Rechtsprechung
VG Meiningen, 23.10.2008 - 8 K 479/06 Me |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
SGB-IX 84; SGB-IX 85; SGB-IX 121; SGB-X 41; SGB-X 42
Schwerbehindertenrecht; Schwerbehindertenrechts (Zustimmung zur Kündigung); Ermessensentscheidung; Verfahrensfehler im Widerspruchsverfahren; Heilung; Schwerbehinderung; Integrationsamt - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Heilung von Anhörungsmangel und unterlassener Entscheidung über Befangenheit im Widerspruchsverfahren - Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermessensentscheidung; Verfahrensfehler im Widerspruchsverfahren; Heilung; Schwerbehinderung; Integrationsamt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus VG Meiningen, 23.10.2008 - 8 K 479/06
Diese Entscheidung erfordert deshalb eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes (BVerwG, U. v. 02.07.1992 -5 C 51/19- BVerwGE 90, 287; BVerwG, U. v. 19.10.1995, BVerwGE 99, 336).Das Integrationsamt hat im Zustimmungsverfahren nach § 85 SGB IX deshalb grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Schwerbehinderten etwa sozial gerechtfertigt im Sinne von § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz ist (BVerwG, U. v. 02.07.1992, DVBl. 1992, 1490).
- BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70
Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des …
Auszug aus VG Meiningen, 23.10.2008 - 8 K 479/06
Ist der Schwerbehinderte krankheits- oder behinderungsbedingt nicht zur Fortsetzung der Arbeit am bisherigen Arbeitsplatz in der Lage, sind an die Zumutbarkeitsgrenze beim Arbeitgeber besonders hohe Anforderungen zu stellen, um auch den im Schwerbehindertengesetz zum Ausdruck gekommenen Schutzgedanken der Rehabilitation verwirklichen zu können (BVerwG, U. v. 27.10.1971, BVerwGE 39, 36). - BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61
Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids - Bindung an Festsetzung des Grades …
Auszug aus VG Meiningen, 23.10.2008 - 8 K 479/06
Da es sich vorliegend um eine Ermessensentscheidung handelt, hätte dies zur Folge, dass über den dann noch nicht beschiedenen Widerspruch erneut durch die Widerspruchsbehörde zu entscheiden wäre (BVerwG, U.v.29.11.1961 -VI C 124.61-, DVBl 1962, 305;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 79 Rdnr. 6;… Kopp/Schenke, VwGO, § 79 Rdnr. 5).
- BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93
Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …
Auszug aus VG Meiningen, 23.10.2008 - 8 K 479/06
Diese Entscheidung erfordert deshalb eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes (BVerwG, U. v. 02.07.1992 -5 C 51/19- BVerwGE 90, 287; BVerwG, U. v. 19.10.1995, BVerwGE 99, 336). - VGH Bayern, 18.06.2008 - 12 BV 05.2467
Zur Frage des Umfanges der Sachverhaltsermittlung durch das Integrationsamt
Auszug aus VG Meiningen, 23.10.2008 - 8 K 479/06
Der Einwand, das Integrationsamt habe vor seiner Zustimmungsentscheidung kein betriebliches Eingliederungsmanagement im Sinne des § 84 Abs. 2 SGB IX durchgeführt, führt ebenfalls nicht zum Erfolg, da die Durchführung eines Verfahrens nach § 84 SGB IX keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes ist (BVerwG, U.v.29.8.2007, NJW 2008, 166; BayVGH, U.v.18.06.2008 -12 BV 05.2467-). - BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 77.07
Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung …
Auszug aus VG Meiningen, 23.10.2008 - 8 K 479/06
Der Einwand, das Integrationsamt habe vor seiner Zustimmungsentscheidung kein betriebliches Eingliederungsmanagement im Sinne des § 84 Abs. 2 SGB IX durchgeführt, führt ebenfalls nicht zum Erfolg, da die Durchführung eines Verfahrens nach § 84 SGB IX keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes ist (BVerwG, U.v.29.8.2007, NJW 2008, 166; BayVGH, U.v.18.06.2008 -12 BV 05.2467-).