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   VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15 Me   

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VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15 Me (https://dejure.org/2016,37871)
VG Meiningen, Entscheidung vom 03.11.2016 - 2 K 102/15 Me (https://dejure.org/2016,37871)
VG Meiningen, Entscheidung vom 03. November 2016 - 2 K 102/15 Me (https://dejure.org/2016,37871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • Justiz Thüringen

    § 43 Abs 1 VwGO, § 43 Abs 2 VwGO, § 44a S 1 VwGO
    Bergrecht: Feststellung der Ungeeignetheit einer Messstelle zur Beobachtung einer für das Grundwasser drohende Gefährdung zum Zweck des Grundwasserschutzes; Streitigkeiten nach dem Abgrabungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinde Gerstungen / Freistaat Thüringen, Beigeladene K+S Kali GmbH Meiningen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Meiningen, 17.03.2015 - 2 K 114/12

    Drittanfechtungsklage einer Gemeinde gegen bergrechtliche Betriebsplanzulassung;

    Auszug aus VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15
    Mit am 01.03.2012 erhobener Klage zum Verwaltungsgericht Meiningen (2 K 114/12 Me) wandte sich die Klägerin gegen den Bescheid und Widerspruchsbescheid des Thüringer Landesbergamtes zur Zulassung des Sonderbetriebsplans zur Niederbringung der Bohrung Hy G 4/2010 im Buntsandstein.

    Mit Urteil vom 17.03.2015 wurde die unter 2 K 114/12 Me erhobene Anfechtungsklage als unzulässig abgewiesen.

    Zwar ist die vorliegende Klage nicht hinsichtlich der bereits erfolgten und rechtskräftig abgeurteilten (2 K 114/12 Me) Anfechtung der bergrechtlichen Sonderbetriebsplanzulassung der Bohrung und Einrichtung der streitgegenständlichen Messstelle vom 4.10.2010 subsidiär.

    Das Gericht geht entsprechend seiner Entscheidung im Beschluss vom 17.03.2015 im Verfahren 2 K 114/12 Me hinsichtlich des Feststellungsbegehrens von einem Drittel des für drittbetroffene Gemeinden in berg- bzw. wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß der Empfehlung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (in der Fassung der am 31.05./01.06.2012 und am 18.07.2013 beschlossenen Änderungen; Beilage 2/2013 zu NVwZ Heft 23/2013 vom 1. Dezember 2013; S. 57-68) festzusetzenden Betrages aus.

  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

    Auszug aus VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt dies voraus, dass dieses Interesse des Dritten von den Interessen der Allgemeinheit deutlich unterschieden und in seinem Umfang bestimmt ist und die beabsichtigte Gewässerbenutzung diesen in qualifizierter und individualisierter Weise betrifft, was jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängt (zur Begründung und zum Inhalt des wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots s. die ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 15.07.1987 - 4 C 56.83 -, BVerwGE 78, 40; HessVGH, U. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 - Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 2010, § 12 Rdnr. 61 ff. und § 13 Rdnr. 42 f.; Reinhardt, Drittschutz im Wasserrecht, DöV 2011, 135).

    Hieraus wäre zwar für eine Anfechtungsklage der Klägerin bezogen auf der Beigeladenen erteilte Einleiteerlaubnisse eine Klagebefugnis ggf. zu bejahen (vgl. VGH Mannheim, U. v. 27.09.2002,- 8 S 2642/01; juris; hierzu auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, U. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, Rn. 113, juris).

  • VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640

    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse bei Drittrechtsverhältnis; private

    Auszug aus VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15
    Ob darüber hinaus auch ein direktes Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und dem Beklagtem aus dem wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebot und der hieraus sich ergebenden Verpflichtung der zuständigen Behörde des Beklagten, Gefährdungen des Grundwassers auch im Interesse konkret betroffener öffentlicher Trinkwasserversorger auszuschließen, bejaht werden könnte, also ein dreiseitiges "Umwelt-Nachbarrechtsverhältnis", kann hier dahinstehen, da das festzustellende Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO nicht zwischen Kläger und Beklagtem bestehen muss, sondern auch zwischen dem Beklagten und einem Dritten bestehen kann (vgl. zum Drittrechtsverhältnis als zulässigem Streitgegenstand der Feststellungsklage: BVerwG, U. v. 17.01.1972 - BVerwG I C 33.68 - BVerwGE 39, 247; U. v. 18.12.1975 - BVerwG V C 79.74 - BVerwGE 50, 60; B. v. 9.10.1984 - BVerwG 7 B 187.84 - NVwZ 1985, 112; BayVGH, B. v. 5.07.2010 - 7 ZB 09.2640: juris).
  • BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit;

    Auszug aus VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15
    Rechtliche Beziehungen haben sich aber nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen Sachverhalt streitig ist (BVerwG, U. v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 = Buchholz 454.9 Mietpreisrecht Nr. 15 S. 3;U. v. 30.11.2011 - 6 C 20/10 -, BVerwGE 141, 223-243, Rn. 12).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15
    Rechtliche Beziehungen haben sich aber nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen Sachverhalt streitig ist (BVerwG, U. v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 = Buchholz 454.9 Mietpreisrecht Nr. 15 S. 3;U. v. 30.11.2011 - 6 C 20/10 -, BVerwGE 141, 223-243, Rn. 12).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt dies voraus, dass dieses Interesse des Dritten von den Interessen der Allgemeinheit deutlich unterschieden und in seinem Umfang bestimmt ist und die beabsichtigte Gewässerbenutzung diesen in qualifizierter und individualisierter Weise betrifft, was jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängt (zur Begründung und zum Inhalt des wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots s. die ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 15.07.1987 - 4 C 56.83 -, BVerwGE 78, 40; HessVGH, U. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 - Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 2010, § 12 Rdnr. 61 ff. und § 13 Rdnr. 42 f.; Reinhardt, Drittschutz im Wasserrecht, DöV 2011, 135).
  • BVerwG, 18.12.1975 - V C 79.74

    Klage des Vermieters gegen den Träger der Sozialleistung auf Feststellung der

    Auszug aus VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15
    Ob darüber hinaus auch ein direktes Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und dem Beklagtem aus dem wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebot und der hieraus sich ergebenden Verpflichtung der zuständigen Behörde des Beklagten, Gefährdungen des Grundwassers auch im Interesse konkret betroffener öffentlicher Trinkwasserversorger auszuschließen, bejaht werden könnte, also ein dreiseitiges "Umwelt-Nachbarrechtsverhältnis", kann hier dahinstehen, da das festzustellende Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO nicht zwischen Kläger und Beklagtem bestehen muss, sondern auch zwischen dem Beklagten und einem Dritten bestehen kann (vgl. zum Drittrechtsverhältnis als zulässigem Streitgegenstand der Feststellungsklage: BVerwG, U. v. 17.01.1972 - BVerwG I C 33.68 - BVerwGE 39, 247; U. v. 18.12.1975 - BVerwG V C 79.74 - BVerwGE 50, 60; B. v. 9.10.1984 - BVerwG 7 B 187.84 - NVwZ 1985, 112; BayVGH, B. v. 5.07.2010 - 7 ZB 09.2640: juris).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

    Auszug aus VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15
    Dies gilt nicht nur für unmittelbare Eingriffe in den Bestand dieser Einrichtungen sondern auch für solche Beeinträchtigungen ihrer Funktionsfähigkeit, die erst mittelbar durch ein Einwirken auf das Grundwasser in ihrem Einzugsbereich bewirkt werden (vgl. BVerwG, U. v. 12.8.1999 - 4 C 3.98 - ZfBR 2000, 204).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 187.84

    Durch den Universitätspräsidenten beanstandete Wahl eines Prodekans durch den

    Auszug aus VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15
    Ob darüber hinaus auch ein direktes Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und dem Beklagtem aus dem wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebot und der hieraus sich ergebenden Verpflichtung der zuständigen Behörde des Beklagten, Gefährdungen des Grundwassers auch im Interesse konkret betroffener öffentlicher Trinkwasserversorger auszuschließen, bejaht werden könnte, also ein dreiseitiges "Umwelt-Nachbarrechtsverhältnis", kann hier dahinstehen, da das festzustellende Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO nicht zwischen Kläger und Beklagtem bestehen muss, sondern auch zwischen dem Beklagten und einem Dritten bestehen kann (vgl. zum Drittrechtsverhältnis als zulässigem Streitgegenstand der Feststellungsklage: BVerwG, U. v. 17.01.1972 - BVerwG I C 33.68 - BVerwGE 39, 247; U. v. 18.12.1975 - BVerwG V C 79.74 - BVerwGE 50, 60; B. v. 9.10.1984 - BVerwG 7 B 187.84 - NVwZ 1985, 112; BayVGH, B. v. 5.07.2010 - 7 ZB 09.2640: juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2002 - 8 S 2642/01

    Neue Nutzung eines Gebäudes - qualitative Veränderungen; wasserrechtliche

    Auszug aus VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15
    Hieraus wäre zwar für eine Anfechtungsklage der Klägerin bezogen auf der Beigeladenen erteilte Einleiteerlaubnisse eine Klagebefugnis ggf. zu bejahen (vgl. VGH Mannheim, U. v. 27.09.2002,- 8 S 2642/01; juris; hierzu auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, U. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, Rn. 113, juris).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

  • VG München, 05.10.2005 - M 12 K 04.2126
  • VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89

    Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit - Erteilung einer

  • VG Meiningen, 17.03.2015 - 2 K 114/12
    Mit Beschluss vom 17.03.2015 in der mündlichen Verhandlung wurde der 2. Klageantrag (Feststellungsantrag) vom vorliegenden Verfahren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 2 K 102/15 Me vertagt.
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