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   VG Meiningen, 23.07.2002 - 1 E 196/01.Me   

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https://dejure.org/2002,44496
VG Meiningen, 23.07.2002 - 1 E 196/01.Me (https://dejure.org/2002,44496)
VG Meiningen, Entscheidung vom 23.07.2002 - 1 E 196/01.Me (https://dejure.org/2002,44496)
VG Meiningen, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - 1 E 196/01.Me (https://dejure.org/2002,44496)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus VG Meiningen, 23.07.2002 - 1 E 196/01
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen dann, wenn nach der im Eilverfahren gebotenen und ausreichenden summarischen Überprüfung ein Erfolg im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (ThürOVG, B. v. 23.04.1998, 4 EO 6/97 ).

    In der Regel wird daher im Rahmen des Eilverfahrens von der Gültigkeit der zu Grunde liegenden Satzung auszugehen sein (ThürOVG, B. v. 23.04.1998, 4 EO 6/97 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Voraussetzungen für die Bildung einer

    Auszug aus VG Meiningen, 23.07.2002 - 1 E 196/01
    Die Bildung einer Erschließungseinheit verlangt materiell-rechtlich - entsprechend den Anforderungen im Erschließungsbeitragsrecht - eine funktionelle Abhängigkeit der Straßen in der Weise, dass die Anbindung einer Straße an das öffentliche Wegenetz nur über eine andere erfolgen kann (vgl. BVerwG, U. v. 22.05.1992 - Az.: 8 C 4.92 -, NVwZ 93, 1202).

    Dies kann aber nur angenommen werden, wenn eine Straße ihre Funktion lediglich im Zusammenhang mit einer bestimmten anderen Anlage in vollem Umfang zu erfüllen geeignet ist, d.h., wenn ausschließlich die letztere Anlage der ersteren die Anbindung an das übrige Straßennetz der Gemeinde vermittelt ( BVerwG, Urteil vom 22.05.1992, 8 C 4.92 , NVwZ 1993, 1202).

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus VG Meiningen, 23.07.2002 - 1 E 196/01
    Für das leitungsgebundene Anschlussbeitragsrecht hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht ( U. v. 18.12.2000, 4 N 472/00 ) eine ähnliche Regelung über eine Tiefenbegrenzung eines Zweckverbandes für nichtig erklärt.

    Eine solche Regelung steht vielmehr im ortsgesetzgeberischen Ermessen (ThürOVG, U. v. 18.12.2000, 4 N 472/00 , S. 50).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus VG Meiningen, 23.07.2002 - 1 E 196/01
    Denn jede Verzögerung des Zeitpunkts des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten hat zur Folge, dass die Beitragspflichtigen erst später zur Zahlung des Beitrages in Anspruch genommen werden (können) und deshalb länger im Genuss des Ertrags des anderen Falls durch die Zahlung des Beitrags verbrauchten Kapitals bleiben (BVerwGE 85, 66 [BVerwG 09.03.1990 - BVerwG 8 C 76.88] ).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71

    Notwendige Kennzeichen einer Erschließungseinheit

    Auszug aus VG Meiningen, 23.07.2002 - 1 E 196/01
    Eine funktionelle Abhängigkeit von Straßen liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn die Straßen so eng miteinander verknüpft sind, dass sie, mehr als es für das Verhältnis von Erschließungsanlagen untereinander üblicherweise zutrifft, zueinander in Beziehung gesetzt und insofern voneinander abhängig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1972, 4 C 37.71, DVBl. 1973, 501).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VG Meiningen, 23.07.2002 - 1 E 196/01
    Da in diesem Fall auch von einer objektiven Teilbarkeit der Satzung auszugehen ist, wäre die Änderungssatzung mit ihrer Veröffentlichung wirksam geworden (vgl. BVerwG, B. v. 01.08.2001, 4 B 23/01 mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).
  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98

    Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für

    Auszug aus VG Meiningen, 23.07.2002 - 1 E 196/01
    Insoweit wird auf die Ausführungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 29.09.1999 in dem Verfahren 4 ZEO 844/98 Bezug genommen, denen die Kammer ausdrücklich folgt.
  • OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08

    Abgrenzung der erstmaligen Herstellung einer Mischverkehrsfläche vom Ausbau einer

    Die Mitbenutzung der Fahrbahn der K durch Fußgänger bleibt auch nach der Verbreiterung und höhengleichen Ausgestaltung auf das Maß begrenzt, das nach § 25 Abs. 1 Satz 2 bis 4 StVO für die Benutzung der Fahrbahnen durch Fußgänger allgemein gilt (zum Unterschied zwischen verkehrsberuhigten Bereichen und Fahrbahnen mit oder ohne gesonderten Gehweg schon VG Meiningen, Beschluss vom 23. Juli 2002 - 1 E 196/01.Me -, Juris).
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