Rechtsprechung
VG Meiningen, 07.07.2020 - 2 E 651/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,83211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 07.07.2020 - 2 E 651/20
- VG Meiningen, 05.10.2020 - 2 E 864/20
- VerfGH Thüringen, 06.04.2022 - VerfGH 112/20
- VerfGH Thüringen, 15.06.2022 - VerfGH 112/20
Wird zitiert von ...
- VerfGH Thüringen, 06.04.2022 - VerfGH 112/20
Verfassungsbeschwerde
Mit Beschluss vom 7. Juli 2020 (Az.: 2 E 651/20 Me) stellte das Verwaltungsgericht das Verfahren ein.Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 2020 (2 E 651/20 Me) richtet, ist die Verfassungsbeschwerde ebenfalls unzulässig.
Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 2020 (2 E 651/20 Me) richtet, ist die Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung ebenfalls unzulässig.