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   VG Meiningen, 07.07.2017 - 1 K 21482/16 Me   

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VG Meiningen, 07.07.2017 - 1 K 21482/16 Me (https://dejure.org/2017,47615)
VG Meiningen, Entscheidung vom 07.07.2017 - 1 K 21482/16 Me (https://dejure.org/2017,47615)
VG Meiningen, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 1 K 21482/16 Me (https://dejure.org/2017,47615)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16

    Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen

    Auszug aus VG Meiningen, 07.07.2017 - 1 K 21482/16
    Obwohl diese Erkenntnisse zwar den Schluss zulassen, dass die Machthaber in Syrien zur Erhaltung ihrer Herrschaft mit äußerster Härte gegen tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle vorgehen, ist die Kammer aufgrund einer neuen Prognose unter Einbeziehung bisher nicht vorliegender Erkenntnisse nicht - mehr - davon überzeugt, dass allein die illegale Ausreise aus Syrien, der Asylantrag und Aufenthalt in Deutschland als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst werden und Flüchtlinge aus Syrien bei ihrer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssen, wegen einer ihnen schon deswegen unterstellten politischen Einstellung als Oppositionelle betrachtet und mit Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a Abs. 1 AsylG überzogen zu werden (vgl. hierzu auch: OVG NRW, B. v. 06.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, mit einem allerdings anderen rechtlichen Ansatz; BayVGH, U. v. 12.12.2016, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, U..v. 23.11.2016 - 3 LB 17.16 -, juris; a. A. OVG Sachsen-Anhalt,.U. v. 18.07.2012 - 3 L 147.12 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus VG Meiningen, 07.07.2017 - 1 K 21482/16
    Obwohl diese Erkenntnisse zwar den Schluss zulassen, dass die Machthaber in Syrien zur Erhaltung ihrer Herrschaft mit äußerster Härte gegen tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle vorgehen, ist die Kammer aufgrund einer neuen Prognose unter Einbeziehung bisher nicht vorliegender Erkenntnisse nicht - mehr - davon überzeugt, dass allein die illegale Ausreise aus Syrien, der Asylantrag und Aufenthalt in Deutschland als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst werden und Flüchtlinge aus Syrien bei ihrer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssen, wegen einer ihnen schon deswegen unterstellten politischen Einstellung als Oppositionelle betrachtet und mit Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a Abs. 1 AsylG überzogen zu werden (vgl. hierzu auch: OVG NRW, B. v. 06.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, mit einem allerdings anderen rechtlichen Ansatz; BayVGH, U. v. 12.12.2016, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, U..v. 23.11.2016 - 3 LB 17.16 -, juris; a. A. OVG Sachsen-Anhalt,.U. v. 18.07.2012 - 3 L 147.12 -, juris).
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