Rechtsprechung
VG Meiningen, 18.06.2003 - K 492/00 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Gewährung eines ruhegehaltsfähigen Zuschusses; Bestehen eines Vertrauensschutzes bei einem Laufbahnwechsel; Erfassung von Einstellungsvoraussetzungen für Professoren vom Begriff der Befähigungsvoraussetzungen ; Zeiten der Freistellung von einer ...
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- BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95
Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet
Auszug aus VG Meiningen, 18.06.2003 - K 492/00
Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Frage der Befähigungsvoraussetzungen in seinem Urteil vom 25.04.1996 (- 2 C 27/95 -, ThürVBI. 1996, S. 277 f.) ausgeführt:.Der Kläger hat auch keinen Anspruch auf Zahlung der nicht nach § 2 der 2. BesÜV reduzierten Dienstbezüge, da § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1996 - 2 C 27/95 -, ThürVBI. 1996, S. 277 f.).§ 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV verstößt nicht gegen Art. 33 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 1 und 2 GG.
Der Grund für die gesetzliche Differenzierung liegt in dem vom Gesetzgeber angestrebten Ziel, Anreize für einen beruflichen Wechsel in die neuen Bundesländer zu schaffen, um dem dringenden Bedarf der neuen Länder an Fachkräften aus dem bisherigen Bundesgebiet zu entsprechen und so die Personalgewinnung noch mehr als zuvor zu unterstützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1996 - 2 C 27/95 -, a.a.O.).
- BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 5.00
Abgesenkte Besoldung; Befähigungsvoraussetzungen; Beitrittsgebiet; …
Auszug aus VG Meiningen, 18.06.2003 - K 492/00
Die fortbestehenden erheblichen Unterschiede der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse im bisherigen Bundesgebiet und in den neuen Ländern sind ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt für die besoldungsrechtliche Differenzierung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2001 - 2 C 5.00 -, zitiert nach Juris).Der Streitwert berechnet sich nach dem pauschaliertem zweifachen Jahresbetrag des begehrten Zuschusses (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2001 - 2 C 5.00-, Zitiert nach Juris).
- BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 37.98
Beamtenrecht, Besoldungsrecht
Auszug aus VG Meiningen, 18.06.2003 - K 492/00
Er erhielt als Beamter auf Widerruf jedoch keine Dienstbezüge, sondern sonstige Bezüge (§ 59 Abs. 1 in Verbindung mit§ 1 Abs. 3 Nr. 1 BBesG), sodass es zur Feststellung der erstmaligen Verwendung nicht auf diesen Vorbereitungsdienst ankommt (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22.07.1999 - 2 C 37/98 -, DÖD 2000, S. 85).Diese Auslegung der Übergangsregelung verträgt sich jedoch grundsätzlich mit dem mobilitätsfördernden Ansatz der BesÜV (vgl. hierzu allgemein: BVerwG Urt. v. 22.07.1999 - 2 C 37/98 -, DÖD 2000, S. 85, BRDrucks 215/91 S. 22 f.).
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
Auszug aus VG Meiningen, 18.06.2003 - K 492/00
Die niedrigere Besoldung für Beamte, Richter und Soldaten in den neuen Ländern ist derzeit noch mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.02.2003 - 2 BvL 3/00 -, Juris).Die Auffassung, dass die niedrigere Besoldung für Beamte, Richter und Soldaten in den neuen Ländern derzeit noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist im Übrigen mittlerweile auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (vgl. Beschl. v. 12.02.2003 - 2 BvL 3/00 -, Juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1994 - 12 B 1673/94
Professorenamt; Einstellungsvoraussetzungen
Auszug aus VG Meiningen, 18.06.2003 - K 492/00
Das juristische Referendariat stellt ebenfalls keine berufliche Praxisausübung dar (vgl. HRG-Kom., § 44 Rdnr. 129 unter Hinweis auf OVG Münster, Beschl. v. 15, 03.1990 - 6 B 101/90 -, Besohl, v. 20.10.1994 - 12 B 1673/94 -).