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   VG Meiningen, 02.08.2018 - 6 D 60013/16 Me   

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https://dejure.org/2018,47666
VG Meiningen, 02.08.2018 - 6 D 60013/16 Me (https://dejure.org/2018,47666)
VG Meiningen, Entscheidung vom 02.08.2018 - 6 D 60013/16 Me (https://dejure.org/2018,47666)
VG Meiningen, Entscheidung vom 02. August 2018 - 6 D 60013/16 Me (https://dejure.org/2018,47666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Zustellungen und Mitteilungen Disziplinarverfahren; Fernbleiben vom Dienst bei fehlender amtsärztlicher Bestätigung einer ärztlichen Krankschreibung; beamtenrechtliche Pflicht zur Mitteilung der aktuellen Wohnanschrift; Entfernung aus dem Dienst bei unerlaubten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Meiningen, 02.08.2018 - 6 D 60013/16
    Ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht nicht (vgl. umfassend BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005, 2 C 12.04, NVwZ 2006, 469).
  • BVerwG, 23.03.2006 - 2 A 12.04

    Verpflichtung eines Beamten zum Nachweis der Dienstunfähigkeit ab dem ersten Tage

    Auszug aus VG Meiningen, 02.08.2018 - 6 D 60013/16
    Diese Zweifel dürfen nicht aus der Luft gegriffen, sondern müssen durch konkrete Umstände veranlasst sein (BVerwG, B. v. 23.03.2006 - 2 A 12/04 -, juris, Rdnr. 3).
  • VGH Bayern, 24.10.2013 - 16b D 10.1230

    Mehrmonatiges Fernbleiben vom Dienst; bedingter Vorsatz und Fahrlässigkeit;

    Auszug aus VG Meiningen, 02.08.2018 - 6 D 60013/16
    Generell kommt eine Maßnahme unterhalb der Entfernung aus dem Dienst bei lang andauerndem Fernbleiben nur bei Vorliegen mildernder Umstände in Betracht (BayVGH, U. v. 24.10.2013 - 16b D 10.1230 -, juris, Rdnr. 68 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 1 D 6.06

    Technischer Fernmeldeobersekretär (Außendienstmitarbeiter); im Rahmen unerlaubter

    Auszug aus VG Meiningen, 02.08.2018 - 6 D 60013/16
    Diese beurteilt sich nach objektiven Handlungsmerkmalen, wie Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzungen, den besonderen Umständen der Tatbegehung sowie Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens, darüber hinaus nach subjektiven Handlungsmerkmalen wie Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, den Beweggründen für sein Verhalten sowie den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, U. v. 14.11.2007 - 1 D 6/06 -, juris, m. w. N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

    Auszug aus VG Meiningen, 02.08.2018 - 6 D 60013/16
    Diese beruht allein auf einem ihr zurechenbaren Verhalten (BVerwG, U. v. 21.06.2000 - 1 D 49/99 -, juris, m. w. N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Meiningen, 02.08.2018 - 6 D 60013/16
    Setzt sich das Dienstvergehen - wie hier - aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, U. v. 08.09.2004 - 1 D 18/03 -, juris).
  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus VG Meiningen, 02.08.2018 - 6 D 60013/16
    Bei einer ununterbrochenen Dauer von vier Monaten und länger wurde im Regelfall auf die Höchstmaßnahme erkannt (BVerwG, U. v. 22.04.1991 - 1 D 62/90 -, juris, Rdnr. 99 m. w. N.), bei einer ununterbrochenen Dauer von zwei bis drei Monaten hat die Rechtsprechung nicht einheitlich entschieden, wobei die besonderen Umstände des Einzelfalls eine Rolle spielten.
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