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   VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10 Me   

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https://dejure.org/2011,12263
VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10 Me (https://dejure.org/2011,12263)
VG Meiningen, Entscheidung vom 11.10.2011 - 2 K 194/10 Me (https://dejure.org/2011,12263)
VG Meiningen, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - 2 K 194/10 Me (https://dejure.org/2011,12263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürWG § 86 Satz 1; ThürWG § 86 Satz 4; ThürVwKostG § 2 Abs 1 Nr 2 b; ThürVwKostG § 3 Abs 1 Nr 3; ThürVwKostG § 3 Abs 2 Nr 1 Alt 2; ThürVwKostG § 21 Abs 1; ThürVwKostG § 21 Abs 4 S... atz 2; ThürAbwAG § 12 Abs 1
    Wasserrecht; Nichtigkeit der Gebührensätze für Abwasseranalytik wegen Nichtbeachtung des Kostenüberschreitungsverbotes; Kosten der Abwasseruntersuchung; Kostenverzeichnis; Inzidentkontrolle; Rechtsverordnung; Kostenüberschreitungsverbot; Äquivalenzprinzip

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwingende Beachtung des in § 21 Abs. 4 S. 2 ThürVwKostG normierten Kostenüberdeckungsverbots bei der Bemessung der Gebührensätze für gewässeraufsichtliche Beprobungen bei Abwassereinleitern; Pflicht eines Gewässerbenutzers zu Tragung der von ihm verursachten Kosten

  • Justiz Thüringen

    Nichtigkeit der Gebührensätze für Abwasseranalytik wegen Nichtbeachtung des Kostenüberschreitungsverbotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Meiningen, 17.11.2009 - 2 K 163/07

    Wasserrecht; Gebühren für Überwachung einer Einleitstelle ohne wasserrechtliche

    Auszug aus VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10
    Der Kläger ist auch nicht als kommunale Körperschaft gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürVwKostG von den Verwaltungsgebühren befreit, weil die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 2. Alt. ThürVwKostG vorliegen (vgl. ThürOVG, Urteil vom 13.02.2009, Az.: 1 KO 896/07, LKV 2009, 333; VG Meiningen, Urt. v. 14.11.2007, Az.: 2 K 435/07 Me, Urteil vom 17.11.2007, 2 K 163/07 Me und vom 25.11.2007, 2 K 164/07 Me; alle juris).

    Dies entspricht aber auch der Stellung dieser Vorschrift, die als Ausnahme zu dem Grundsatz des § 13 Abs. 1 AbwAG, wonach die Abgabe eigentlich streng zweckgebunden ist, auch eng auszulegen ist, zumal die hier strittige Überwachung nicht zu den Aufgaben nach § 13 Abs. 2 AbwAG gehört (vgl. insoweit VG Meiningen U. v. 17.11.2007, 2 K 163/07 Me; juris).

  • VGH Bayern, 29.03.1995 - 4 N 93.3641
    Auszug aus VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10
    4 N 93.3641; beide juris).
  • VGH Bayern, 03.03.1993 - 4 B 92.1878

    Nichtigkeit einer Gebührensatzung wegen Verletzung des Kostenüberdeckungsverbots;

    Auszug aus VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10
    Erforderlich ist im Ergebnis nur, dass sich die festgelegten Gebührensätze auf eine - auch eine erst nachträglich erstellte - Berechnungsgrundlage, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, stützen lässt (vgl. BayVGH U. v. 03.03.1993, 4 B 92.1878; v. 29.03.1995, 16 2 K 194/10 Me.
  • VG Ansbach, 26.07.2011 - AN 15 K 11.00485

    Gebühr für fachbehördliche Überwachung kommunaler Kläranlage mit 60 EW; kein

    Auszug aus VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10
    Auf die dortige Landesrechtsprechung (vgl. etwa VG Ansbach, U. v. 26.07.2011, AN 15 K 11.00485; juris) kann sich der Beklagte daher nicht berufen.
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10
    Nach der - zur kommunalen Gebührenerhebung ergangenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. BVerwGE 13, 214) ist das Kostenüberschreitungsverbot zwar als sog. "Veranschlagungsmaxime" zu sehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10

    Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

    Auszug aus VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10
    Hierbei sind bei der Erstellung im Nachhinein jedoch nicht mehr prognostizierte Werte, sondern die aus den fraglichen und zurückliegenden Abrechnungszeiträumen tatsächlich festgestellten gebührenfähigen Kosten der Verwaltung sowie die tatsächlich erfolgten Beprobungszahlen zugrunde zu legen (vgl. auch VGH B-W., U. v. 10.02.2011, 2 S 2251/10; BayVGH, U. v. 02.04.2004, 4 N 00.1645; OVG Schleswig, U. v. 09.02.2002, juris).
  • VGH Bayern, 02.04.2004 - 4 N 00.1645

    Hausmüllentsorgungsgebühren; Abfallgebührensatzung; Rückwirkender Satzungserlass;

    Auszug aus VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10
    Hierbei sind bei der Erstellung im Nachhinein jedoch nicht mehr prognostizierte Werte, sondern die aus den fraglichen und zurückliegenden Abrechnungszeiträumen tatsächlich festgestellten gebührenfähigen Kosten der Verwaltung sowie die tatsächlich erfolgten Beprobungszahlen zugrunde zu legen (vgl. auch VGH B-W., U. v. 10.02.2011, 2 S 2251/10; BayVGH, U. v. 02.04.2004, 4 N 00.1645; OVG Schleswig, U. v. 09.02.2002, juris).
  • VG Hamburg, 11.03.2009 - 9 K 2094/06

    Nichtigkeit von § 4 der Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Neuer

    Auszug aus VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10
    Hält das entscheidende Gericht die Verordnung dann insgesamt oder in einzelnen, anzuwendenden Teilen für nichtig, so stellt es dies in den Entscheidungsgründen inzident fest und entscheidet so, als ob der Rechtssatz nicht vorhanden wäre (vgl. VG Hamburg, U. v. 03.03.2009, 9 K 2094/06; juris).
  • VG Meiningen, 14.11.2007 - 2 K 435/07

    Wasserrecht; Wasserrecht; Betrieb; Dritter; Freiheit; Gebühr; Kalkulation;

    Auszug aus VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10
    Der Kläger ist auch nicht als kommunale Körperschaft gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürVwKostG von den Verwaltungsgebühren befreit, weil die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 2. Alt. ThürVwKostG vorliegen (vgl. ThürOVG, Urteil vom 13.02.2009, Az.: 1 KO 896/07, LKV 2009, 333; VG Meiningen, Urt. v. 14.11.2007, Az.: 2 K 435/07 Me, Urteil vom 17.11.2007, 2 K 163/07 Me und vom 25.11.2007, 2 K 164/07 Me; alle juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06

    sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung

    Auszug aus VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10
    Es werde des Weiteren verwiesen auf ein Urteil des OVG Magdeburg vom 24.04.2008 (Az.: 2 L 378/06; juris), welches zu einer Parallelvorschrift im Land Sachsen-Anhalt (zu § 86 ThürWG) ausgeführt habe, dass der Kostenerhebung eine Bestimmung des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz entgegen stehe, nämlich dann, wenn die Probeentnahmen und Laboruntersuchungen solche Parameter beträfen, die für die Berechnung der Abwasserabgabe nach § 3 Abs. 1 Abwasserabgabengesetz von Bedeutung seien.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2000 - 1 L 153/98
  • OVG Thüringen, 13.02.2009 - 1 KO 896/07

    Wasserrecht; Keine persönliche Gebührenfreiheit von Eigenbetrieben der

  • VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

    Das Gericht ist grundsätzlich befugt und bei ausreichend substantiierter Rüge eines Beteiligten auch verpflichtet, das Übereinstimmen der Kostenordnung mit höherrangigem Recht zu überprüfen (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 11.10.2011 - 2 K 194/10).
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