Rechtsprechung
VG Meiningen, 20.11.2012 - 2 K 648/11 Me |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
GG Art 74 Abs 1 Nr 32; GG Art 84 Abs 1 Satz 7; WHG § 40 Abs 2; ThürWG § 68 Abs 3; ThürWG § 103 Abs 3; ThürWG § 105 Abs 1 Satz 1; ThürVwVfG § 46
Wasserrecht; Zur Übertragung der Unterhaltungslast für ein Gewässer durch den Unterhaltungspflichtigen im Wege des Verwaltungsaktes; Gewässer; Unterhaltungslast; Übertragung; Vereinbarung; Verwaltungsakt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kompetenzverteilung hinsichtlich der Übertragung der Unterhaltungslast nach § 40 Abs. 2 WHG
- Justiz Thüringen
Art 74 Abs 1 Nr 32 GG, Art 84 Abs 1 S 7 GG, § 40 Abs 2 WHG
Übertragung der Unterhaltungslast für ein Gewässer durch den Unterhaltungspflichtigen im Wege des Verwaltungsaktes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 221
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2006 - 1 A 11596/05
Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Wege der Eilentscheidung
Auszug aus VG Meiningen, 20.11.2012 - 2 K 648/11
Fälle der sachlichen Unzuständigkeit fallen schon von vornherein nicht unter diese Bestimmung (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 13.04.2006, Az.: 1 A 11596/05, juris, Rn. 34 m.w.N.).
- VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14
Aufnahme in den Krankenhausplan; Nebenbestimmung; Verpflichtung, medizinische …
Aufgrund schwebender Vergleichsverhandlungen wurde das Klageverfahren (2 K 648/11) auf Antrag der Beteiligten durch Beschluss vom 2.12.2011 zum Ruhen gebracht.Ferner hat sie das zum Ruhen gebrachte Verfahren betreffend die Klage gegen den Feststellungsbescheid vom 22.6.2011 (2 K 648/11) im April 2014 wieder aufgenommen.