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   VG Meiningen, 06.02.2001 - 2 E 3/01.Me   

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https://dejure.org/2001,26283
VG Meiningen, 06.02.2001 - 2 E 3/01.Me (https://dejure.org/2001,26283)
VG Meiningen, Entscheidung vom 06.02.2001 - 2 E 3/01.Me (https://dejure.org/2001,26283)
VG Meiningen, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 2 E 3/01.Me (https://dejure.org/2001,26283)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme einer Waffenbesitzkarte; Sachkundeprüfung vor dem zuständigen Ausschuss; Gefahr für die Allgemeinheit; Anordnung des sofortigen Vollzugs; Anderweitiger Nachweis der Sachkunde; Schutzzweck des Waffengesetzes; Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs; Grundsatz ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.04.1987 - 1 C 18.84

    Einreiseverbot für gefährliche EU-Bürger

    Auszug aus VG Meiningen, 06.02.2001 - 2 E 3/01
    Auf dem Gebiet des Waffenrechts hat der Gesetzgeber dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung dadurch den Vorrang eingeräumt, dass - entsprechend dem Zweck des Waffengesetzes, einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit zu leisten - die rechtswidrige Erlaubnis in Fällen des § 47 Abs. 1 WaffG zwingend zurückgenommen werden muss (BVerwG, Urteil vom 28.04.1987, BayVBl. 1988, S. 184).

    Der Gesetzgeber hat damit - verfassungsrechtlich bedenkenfrei - dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit bzw. der materiellen Gerechtigkeit Vorrang eingeräumt vor dem Aspekt der Rechtssicherheit und dem des Vertrauensschutzes (vgl. dazu Urteil vom 28. April 1987 - BVerwG 1 C 18.84 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 48).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Meiningen, 06.02.2001 - 2 E 3/01
    Versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 ThürVwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1997, DVBl. 1998, 145, 146; ThürOVG, Beschl. v. 27.06.1996, LKV 1997, 370).
  • OVG Thüringen, 27.06.1996 - 1 EO 425/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus VG Meiningen, 06.02.2001 - 2 E 3/01
    Versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 ThürVwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1997, DVBl. 1998, 145, 146; ThürOVG, Beschl. v. 27.06.1996, LKV 1997, 370).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.83

    Waffenrecht - Waffenerlaubnis - Rechtswidrigkeit - Rücknahme -

    Auszug aus VG Meiningen, 06.02.2001 - 2 E 3/01
    Das nachträgliche Bekanntwerden muss sich nicht zwingend auf Tatsachen beziehen, sondern ist auch dann zu bejahen, wenn der zurückgenommene Verwaltungsakt auf einem Tatsachen- oder Rechtsirrtum oder einer bewussten Fehlentscheidung der Behörde beruht (BVerwGE 71, 248, 250).
  • Drs-Bund, 16.06.1972 - BT-Drs VI/3566
    Auszug aus VG Meiningen, 06.02.2001 - 2 E 3/01
    Diese Pflicht zur ausnahmslosen Rückgängigmachung von Verstößen gegen zwingendes Recht entspricht dem Zweck des Gesetzes, einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit zu leisten (vgl. BTDrucks VI/3566, S. 1).
  • VG Würzburg, 04.10.2012 - W 5 K 11.817

    Abschuss von Kormoranen; Schießerlaubnis; Sportschütze; kein Prinzip

    Der Betroffene muss nachweislich befähigt sein, mit den ihm zur Verfügung stehenden Waffen nicht nur sicher umzugehen, sondern sie auch dem konkreten Zweck entsprechend sachgerecht zu handhaben (vgl. VG Meiningen, B.v. 06.02.2011, Az. 2 E 3/01.Me, RdNr. 25 in juris, m.w.N.; VG Neustadt (Weinstraße), U.v. 29.09.1997, Az. 5 K 2782/96.NW, GewArch 1998, 120; Steindorf, Waffenrecht, 8. Aufl. 2007, § 7 RdNr. 2; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 2. Aufl. 2008, Kapitel 5, RdNr. 824).
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