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   VG Meiningen, 10.12.2013 - 2 K 132/08 Me   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36193
VG Meiningen, 10.12.2013 - 2 K 132/08 Me (https://dejure.org/2013,36193)
VG Meiningen, Entscheidung vom 10.12.2013 - 2 K 132/08 Me (https://dejure.org/2013,36193)
VG Meiningen, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 2 K 132/08 Me (https://dejure.org/2013,36193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage nach der Erledigung eines Verwaltungsaktes durch Fristablauf

  • Justiz Thüringen

    § 42 Abs 1 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO, § 43 VwGO, § 113 Abs 1 VwGO
    Klageart gegen erledigten Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gemeinde Gerstungen gegen Freistaat Thüringen (Thüringer Landesbergamt), beigeladen Fa. K & S Kali GmbH

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinde Gerstungen gegen Freistaat Thüringen (Thüringer Landesbergamt)

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinde Gerstungen gegen Freistaat Thüringen (Thüringer Landesbergamt), beigeladen Fa. K & S Kali

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Meiningen, 10.12.2013 - 2 K 132/08
    2.2 Hinsichtlich einer möglicherweise entgegenstehenden Bestandskraft und der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO, die auch hier Zulässigkeitsvoraussetzung für die Fortsetzungsfeststellungsklage ist (Kopp/Schenke, a. a. O., § 113, Rdnr. 118, 125; BVerwG, U. v. 26.01.1996, 8 C 19/94, a. a. O., juris, Rdnr. 20, m. w. N.), wird auf die vorangegangenen Ausführungen unter Nr. 1. Bezug genommen.
  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

    Auszug aus VG Meiningen, 10.12.2013 - 2 K 132/08
    1.2.1 Aus einer möglichen Verletzung des Eigentums an Grund und Boden der Klägerin, dem Überschreiten einer wasserrechtliche Erlaubnis (§ 2 WHG a.F. 1996 bzw. § 8 WHG n.F), einem Verstoß gegen wasserrechtliche Bewirtschaftungsziele des § 27 WHG n.F, wegen nicht erlaubten Einleitens von Abwässern (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 WHG n.F.), einer Verletzung von Bestimmungen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 - F(auna)-F(lora)-H(abitat) - Richtlinie und der Richtlinie 2009/147/EG vom 30.11.2009 kann die Klägerin ihre Klagebefugnis nicht herleiten (vgl. HessVGH, U.v. 01.09.2009 - Az. 7 A 1736/10 - NuR 2012, S. 63, juris, Rdnr. 90 bis 95, m. w. N.).
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