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   VG Meiningen, 29.03.2017 - 5 K 21435/16 Me   

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VG Meiningen, 29.03.2017 - 5 K 21435/16 Me (https://dejure.org/2017,17940)
VG Meiningen, Entscheidung vom 29.03.2017 - 5 K 21435/16 Me (https://dejure.org/2017,17940)
VG Meiningen, Entscheidung vom 29. März 2017 - 5 K 21435/16 Me (https://dejure.org/2017,17940)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 3, AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 2, AsylG § 3e, AsylG § 3 Abs. 1
    Afghanistan, Iran, Apostasie, religiöse Verfolgung, negative Religionsfreiheit, Religionsfreiheit, interner Schutz, interne Fluchtalternative

 
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  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Meiningen, 29.03.2017 - 5 K 21435/16
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Annahme einer Verfolgungsgefahr und damit für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlich ist, dass der Abfall vom Islam, insbesondere wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, nicht rein aus asyltaktischen Gründen vorgetragen wird, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt (vgl. zur Konversion BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 14; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 14 ZB 13.30257 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 20.04.2015 - 14 ZB 13.30257

    Iran; grundsätzliche Bedeutung (verneint), Konversion zum Christentum noch nicht

    Auszug aus VG Meiningen, 29.03.2017 - 5 K 21435/16
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Annahme einer Verfolgungsgefahr und damit für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlich ist, dass der Abfall vom Islam, insbesondere wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, nicht rein aus asyltaktischen Gründen vorgetragen wird, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt (vgl. zur Konversion BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 14; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 14 ZB 13.30257 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VG Meiningen, 29.03.2017 - 5 K 21435/16
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Annahme einer Verfolgungsgefahr und damit für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlich ist, dass der Abfall vom Islam, insbesondere wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, nicht rein aus asyltaktischen Gründen vorgetragen wird, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt (vgl. zur Konversion BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 14; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 14 ZB 13.30257 - juris Rn. 4).
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