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   VG Meiningen, 26.10.2017 - 8 K 20813/17 Me   

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VG Meiningen, 26.10.2017 - 8 K 20813/17 Me (https://dejure.org/2017,60645)
VG Meiningen, Entscheidung vom 26.10.2017 - 8 K 20813/17 Me (https://dejure.org/2017,60645)
VG Meiningen, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 8 K 20813/17 Me (https://dejure.org/2017,60645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AsylG § 3 Abs 1; AsylG § 3 Abs 4; AsylG § 3 e
    Asylrecht; Afghanistan; alleinstehender junger Mann; Herat; inländische Fluchtalternative; inländische Fluchtmöglichkeit; interne Fluchtalternative; interne Fluchtmöglichkeit; interner Schutz; interner Schutz Herat; Sicherheitslage Stadt Herat

  • Justiz Thüringen

    § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 3 Abs 4 AsylVfG 1992, § 3e AsylVfG 1992, § 4 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 4 Abs 1 S 2 AsylVfG 1992
    Asylrecht: Zuerkennung eines Schutzanspruches; die Stadt Herat bietet im Bezug auf die allgemeine Sicherheitslage eine geeignete Fluchtalternative

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Meiningen, 26.10.2017 - 8 K 20813/17
    Ein solcher bewaffneter Konflikt führt aber nicht an sich zu einem Schutzanspruch, sondern nur dann, wenn das Leben und oder die körperliche Unversehrtheit von Zivilpersonen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ("real risk") gefährdet sind (so auch BVerwG, U. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris, Rn. 20).

    Damit ergab sich für das Jahr 2016 ein Risiko von 1:1.606 in der Ostregion Afghanistans verletzt oder getötet zu werden, was keine erhebliche individuelle Gefahr darstellt (vgl. auch VG München, U. v. 14.06.2017 - M 17 K 16.35697 -, juris, Rn. 40; hierzu auch BVerwG, U. v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 -, juris, Rn. 22, demnach ist jedenfalls bei einem Risiko von 1:800 noch nicht von einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben auszugehen).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht liegt jedenfalls bei einem Verhältnis von 1:800, wenn man zur Risikoermittlung die Gesamtzahl der Bevölkerung einer Region mit der Häufigkeit von Akten willkürlicher Gewalt sowie der Zahl der dabei Verletzten und Getöteten in Beziehung setzt, eine individuelle Gefahr für Leib oder Leben soweit unterhalb der Schwelle einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit, dass sich selbst Mängel innerhalb einer wertenden Gesamtbetrachtung nicht mehr auf das Ergebnis auswirken (BVerwG, U. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris, Rn. 22 f.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Meiningen, 26.10.2017 - 8 K 20813/17
    Dieser Zumutbarkeitsmaßstab geht über das Fehlen einer im Rahmen des § 60 Abs. 7 S. 1 und 3 AufenthG beachtlichen existenziellen Notlage hinaus (vgl. BVerwG, U. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, InfAuslR 2013, 241 = ZAR 2013, 297, juris, Rn. 20).

    Dies setzt bei einer Annahme einer unmenschlichen Behandlung allein durch die humanitäre Lage und die allgemeinen Lebensbedingungen ein sehr hohes Gefährdungsniveau voraus (vgl. BayVGH, B. v 30.09.2015 - 13a ZB 15.30063 -, juris Rn. 5, unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris; BayVGH, B. v 21.11.2014 - 13a B 14.30284 -, juris, Rn. 19).

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Meiningen, 26.10.2017 - 8 K 20813/17
    Dieser Anspruch geht den Abschiebungsverboten nach nationalem Recht - § 60 Abs. 5 und 7 S. 1 und 5 AufenthG - vor (vgl. noch zu § 60 Abs. 2 ff. AufenthG: BVerwG, U. v. 08.09.2011 - 10 C 14/10 -, juris, Rn. 11), so dass dieser Anspruch zunächst zu prüfen ist.

    Bei dem nationalen Abschiebungsschutz auf der Grundlage der Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 S. 1 AufenthG handelt es sich um einen einheitlichen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand (vgl. BVerwG, U. v. 08.09.2011 - 10 C 14/10 -, BVerwGE 140, 319, juris, Rn. 16), wobei § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG auf Grund seiner verfassungskonformen Anwendung gegenüber § 60 Abs. 5 AufenthG materiell nachrangig ist (BayVGH, B. v. 04.08.2015 - 13a ZB 15.30032 -, juris, Rn. 9).

  • VG München, 14.06.2017 - M 17 K 16.35697

    Erfolglose Klage auf Zuerkennung eines Aufenthaltsrechtes nach behaupteter

    Auszug aus VG Meiningen, 26.10.2017 - 8 K 20813/17
    Damit ergab sich für das Jahr 2016 ein Risiko von 1:1.606 in der Ostregion Afghanistans verletzt oder getötet zu werden, was keine erhebliche individuelle Gefahr darstellt (vgl. auch VG München, U. v. 14.06.2017 - M 17 K 16.35697 -, juris, Rn. 40; hierzu auch BVerwG, U. v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 -, juris, Rn. 22, demnach ist jedenfalls bei einem Risiko von 1:800 noch nicht von einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben auszugehen).

    Zudem sei die wertende Gesamtbetrachtung erst auf der Grundlage der quantitativen Ermittlung der Gefahrendichte möglich (VG München, Urteil vom 14. Juni 2017 - M 17 K 16.35697 -, juris, Rn. 42).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11

    Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen bei Gefahr unmenschlicher

    Auszug aus VG Meiningen, 26.10.2017 - 8 K 20813/17
    Die in diesem Sinne erforderliche Abwägung bezieht sich damit nicht allein auf das Element der Eintrittswahrscheinlichkeit, sondern auch auf das Element der zeitlichen Nähe des befürchteten Ereignisses; ebenso ist die Schwere des befürchteten Eingriffs in die Betrachtung einzubeziehen (VGH BW, U. v. 06.03.2012 - A 11 S 3070/11 -, juris, Rn. 17).

    Diese ist gekennzeichnet durch eine einzelfallbezogene, individuell bestimmte und erhebliche Gefährdungssituation (VGH BW, U. v. 06.03.2012 - A 11 S 3070/11 -, juris, Rn. 17; VG München, U. v. 28.07.2017 - M 17 K 17.31277 -, juris, Rn. 17).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Meiningen, 26.10.2017 - 8 K 20813/17
    Entscheidend ist, ob aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Betroffenen nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (vgl. BVerwG, U. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 -, juris, Rn. 32).

    Diese Beurteilung obliegt tatrichterlicher Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, U. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 -, BVerwGE 146, 67-89, juris, Rn. 17).

  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11

    Afghanistan Gefährdungslage in Herat

    Auszug aus VG Meiningen, 26.10.2017 - 8 K 20813/17
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat für die Provinz Herat und speziell auch für die Provinzhauptstadt selbst unter Auswertung einer Vielzahl von Erkenntnisquellen dargestellt, dass dort in den letzten Jahren bis einschließlich 2013, gemessen an den Opferzahlen, davon auszugehen ist, dass sich die daraus ergebende Gefahrendichte für die Zivilbevölkerung nicht derart gravierend ist, dass eine Zivilperson dort "allein durch ihre Anwesenheit" einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (U. v. 04.09.2014 - 8 A 2434/11.A -, juris, Rn. 25 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - 13 A 1201/12

    Begründung einer Gefahr bzgl. Geeignetheit jeder Form der Suizidalität i.R.d.

    Auszug aus VG Meiningen, 26.10.2017 - 8 K 20813/17
    Das Verelendungsrisiko einzelner Bevölkerungsgruppen in Afghanistan weicht stark voneinander ab, für alleinstehende Personen bewegte es sich lediglich im Bereich zwischen 10 und 15 %; das Armutsrisiko stieg bei einer Haushaltsgröße von drei Personen (11 %) bis zu einer Haushaltsgröße von neun Personen (über 40 %) kontinuierlich und lag bei einer Haushaltsgröße von 15 Personen sogar bei über 45 % (OVG Münster, U. v. 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A -, juris, Rn. 48).
  • VGH Bayern, 30.09.2015 - 13a ZB 15.30063

    Asylrecht Afghanistan; unmenschliche Behandlung

    Auszug aus VG Meiningen, 26.10.2017 - 8 K 20813/17
    Dies setzt bei einer Annahme einer unmenschlichen Behandlung allein durch die humanitäre Lage und die allgemeinen Lebensbedingungen ein sehr hohes Gefährdungsniveau voraus (vgl. BayVGH, B. v 30.09.2015 - 13a ZB 15.30063 -, juris Rn. 5, unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris; BayVGH, B. v 21.11.2014 - 13a B 14.30284 -, juris, Rn. 19).
  • VG Lüneburg, 29.05.2017 - 3 A 118/16

    Briefkasten; Container; Zustellungsurkunde

    Auszug aus VG Meiningen, 26.10.2017 - 8 K 20813/17
    Kleinbetrieben (Einzelhandel) und im Bauwesen statt, gefolgt vom öffentlichen Sektor und dem industriellen (vgl. auch VG Lüneburg, U. v. 29.05.2017 - 3 A 118/16 -, juris, Rn. 29).
  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 13a ZB 14.30095

    Asylrecht Afghanistan; grundsätzliche Bedeutung; ernsthafte individuelle

  • VG Würzburg, 20.12.2013 - W 1 K 13.30008

    Afghanistan; Provinz Parwan; soziale Gruppe (Einzelfall); Blutrache (Einzelfall);

  • VG Würzburg, 08.12.2015 - W 6 K 15.30722

    Einreise- und Aufenthaltsverbot - Befristung

  • VGH Bayern, 10.12.2013 - 13a ZB 13.30304

    Asylrecht Afghanistan; grundsätzliche Bedeutung; ernsthafte individuelle

  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

  • VGH Bayern, 04.08.2015 - 13a ZB 15.30032

    Asylrecht Afghanistan; Extremgefahr für Familie

  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30284

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

  • OVG Thüringen, 28.11.2013 - 2 KO 185/09

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Aserbaidschaner armenischer Abstammung

  • OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09

    Vietnam: keine Rückkehrgefährdung bei untergeordneter exilpolitischer Betätigung

  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

  • BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08

    Schutz vor Verfolgung eines Yeziden aus einem früheren Yezidendorf unter

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

  • VG München, 28.06.2017 - M 17 K 17.31277

    Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes wegen Verfolgung durch die Taliban

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 13a ZB 17.30016

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VG München, 10.05.2017 - M 17 K 17.31308

    Afghanistan - depressive Störung begründet Abschiebungsverbot

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

  • VGH Bayern, 22.03.2013 - 13a B 12.30044

    Verfolgung afghanischer Staatsangehöriger bei Rückkehr in die Ostregion

  • VG Gelsenkirchen, 26.11.2018 - 20a K 5697/17

    Asyl, Flüchtling, Afghanistan, Gruppenverfolgung, Hazara, Konversion,

    Angesichts des gerichtsbekannten und allgemeinkundigen Fehlens eines funktionierenden Meldewesens in Afghanistan, vgl. VG Köln, Urteil vom 6. Juni 2014 - 14 K 6276/13.A - juris Rn. 42; VG München, Urteil vom 3. Juli 2017 - M 17 K 17.32716 -, juris Rn. 26; VG Meiningen, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 8 K 20813/17 Me -, juris Rn. 38, ist die Gefahr, dass der Kläger von I. bzw. von den Taliban, mit denen I. angeblich verbündet ist, in Herat aufgespürt werden könnte, nicht beachtlich wahrscheinlich.
  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2019 - 20a K 4726/17

    Asyl, Afghanistan, Unglaubhaftigkeit des Vorbringens, interner Schutz

    Angesichts des gerichtsbekannten und allgemeinkundigen Fehlens eines funktionierenden Meldewesens in Afghanistan, vgl. VG Köln, Urteil vom 6. Juni 2014 - 14 K 6276/13.A -, Rdnr. 42; VG München, Urteil vom 3. Juli 2017 - M 17 K 17.32716 -, Rdnr. 26; VG Meiningen, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 8 K 20813/17 Me -, Rdnr. 38; jeweils juris, ist die Gefahr, dass der Kläger von dem Jungen aus seinem Dorf, der seinen Vater getötet haben soll, in Herat oder Kabul aufgespürt werden könnte, nicht beachtlich wahrscheinlich.
  • VG Bremen, 28.11.2019 - 5 K 810/17

    Wahrscheinlichkeit der Verfolgung eines ehemaligen Regierungsmitarbeiters;

    Solche Gründe können im Einzelfall etwa ein langer Zeitablauf seit der Ausreise sein oder, dass die Verfolger ihr Ziel erreicht haben (vgl. BayVGH, Urt. v. 03.07.2012 - 13a B 11.30064 -, juris Rn. 29 und VG Meiningen, Urt. v. 26.10.2017 - 8 K 20813/17 Me -, juris Rn. 20).
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