtlinien aufgestellten Maßstäben und Verteilungsprogrammen gleichbehandelt zu werden (Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.11.2012, 21 ZB 12.1387, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

  • VG Würzburg, 21.06.2021 - W 8 K 20.1302

    Betriebssitz als weitere Voraussetzung für Gewährung einer Ausgleichszulage

    Die Länder sind dabei frei, darüber zu bestimmen, welche Regelungen sie über die Zuwendungsempfänger, Zuwendungsobjekte, das Zuwendungsverfahren und den Zuwendungsumfang der Richtlinien treffen (siehe VG Stade, U.v. 28.10.2020 - 6 A 848/17 - juris Rn. 23 und 26; VG Saarland, U.v. 17.4.2020 - 1 K 1136/18 - juris Rn. 16; VG Lüneburg, U.v. 28.6.2019 - 1 A 335/16 - juris Rn. 13 ff.; VG Meiningen, U.v. 1.12.2016 - 2 K 401/15 Me - juris Rn. 33).
  • VG Saarlouis, 17.04.2020 - 1 K 1136/18

    Bestimmung der benachteiligten Gebiete i.S.D. Art. 31, 32 VO(EU) Nr. 1305/2013

    hierzu: VG Meiningen, Urteil vom 01.12.2016 - 2 K 401/15 Me -, Rn. 33, juris.
  • VG Aachen, 06.03.2020 - 7 K 1335/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 08.04.1997 - 3 C 6/95 -, juris Rn. 20; VG Meiningen, Urteil vom 01.12.2016 - 2 K 401/15 Me -, juris Rn. 36.
  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 768/20
    Es entspricht mittlerweile gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass die Mitgliedsländer frei darüber zu bestimmen haben, welche Regelungen sie über die Zuwendungsempfänger, Zuwendungsobjekte, das Zuwendungsverfahren und den Zuwendungsumfang der Richtlinie treffen (VG Magdeburg, Urteil vom 18. August 2021 - 3 A 127/20 MD - juris, Rn. 18; vgl. zudem: VG Würzburg, Urteil vom 21. Juni 2021, - W 8 K 20.1302 - VG Stade, Urteil vom 28. Oktober 2020, - 6 A 848/17 - VG Saarland, Urteil vom 17. April 2020, - 1 K 1136/18 - VG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2019, - 1 Aؘ 335/16 - VG Meiningen, Urteil vom 1. Dezember 2016, - 2 K 401/15 - alle juris).
  • VG Magdeburg, 18.08.2021 - 3 A 127/20

    Agrarförderrechtliche Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete; irrtümliche

    Es entspricht mittlerweile gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass die Mitgliedsländer frei darüber zu bestimmen haben, welche Regelungen sie über die Zuwendungsempfänger, Zuwendungsobjekte, das Zuwendungsverfahren und den Zuwendungsumfang der Richtlinie treffen (vgl. zuletzt: VG Würzburg, Urteil v. 21.06.2021, W 8 K 20.1302; VG Stade, Urteil v. 28.10.2020, 6 A 848/17; VG Saarland, Urteil v. 17.04.2020, 1 K 1136/18; VG Lüneburg, Urteil v. 28.06.2019, 1 A 335/16; VG Meiningen, Urteil v. 01.12.2016, 2 K 401/15; alle juris).
  • VG Cottbus, 15.06.2023 - 3 K 1096/19
    Es entspricht mittlerweile gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass die Mitgliedsländer frei darüber zu bestimmen haben, welche Regelungen sie über die Zuwendungsempfänger, Zuwendungsobjekte, das Zuwendungsverfahren und den Zuwendungsumfang der Richtlinie treffen (VG Magdeburg, Urteil vom 18. August 2021 - 3 A 127/20 MD - juris, Rn. 18; vgl. zudem: VG Würzburg, Urteil vom 21. Juni 2021, - W 8 K 20.1302 - VG Stade, Urteil vom 28. Oktober 2020, - 6 A 848/17 - VG Saarland, Urteil vom 17. April 2020, - 1 K 1136/18 - VG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2019, - 1 Aؘ 335/16 - VG Meiningen, Urteil vom 1. Dezember 2016, - 2 K 401/15 - alle juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht