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   VG Meiningen, 15.10.2018 - 2 E 1235/18 Me   

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https://dejure.org/2018,38053
VG Meiningen, 15.10.2018 - 2 E 1235/18 Me (https://dejure.org/2018,38053)
VG Meiningen, Entscheidung vom 15.10.2018 - 2 E 1235/18 Me (https://dejure.org/2018,38053)
VG Meiningen, Entscheidung vom 15. Oktober 2018 - 2 E 1235/18 Me (https://dejure.org/2018,38053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Gemeindeneugliederung Meiningen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Weimar, 16.12.2014 - 3 E 1333/14

    Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus VG Meiningen, 15.10.2018 - 2 E 1235/18
    Etwas anderes mag unter Umständen dann gelten, wenn eine Gemeinde willkürlich und daher treuwidrig das Verfahren durch verzögerte Bearbeitung verschleppt (VG Weimar, B. v. 16. Dezember 2014 - 3 E 1333/14 We -, Rn. 17, juris).

    Das ist hier nicht der Fall (vgl. VG Weimar, B. v. 16. Dezember 2014, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2006 - 15 A 5081/05

    Gestaltung der Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung für die Zukunft im

    Auszug aus VG Meiningen, 15.10.2018 - 2 E 1235/18
    Der Beschluss des Gemeinderates betrifft deshalb einen abgeschlossenen Vorgang, der nicht durch rückwirkende Aufhebung gleichsam ungeschehen gemacht werden könnte (vgl. OVG NRW, Urt. v. 04.04.2006, NVwZ-RR 2007, 625).

    Denn, betrifft der Beschluss eines Gemeinderates - wie hier - einen abgeschlossenen Vorgang (Ermächtigung zum Anschluss eines Vertrages), ist dieser abgeschlossen worden, ohne dass eine Kündigung vorgesehen ist, und hat er auch rechtliche Wirkungen, kann der Beschluss nicht durch rückwirkende Aufhebung gleichsam ungeschehen gemacht werden (vgl. OVG NRW, Urt. v. 04. April 2006, NVwZ-RR 2007, 625).

  • VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14

    Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus VG Meiningen, 15.10.2018 - 2 E 1235/18
    Es ist einhellige Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss nicht mehr zulässig ist, wenn der Gemeinderat in diesem Beschluss einem die Gemeinde verpflichtenden Vertrag zugestimmt und der Bürgermeister auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung den Gemeinderatsbeschluss durch Abschluss des Vertrages vollzogen hat, da ein solches Bürgerbegehren auf Vertragsbrüchigkeit abzielt (vgl. VG Weimar, Urt. v. 25.11.2015 - 3 K 1276/14 We; VG Stuttgart, Urt. v. 17.07.2009 - 7 K 3229/08).

    Insbesondere verschafft das Bürgerbegehren der Gemeinde im Erfolgsfall auch kein Sonderkündigungsrecht (VG Weimar, Urt. vom 25. November 2015 - 3 K 1276/14 We -, Rn. 19, juris; VG Bayreuth, Urt. v. 10. April 2003 - B 2 K 02.324 - juris Rdnrn. 77 ff.).

  • VG Stuttgart, 17.07.2009 - 7 K 3229/08

    Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau

    Auszug aus VG Meiningen, 15.10.2018 - 2 E 1235/18
    Es ist einhellige Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss nicht mehr zulässig ist, wenn der Gemeinderat in diesem Beschluss einem die Gemeinde verpflichtenden Vertrag zugestimmt und der Bürgermeister auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung den Gemeinderatsbeschluss durch Abschluss des Vertrages vollzogen hat, da ein solches Bürgerbegehren auf Vertragsbrüchigkeit abzielt (vgl. VG Weimar, Urt. v. 25.11.2015 - 3 K 1276/14 We; VG Stuttgart, Urt. v. 17.07.2009 - 7 K 3229/08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - 15 B 1744/07

    Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines städtischen Grundstücks zum Zwecke der

    Auszug aus VG Meiningen, 15.10.2018 - 2 E 1235/18
    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfahlen führt hierzu aus: "Die beiden Entscheidungsformen sind gleichwertig, so dass ein Sicherungsanspruch zu Gunsten des Bürgerbegehrens selbst dann nicht besteht, wenn im Einzelfall eine Entscheidung der Gemeinde dadurch einen faktischen Vorrang erhält, dass diese Entscheidung wegen der Schwerfälligkeit des Verfahrens zur Herbeiführung eines Bürgerentscheids schon vor dessen Abschluss in die Tat umgesetzt werden kann (OVG NRW, B. vom 6. Dezember 2007 - 15 B 1744/07 -, juris Rn. 34, und vom 19. März 2004 - 15 B 522/04 -, juris Rn. 33 ff.).
  • VG Sigmaringen, 08.05.2018 - 9 K 2491/18

    Anforderungen an ein Bürgerbegehren, hier gegen den Abbau von Kalkstein

    Auszug aus VG Meiningen, 15.10.2018 - 2 E 1235/18
    Der Gegenstand eines Bürgerbegehrens ergibt sich vielmehr aus seiner Zielrichtung (VG Sigmaringen, B. v. 08. Mai 2018 - 9 K 2491/18 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - 15 B 522/04

    Anforderungen und Wirkung eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus VG Meiningen, 15.10.2018 - 2 E 1235/18
    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfahlen führt hierzu aus: "Die beiden Entscheidungsformen sind gleichwertig, so dass ein Sicherungsanspruch zu Gunsten des Bürgerbegehrens selbst dann nicht besteht, wenn im Einzelfall eine Entscheidung der Gemeinde dadurch einen faktischen Vorrang erhält, dass diese Entscheidung wegen der Schwerfälligkeit des Verfahrens zur Herbeiführung eines Bürgerentscheids schon vor dessen Abschluss in die Tat umgesetzt werden kann (OVG NRW, B. vom 6. Dezember 2007 - 15 B 1744/07 -, juris Rn. 34, und vom 19. März 2004 - 15 B 522/04 -, juris Rn. 33 ff.).
  • VerfGH Bayern, 06.05.2005 - 21-IX-05

    Volksbegehren zum Abgeordnetengesetz

    Auszug aus VG Meiningen, 15.10.2018 - 2 E 1235/18
    (OVG NRW, B. v. 24. April 2017 - 15 B 479/17 -, juris; so im Ergebnis auch Bayerischer VGH, E. v. 06. Mai 2005 - Vf. 21-IX-05 -, juris).
  • VG Regensburg, 05.07.2000 - RO 3 K 99.2408
    Auszug aus VG Meiningen, 15.10.2018 - 2 E 1235/18
    Außerdem würde das bedeuten, dass die Umsetzung eines möglicherweise erfolgreichen Bürgerentscheids mit Sicherheit scheitern würde (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 05.07.2000 - RO 3 K 99.2408, juris), weil die Aufhebung des Beschlusses keine Wirkung mehr hätte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - 15 B 479/17

    Konzentration aller Verfahrensrechte hinsichtlich des Bürgerbegehrens bei dessen

    Auszug aus VG Meiningen, 15.10.2018 - 2 E 1235/18
    (OVG NRW, B. v. 24. April 2017 - 15 B 479/17 -, juris; so im Ergebnis auch Bayerischer VGH, E. v. 06. Mai 2005 - Vf. 21-IX-05 -, juris).
  • VG Bayreuth, 10.04.2003 - B 2 K 02.324
  • OVG Thüringen, 17.07.2019 - 3 EO 281/19

    Auslegung der Bekanntmachungsregeln in einer gemeindlichen Hauptsatzung

    Im Übrigen liegen dem Senat auch keine Erkenntnisse vor, dass sich das Anliegen zwischenzeitlich - z. B. wegen rechtlicher Unmöglichkeit - erledigt haben könnte (vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 10.09.2018 - 2 E 1235/18 Me - juris; VG Weimar, Beschluss vom 25.11.2015 - 3 K 1276/14 We - juris).
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